Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V.
Energiemesstechnik und Verbraucherschutz
Mindestens einmal im Jahr - wenn die Abrechnung ihres Energieversorgers im Briefkasten liegt - sehen sich viele Menschen mit Messwerten konfrontiert, denen Sie vertrauen möchten. Wir alle gehen davon aus, dass unsere Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserzähler korrekt messen. Das ist allerdings keine Selbstverständlichkeit. In Deutschland gewährleistet ein ausgeklügeltes Mess- und Eichrecht korrekte Messewerte. Für seine Einhaltung sorgen vor allem die Eichbehörden sowie zahlreiche staatlich anerkannte Prüfstellen.
Dieses vorbildliche System einer führenden Industrienation soll allerdings umfassend reformiert werden. So jedenfalls sieht es ein Gesetzentwurf aus dem Sommer 2008 vor, der den Verbraucherschutz gefährden kann. Das hat zahlreiche Experten aus Wissenschaft, Energiewirtschaft und Behörden motiviert, die „Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V.“ in Wolfenbüttel zu gründen.
Messgeräte wie Strom-, Wasser-, Wärme- und Gaszähler sind die Grundlage der Verbrauchsabrechnung der Energieversorger. Um so wichtiger ist es, dass sich der Verbraucher darauf verlassen kann, dass diese Geräte hinreichend genau messen. Bei der Produktion der Geräte kann der Hersteller für diese Zuverlässigkeit der neuen Messgeräte sorgen. Allerdings ist es erforderlich, die Qualität der Messwerte auch immer wieder im laufenden Betrieb der Geräte zu überprüfen, um beispielsweise die Auswirkungen von Verschleiß und Alterung festzustellen. Solche Nacheichungen sind bisher Ländersache, also Aufgabe der landeshoheitlichen Eichbehörden in Zusammenarbeit mit den zahlreichen staatlich anerkannten Prüfstellen. Im Zuge der Umsetzung neuer EU-Richtlinien zog die Bundesregierung allerdings in einem neuen Gesetzentwurf in Erwägung, diese Aufgaben zukünftig nahezu ausschließlich privaten Dienstleistern in Form von "Konformitätsprüfungen" zu überlassen. Hierdurch kann der Verbraucherschutz und der lautere Wettbewerb erheblichen Schaden nehmen.
Zuverlässige Messgeräte: Markt regelt sich nicht selbst
Die Idee mit der "Konformitätsprüfung durch benannte Stellen" ist Teil des sogenannten "neuen Ansatzes" mit dem die EU seit ca. 25 Jahren Binnenmarktrichtlinien erlässt, um Produkte ohne bürokratische Hürden rasch auf den Markt zu bringen. "Dieses erfolgreiche Konzept vertraut nicht nur in die - leider nicht immer vorliegende - hervorragende Qualität der hergestellten Produkte, sondern auch in eine Art Selbstregelung des Marktes", erklärt Professor Peter Stuwe, Vorstandsvorsitzender der Agentur. „Produkte geringerer Qualität verschwinden dadurch mittelfristig vom Markt, weil Kunden sie nicht mehr kaufen. Grundlage für diese Selbstregelung ist allerdings, dass der Verbraucher als Kunde selbst feststellen kann, wie gut ein Produkt ist.“ Und das geht nicht immer: Gerade wenn es um Energieverbrauchsmessgeräte geht, kann der Verbraucher kaum prüfen, wie genau das eingebaute Messgerät arbeitet. Diese Aufgabe können nur Fachleute mit sehr aufwändigen Verfahren übernehmen. Genau hier sieht Peter Stuwe das Problem: „Private Prüfstellen unterliegen immer bestimmten wirtschaftlichen Zwängen. Im schlimmsten Fall kann ein rein privatwirtschaftliches System zu einer Art Wettbewerb der Zugeständnisse zwischen dem Prüfbetrieb und den Auftraggebern der Prüfung führen. Eine zusätzliche wirksame und finanzierbare Verwendungsüberwachung bzw. Marktaufsicht wäre nötig.
Aktuelle Probleme aus unserer jüngsten Vergangenheit mit Gammelfleisch und giftigem Spielzeug zeigen aber, dass eine wirksame Marktaufsicht offensichtlich nicht finanzierbar ist - es sei denn, diese Verwendungsüberwachung würde im Falle der Energieverbrauchsmessgeräte als Nacheichung realisiert.
Gesetzesentwurf abgewendet
Der Gesetzesentwurf ist in seiner Version vom Sommer 2008 inzwischen Dank der Bemühungen verschiedener Seiten abgelehnt worden. Einen nicht unwesentlichen Anteil daran trägt auch die Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V.. „Wir haben intensive Gespräche auf allen Ebenen geführt und dargelegt, welche problematischen Konsequenzen die Novelle für die Verbraucher in Deutschland haben könnte“, betont Stuwe. „Wir meinen, dass eine Neuregelung des Eichrechtes im Sinne der Verbraucher das Schutzniveau nicht absenken, sondern möglichst anheben sollte.“ Die Agentur ist derzeit dabei, Konzepte und Vorschläge für eine sinnvolle Regelung der Nacheichung zu erarbeiten. Sie sieht sich dabei als Partner und Berater der gesetzgebenden Instanzen.
Verbraucherschutz und innovative Messtechnik im Fokus
Die Begleitung gesetzlicher Regelungen auf dem Gebiet des Mess- und Eichrechtes ist nicht das einzige Ziel, dass sich die a:m+i für die Zukunft vorgenommen hat. Die Agentur ist aufgrund ihrer Struktur mit Mitgliedern aus den Eichbehörden, der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Hochschulen, Herstellern von Messtechnik und Vertretern der Energie- und Wasserbranche repräsentativ und fachkompetent besetzt. Zu den Themenfeldern gehören die Beschäftigung mit neuen Gerätetechnologien genauso wie Konzepte zur Verbesserung des Qualitätsmanagements sowie die Förderung des Expertenaustauschs durch Symposien, Vorträge und Seminare. Der Vorstandsvorsitzende ist überzeugt davon, dass die Agentur künftig einiges bewegen wird: „Wir werden uns permanent dafür einsetzen, dass das hohe Niveau des Verbraucherschutzes in Deutschland bei Messungen des Energie- und Wasserverbrauchs auch in Zukunft erhalten bleibt.“

Professor Peter Stuwe ist Vorstandsvorsitzender der a:m+i und Dekan der Fakultät Elektrotechnik an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften.
