Fakultät Gesundheitswesen

Der Bologna-Prozess

 

Der Bologna-Prozess, der auf einen Beschluss zahlreicher europäischer Länder in Bologna im Jahre 1999 zurückgeht, zielt auf eine Vereinheitlichung der Hochschulausbildungen zu einem gemeinsamen Europäischen Hochschulraum ab. Dieser Hochschulraum soll bis 2010 geschaffen sein. Dieser Veränderungsprozess schließt eine Änderung der Studienstrukturen und –inhalte sowie eine Harmonisierung der Hochschulabschlüsse auf folgende drei Stufen ein:

  • „Bachelor“ als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss,
  • „Master“ als weiterer berufsqualifizierender Hochschulabschluss sowie
  • „Doktor“ als höchster Hochschulabschluss.

 

Zur Umsetzung des Bologna-Prozesses hat sich die Fakultät Gesundheitswesen entschlossen, anstelle der Diplomstudiengänge künftig die Bachelorstudiengänge „Augenoptik“ (ab Wintersemester 2008/09) und „Management im Gesundheitswesen“ (ab Wintersemester 2006/07) anzubieten.