Innenrevision

Stabsstelle des Vizepräsidenten für Personal und Finanzen

Die Innenrevision (IR) ist eine hochschulinterne Prüfungs- und Beratungseinrichtung für den gesamten Hochschulbereich und als Stabsstelle unmittelbar der Vizepräsidentin/ dem Vizepräsidenten für Personal und Finanzen als Beauftragte/ Beauftragter für den Haushalt unterstellt.

Sie nimmt ihre Aufgaben selbständig, unabhängig und weisungsfrei auf Grundlage einer vom Präsidium beschlossenen Geschäftsordnung und einer risikoorientierten Mehrjahresprüfungsplanung wahr. Somit ist die Innenrevision Teil des Risikomanagements der Hochschule. Hierbei obliegt ihr ein uneingeschränktes Informationsrecht.

Zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Weiterentwicklung der Innenrevision beteiligt sie sich am Arbeitskreis der Niedersächsischen Hochschulrevisionen (AK NHR) und ist aktuell einer der zwei niedersächsischen Vertreter im Arbeitskreis der Internen Revisionen deutschsprachiger Hochschulen (AKIR). Dies ermöglicht eine Vernetzung innerhalb der Hochschullandschaft in Deutschland und mit dem deutschsprachigen Ausland.