Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Studium „Soziale Arbeit“
1. Wofür können Studienbeiträge verwendet werden?
Die Fakultät Sozialwesen hat die Studienbeiträge z.B. verwendet für die Aktualisierung des Bücherbestands und der erweiterten Öffnungszeiten der Bibliothek. In der Lehre wurden durch die Studienbeiträge befristete Stellen geschaffen. Für zusätzliche Lehrkörper aus der Praxis stehen weitere Lehraufträge zur Verfügung.Die Richtlinien zur Verwendung der Studienbeiträge finden Sie im Verkündungsblatt der Hochschule unter dem Link:
www.ostfalia.de/cms/de/hl/verkuendungsblatt/verkuendungsblattallgemein.html
2. Können nicht bestandene Prüfungsleistungen eines Moduls mit anderen Modulen ausgeglichen werden?
Nein.
3. Wie kann ich von mir besuchte Lehrveranstaltungen ohne den Erwerb von Credits anrechnen bzw. bescheinigen lassen?
Zertifikate können über das SSB (Studierenden-Service-Büro) ausgestellt werden – Voraussetzung: der Dozent legt einen Nachweis vor. Diese zusätzlichen Studienleistungen können auf Antrag (des Studierenden) im Diploma-Supplement dokumentiert werden.
4. Wie viele Creditpoints werden benötigt, um in das 4. Semester zu kommen?
Im Regelfall müssen 90 Credits verbucht sein.
5. Wie viele Creditpoints werden benötigt, um die Bachelor-Arbeit anmelden zu können?
Im Regelfall müssen 150 Credits verbucht sein.
6. Wie oft kann eine Prüfung wiederholt werden?
2 x direkt im anschließenden Semester (nach der nicht bestandenen Prüfung). Eine Ausnahme ist die Abschlussprüfung: die Bachelor-Arbeit und das Kolloquium können jeweils nur 1 x wiederholt werden.
7. Bis wann kann von einer Prüfungsleistung zurückgetreten werden und wie ist das Vorgehen?
Die aktuellen Termine werden durch Aushang, im Internet und im Studienbegleithandbuch veröffentlicht.
8. Wer ist die Ansprechpartnerin / der Ansprechpartner bei Prüfungsfragen?
Der jeweilige Prüfer / die jeweilige Prüferin. Im Zweifelsfall der Prüfungsausschuss.
9. Kann ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt werden, um sich fristgerecht für ein Master-Studium anmelden zu können?
Der Notenspiegel ist im SSB (Studierenden-Service-Büro) jederzeit abrufbar. Es kann eine Datenabschrift über alle erbrachten Prüfungsleistungen und bereits gutgeschriebenen Credits erstellt werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Bachelor-Arbeit
1. Wie und wann melde ich die Bachelorarbeit an?
Die Abgabetermine werden für das jeweilige Semester vom Prüfungsausschuss festgelegt. Es findet eine Informationsveranstaltung für alle Studierenden ab dem 4. Semester statt. Das Prüfungsamt veröffentlicht alle prüfungsrelevanten Termine nach der Festlegung durch den Prüfungsausschuss.
2. Welche formalen Anforderungen sind bei der Erstellung der BachelorArbeit zu erfüllen?
Die Formatierungsregeln sind mit dem jeweiligen Erst- und Zweitprüfer abzusprechen. Eine Empfehlung für Formatierungsregeln gibt es im Prüfungsamt (Raum 220) und im Studierenden-Service-Büro.
3. Wie ist der Ablauf der Bachelor-Arbeit?
a. Auswahl der beiden PrüferInnen – einer der beiden PrüferInnen muss den Status eines Professors / Professorin haben
b. Anmeldung zur Bachelor-Arbeit mit dem Formular „Anmeldung zur Bachelor-Arbeit und Kolloquium“
c. Prüfung der Voraussetzung zur Zulassung durch das SSB (Studierenden-Service-Büro – mindestens 141 Credits sind notwendig)
d. Abstimmung der Themenstellung mit dem Erst- und Zweitprüfenden
e. Festlegung des Themas durch den Erstprüfenden
f. Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss im Prüfungsamt bei Frau Schneider (Raum 220)
g. Abgabe der Bachelor-Arbeit in doppelter Ausfertigung (mit Eingangsstempel)
h. Benotung durch beide PrüferInnen
i. Entscheidung über die Zulassung zum Kolloquium
4. Was ist, wenn ich die Bachelorarbeit oder das Kolloquium nicht bestehe?
Eine einzige Wiederholungspflicht (Wiederholungsmöglichkeit) im darauffolgenden Semester.
