Stipendien für Ostfalia-Studierende
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Die Ostfalia bietet eine Vielzahl von unterstützenden Stipendienprogrammen für ihre Studierenden an: |
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Eine hilfreiche Datenbank für die Suche nach einem Stipendium finden Sie auch unter www.mystipendium.de
Bereits im Studienjahr 2010/2011 haben rund 700 Studierende an unserer Hochschule ein Stipendium erhalten. Über die Verteilung der Stipendien entscheidet eine zentrale Vergabekommission unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten für Lehre, Studium und Weiterbildung. Zur Vergabekomission gehören: der Präsident der Ostfalia sowie je ein Mitglied jeder Fakultät, ein Mitglied des Internationalem Büros, ein Mitglied des Büros für Studienförderung und zwei Mitglieder der Studierendengruppe. Grundlage für die Vergabe von Stipendien ist das zur Zeit gültige Verkündungsblatt (abrufbar über das Intranet).
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Ansprechpartnerin ist: Sabine Haufe |
Achtung Umzug! |
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Ansprechspartnerin für die Therese Kliewer |
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Leistungsbezogenes Stipendium
- Laut Stipendienrichtlinie der Ostfalia kann die Hochschule je Fakultät an 2% der Studierenden in grundständigen Studiengängen ein Studienbeitragsstipendium in Höhe der Studienbeiträge vergeben, sofern diese folgende Kriterien erfüllen:
- Notendurchschnitt (arith. Mittel) aller bisher erbrachten Leistungen besser als 2,5.
- Mindestens 75% laut Curriculum bis zum jeweiligen Fachsemester
vorgesehenen Leistungen wurden erbracht. - In konsekutiven Master-Studiengängen können zwei Stipendien je Studiengang aufgrund fachbezogener Leistungen nach dieser Richtlinie vergeben werden.
- Die Vergabe an Erstsemester in grundständigen Studiengängen erfolgt hierbei aufgrund der Note ihrer Hochschulzugangsberechtigung ohne Boni. Diese muss besser sein als 1,5.
- Die Vergabe an Studierende im ersten Semester eines konsekutiven Master-Studienganges erfolgt aufgrund der Note des vorhergehenden Hochschulabschlusses. Diese muss besser sein als 1,5.
- Die Vergabe für fachbezogene Leistungen an ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, erfolgt aufgrund von Notenspiegeln, bei Erstsemestern aufgrund des Abschusszeugnisses ihrer Heimathochschule und der Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Übersetzung.
Ausgenommen sind Studierende in Studiengängen im Praxisverbund, sofern die Studienbeiträge bereits durch das jeweilige Unternehmen übernommen werden.
Stipendium Soziales Engagement
Für ein Studienbeitragsstipendium zur Förderung nicht-fachspezifischer Leistungen sind die Fakultäten, die Organe der Studierendenschaft sowie das Präsidium antragsberechtigt.
Aufenthaltsstipendium
Das Aufenthaltsstipendium wird zur Pflege internationaler Hochschulkooperationen von den Fakultäten aus vergeben und kann monatlich bis zum BAföG-Höchssatz zzgl. der hier geltenden Studienbeiträgen gewährt werden.
Antragsberechtigt sind Studierende bzw. Studienbewerberinnen und Studienbewerber kooperativer ausländischer Hochschulen und Studierende der Ostfalia.
Internationalisierungsstipendium
Das Stipendium soll zur Förderung und Unterstützung eines Studiensemesters einer oder eines Studierenden der Ostfalia an einer ausländischen Hochschule dienen. Das Stipendium in Höhe von 500 Euro wird einmal pro Auslandssemester jeder/jedem Antragsberechtigten gewährt. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- die oder der Studierende ist während des Studienaufenthaltes regulär an der Ostfalia eingeschrieben und studienbeitragspflichtig
- die ausgewählte ausländische Hochschule ist mindestens dem wissenschaftlichen Niveau der Ostfalia Hochschule gleichwertig.
- Die Studienaktivität umfasst ein volles Semester oder Trisemester (je nach Struktur), eingeschrieben an der ausländischen Gasthochschule.
- Danach sind für die an der ausländischen Hochschule erreichten Studienergebnisse in der eigenen Fakultät an der Ostfalia mindestens 15 ECTS-Credits anrechenbar.
- Ausgenommen hiervon sind Studierende in den Studiengängen im Praxisverbund, sofern die Studienbeiträge bereits durch das jeweilige Unternehmen übernommen werden.
Leistungspämien
Leistungsprämien können für herausragende Studienabschlüsse – dieser muss besser sein als 1,5 vergeben werden. Antragsberechtigt für Leistungsprämien sind die jeweiligen Fakultäten.
Erich-Zillmer-Stfitung
Informationen zur Studienfinanzierung über Stiftungen (wie z. B. die Erich-Zillmer-Stiftung der Ostfalia) erhalten Sie hier.

