Gefährdungsbeurteilung

 

Wer?

Verantwortlich sind die Leiter der Organisationseinheiten.

Achtung!
Gefährdungsbeurteilungen sollen nie von Einzelpersonen durchgeführt werden, d.h. sinnvoll ist die Einbeziehung von z.B. Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragte, direkt betroffene Mitarbeiter und deren Vorgesetzte.

Warum?

Zur Sicherheit aller Mitarbeiter und Studierenden an der Ostfalia Hochschule, dazu schreibt der Gesetzgeber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen verbindlich vor.

 

Gefährdungsbeurteilung - Rechtliche Grundlagen

Wann?

Wann ist die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?

Durchführungshinweise:

  • Als Erstbeurteilung
  • Bei Neubeschaffungen (Maschinen, Geräten, Einrichtungen)
  • Bei Änderung von Arbeitsschutzvorschriften
  • nach Änderungen des Standards der Technik
  • bei jeder Änderung im Betrieb, welche Sicherheit und Gesundheitsschutz beeinflussen kann
  • nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Störfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten und anderen Erkrankungen

Wie?

Mutterschutz

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