Gefährdungsbeurteilung
Verantwortlich sind die Leiter der Organisationseinheiten.
Achtung!
Gefährdungsbeurteilungen sollen nie von Einzelpersonen durchgeführt werden, d.h. sinnvoll ist
die Einbeziehung von z.B. Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Betriebsrat,
Sicherheitsbeauftragte, direkt betroffene Mitarbeiter und deren Vorgesetzte.
Zur Sicherheit aller Mitarbeiter und Studierenden an der Ostfalia Hochschule, dazu schreibt der Gesetzgeber die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen verbindlich vor.
Wann ist die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
Durchführungshinweise:
Checkliste Gefährdungsbeurteilung
Beispiele
Gefährdungsfaktoren
Ratgeber Mutterschutz der Gewerbeaufsicht Niedersachsen
Gefährdungsbeurteilungsvorlage:
Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne Ihre Sicherheitsbeauftragten und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.