Erfindungsmeldungen und Patente
Stoßen Sie während Ihrer Forschungsarbeiten auf neue und interessante Ergebnisse, so sollten Sie prüfen, ob es sich um eine Erfindung handelt. Für eine Patentierung muss eine Erfindung neu sein und sich in ausreichendem Maße vom Stand der Technik abheben.
Die Patentverwertungsagentur MBM ScienceBridge GmbH steht Ihnen in allen Belangen rund um Erfindungen und Patente zur Verfügung und berät Sie gern und kostenfrei. Sie können auf folgende Dienstleistungen zurückgreifen:
- Vertrauliche Beratung für alle Beschäftigten zu Erfindungen und Schutzrechten
- Durchführung von Patentrecherchen für Hochschulangehörige und Institute
- Koordinierung der Patentanmeldung mit externen Patentanwälten und -anwältinnen
- Kommerzielle Verwertung von Erfindungen, Software, Marken, Designs usw.
Alle Mitglieder der Ostfalia sind verpflichtet, Erfindungen (auch solche aus Drittmittelprojekten), die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bzw. Dienstaufgabe an der Hochschule entstehen, anzuzeigen (Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbErfG).