Zulassung


Der Master "Führung in Dienstleistungsunternehmen" ist zulassungsbeschränkt.

Die Zulassungsvoraussetzung für den konsekutiven Masterstudiengang „Führung in Dienstleistungsunternehmen“ ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber entweder an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signatarstaaten angehört, einen Bachelorabschluss (mindestens 180 Leistungspunkte/Creditpoints) in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studiengang (betriebswirtschaftlicher oder Managementstudiengang) oder ein Studium in den Bereichen Sportmanagement, Tourismusmanagement oder Stadt- und Regionalmanagement erworben hat, oder an einer anderen ausländischen Hochschule einen gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten vorangegangenen Studium erworben hat, dessen Gleichwertigkeit nach Maßgabe der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz (http://anabin.kmk.org) festgestellt wird. Ob das vorangegangene Studium fachlich geeignet ist, trifft in Zweifelsfällen die Auswahlkommission, vgl. § 4 und § 5.

Abweichend von Absatz 1 sind Bewerberinnen und Bewerber vorläufig zugangsberechtigt, deren Bachelorabschluss oder ein diesem gleichwertiger Abschluss zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, wenn nur noch die Bachelorarbeit mit Kolloquium zu erbringen ist und zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss oder ein diesem gleichwertiger Abschluss spätestens bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs erlangt wird. Aus den bisher erbrachten Prüfungsleistungen ist eine Durchschnittsnote zu ermitteln, die im Auswahl verfahren nach § 4 berücksichtigt wird, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht.

Bewerberinnen und Bewerber, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen darüber hinaus über für das Studium ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Der Nachweis diesbezüglich wird geführt durch das Deutsche Sprachdiplom der KMK (zweite Stufe), die Prüfung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (PNdS), die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH 2), den TestDaF (nur bei Erreichen von 4 x TDN 4 oder besser), die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (Feststellungsprüfung), die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Institutes, das Große oder Kleine Sprachdiplom des Goethe-Institutes oder den Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses, welcher einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.

Weiterführende Informationen sind in der Zulassungsordnung zu finden.