Details zur 3G-Regelung im Wintersemester 2021/22

Ab dem Wintersemester 2021/22 ist bei Betreten der Hochschule ein Zertifikat eines Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweises vorgeschrieben und auf Verlangen vorzuzeigen (3G-Regelung).

Wer als geimpft, genesen oder getestet gilt, wird wie im öffentlichen Leben bestimmt (d.h. analog zu SchAusnahmV). Bitte beachten Sie, dass der Genesenenstatus nur noch 3 Monate Gültigkeit hat!

Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen sind Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests einer zugelassenen Teststelle erforderlich. Die bisher üblichen Selbsttests reichen nicht aus.

Der Nachweis des 3G-Status erfolgt über das digitale oder ausgedruckte, leicht zugängliche COVID-Zertifikat der EU. Wir empfehlen Ihnen, um eine schnelle Kontrolle zu gewährleisten, Ihr Zertifikat in einer dieser Apps zu hinterlegen:

 

 

Das Zertifikat wird bei der Kontrolle weder dokumentiert noch gespeichert.