Das Praktikum im Maschinenbaustudium 
– bis zum Ende des 4. Semesters

Jedes Studium an der Fakultät Maschinenbau beinhaltet ein Praktikum.

Das Praktikum von 8 Wochen muss vor Beginn der Prüfungen des vierten Semesters absolviert werden. Wir empfehlen, einen Teil dieses Praktikums (z.B. 4 Wochen) bereits vor Studienbeginn zu absolvieren.

Eine einschlägige Lehre kann als Praktikum anerkannt werden. Hierzu gehört auch der Abschluss an einer Fachoberschule Technik.

Unsere Empfehlung

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Wir möchten Ihnen wirklich ans Herz legen, einen Teil des Praktikums (z.B. 4 Wochen) bereits vor
Studienbeginn zu absolvieren. Das tun wir, weil uns bewusst ist, dass Sie in den ersten Wochen des Studiums viele neue Eindrücke erreichen und Sie zeitlich mit diesem Modell im Nachhinein besser aufgestellt sind.

Praktikantenausbildungsrichtlinie

Die Praktikantenausbildungsrichtlinie erläutert Ihnen wie sich das "Praktikum für das Studium" gestaltet:

Bei Studienbeginn ab Wintersemester 2022/2023 verwenden Sie bitte die neue Praktikantenausbildungsrichtlinie.

Bei Studienbeginn ab Wintersemester 2021/2022 verwenden Sie bitte die neue Praktikantenausbildungsrichtlinie.

Bei Studienbeginn ab Wintersemester 2019/2020 verwenden Sie bitte die neue Praktikantenausbildungsrichtlinie.

Bei Studienbeginn ab Wintersemester 2016/2017 entnehmen Sie Näheres der neuen Praktikantenausbildungsrichtlinie.

Bei Studienbeginn bis einschließlich Sommersemester 2016 verwenden Sie bitte die   Praktikantenausbildungsrichtlinie.

 

Eine Liste der anerkennbaren, einschlägigen Berufe finden Sie hier.

Kontaktbörse fürs Praktikum

Sonderregelung: Studieren im Praxisverbund

Oft wird das Studium im Praxisverbund mit einer integrierten Berufsausbildung durchgeführt.
Die mit dem Studium im Praxisverbund verbundene Ausbildung wird dann als Praktikum anerkannt und Studienbewerber und -bewerberinnen mit einem gültigen Ausbildungsvertrag bei einem unserer ausbildendend Industriepartner benötigen kein Praktikum.

Wird das Studium im Praxisverbund ohne integrierte Berufsausbildung durchgeführt, muss durch den Kooperationsbetrieb sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen der jeweils gültigen Praktikantenausbildungsrichtlinie eingehalten werden.

Anrechnung von Praktikumszeiten

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