Corona: Wegen Kinderbetreuung krankschreiben lassen, ist verboten - Prof. Dr. iur. Call nimmt Stellung zu diesem Thema in der Braunschweiger Zeitung

  • 01.04.20 07:12
  • Lisa Naumann

Professor Horst Call, Arbeitsrechtler der Ostfalia, Hochschule für angewandte Wissenschaften, beantwortet die Frage unserer Leserin Ronja Ochsendorf aus Braunschweig. Sie will wissen: "Wie ist das geregelt, wenn man als Elternteil aufgrund der landesweiten Schulschließungen nicht arbeiten gehen kann? Dürfen Eltern zu Hause bleiben?"

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