Prof. Dr. Litschen veröffentlicht zusammen mit Dr. Hippeli einen Beitrag zum neuen Führungspositionengesetz.

  • 21.06.21 15:39
  • Lisa Naumann

Unter dem Titel "Das Zweite Führungspositionengesetz (FüPoG II) und der Vorstand der Aktiengesellschaft" untersuchen die Autoren in zwei Artikeln das neue Führungspositionengesetz (FüPoG II).

Am 6.1.2021 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz–FüPoG II). Der Gesetzentwurf knüpft ausdrücklich an das FüPoG I aus dem Jahr 2015 an. Bereits das FüPoG I bestand aus einem Teil für die Privatwirtschaft und einemTeil für den öffentlichen Dienst als jeweiliger Adressat, was strukturell nun auch im FüPoG II fortgesetzt wird. Im ersten Artikel werden die Auswirkungen auf die Privatwirtschaft untersucht. Im Herbst erscheint dann die Fortsetzung für den öffentlichen Dienst. 

Insgesamt ist durch das FüPoG II mit einer tatsächlichen Verbesserung der Geschlechter- bzw. Gendergerechtigkeit zu rechnen. Allerdings wird dies im ersten Jahrzehnt der Geltung der Vorstandsquote wohl noch mit den beschriebenen Imbalancen einhergehen. Zudem sind zunächst bei Lichte betrachtet nur die Vorstände von sage und schreibe 29! Unternehmen betroffen. Der auch in der Gesetzesbegründung zum FüPoG II permanent angedeutete Ausstrahlungseffekt in Richtung anderer Unternehmen bleibt abzuwarten. Freiwillige Änderungen waren bisher eigentlich nie Sache des Gesellschaftsrechts, eine Änderung der Unternehmenskultur durch wahrscheinlich erst einmal nur bis zu zwei Dutzend neue Frauen in den deutschen Vorstandsetagen steht nicht zu erwarten. Derzeit fehlt schlicht noch die intrinsische Motivation in Unternehmen, wirklich etwas zu ändern.

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