Die Anmeldefrist für ein Praxissemester im WS 20/21 endet am 15.07.!

  • 06.07.20 10:32

Trotz einiger Änderungen im Wintersemester bezüglich des Vorlesungsbeginns, sind die Anmeldefristen für die Praxiszeiten einzuhalten. Melden Sie sich daher bitte bis 15.07. zur Praxiszeit im WS 20/21 an, auch wenn Sie noch keine feste Zusage eines Unternehmens haben.

In dem Fall füllen Sie das Formular aus soweit Sie können und reichen dieses per Mail im SSB (ssb-wf@ostfalia.de) ein. Ihre Anmeldung gilt somit als vorläufige Anmeldung. Es ist empfehlenswert den Antrag mit so vielen Angaben wie möglich einzureichen (u.A. Angabe der Betreuerin/des Betreuers), Mindestvoraussetzung ist jedoch nur die Einrreichung des Antrags.

Sobald Sie eine Praxisstelle gefunden haben, können Sie Ihre Unterlagen entsprechend nach der Frist nachreichen, um Ihre Anmeldung zu vervollständigen. Sollten Sie hingegen keine Praktikumsstelle finden, sind die Eingangsbestätigungen Ihrer Bewerbungen und die Absagen der avisierten Praktikumsstellen, für mögliche weitergehende Ausnahmegenehmigungen zum Nachweis Ihrer Bemühungen aufzubewahren. Grundsätzlich gilt, dass Sie sich ernsthaft und nicht nur bei einer Praktikumsstelle vergeblich beworben haben müssen.

Die Formulare und Infos zu den Praxiszeiten finden Sie auf den Seiten des Career Service: https://www.ostfalia.de/cms/de/career/praxis/fakultaet-r/

Der Career Service unterstützt Sie gerne bei der Suche nach Praxisstellen und dem Erstellen von Bewerbungsunterlagen: https://www.ostfalia.de/cms/de/career/bewerben

Des Weiteren gelten grundsätzlich die erforderlichen Mindestleistungspunktgrenzen bei Beantragung des Praxissemesters fort. Für das erste Praxissemester sind dies 61 CP für das zweite Praxissemester sind dies abweichend von der Praxiszeitenordnung 149 CP. Sollten Sie aufgrund der aktuell verschobenen Prüfungs- und Bewertungsphase weniger als die erforderlichen Leistungspunkte bei der (vorläufigen) Beantragung des Praxissemesters aufweisen, gilt die Regelung, dass Sie nachweisen müssen, dass Sie zu Prüfungen/ Modulen im aktuellen Prüfungszeitraum angemeldet sind, die Sie bei einem Bestehen theoretisch in die Lage versetzen würden, die beschriebenen Leistungsgrenzen zumindest nach Abschluss der Prüfungsphase zu erreichen. Dies wird mit Eingang Ihrer Anmeldung durch das SSB überprüft.

Wir bitten um Berücksichtigung und Beachtung.

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