Prof. Dr. Litschen veröffentlicht zusammen mit Dr. Hippeli einen weiteren Beitrag zum neuen Führungspositionengesetz .

  • 14.10.21 10:33
  • Lisa Naumann

Unter dem Titel " Das Zweite Führungspositionengesetz – Auswirkungen für den öffentlichen Dienst" untersuchen die Autoren das neue Führungspositionengesetz (FüPoG II).

Am 6.1. 2021 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionengesetz–FüPoG II). Der Gesetzentwurf knüpft ausdrücklich an das FüPoGI aus dem Jahr 2015 an. Bereits das FüPoG I bestand aus einem Teil für die Privatwirtschaft und einem Teil für den öffentlichen Dienst als jeweiliger Adressat, was strukturell nun auch im FüPoG II fortgesetzt wird. Im ersten Artikel wurde die Auswirkungen auf die Privatwirtschaft untersucht. Nun ist der zweite Teil für den öffentlichen Dienst erschienen. 

Gleichstellung im Berufsleben ist ein elementarer Baustein zu einer gleichberechtigten Gesellschaft. Bestehende ungerechtfertigte Ungleichgewichte müssen beseitigt und Chancen eröffnet werden. Die Gesetzgebung hat bereits mit ihren bisherigen Maßnahmen erfolgreich einen Weg eingeschlagen, der sich in bemerkbaren Zahlen ausdrückt. Das neue FüPoG II lässt sich hinsichtlich der Ausweitung des Geltungsbereiches im BGremBG gut rechtfertigen, bei der weiteren Verschärfung von Quotenregelungen und zunehmender einseitiger Sichtweise auf das Problem der Geschlechtergerechtigkeit aber nur als kurzfristige Erfolgspolitik verstehen. Die Wortumstellung von „Frauenförderung“ auf „Gleichstellung“ ist so wieder umgekehrt worden. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Länder kein Beispiel daran nehmen.

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