Als Beispiel für eine solche Situation diente der Fall „Pisciotti“ – einem italienischen
Staatsbürger und damit EU-Bürger, der vor dem Hintergrund kartellrechtlicher Vorwürfe auf Grundlage
eines Auslieferungsabkommens von Deutschland an die USA ausgeliefert wurde. Der Fall warf
insbesondere die Frage auf, ob das völkerrechtliche Abkommen zwischen den USA und Deutschland
hinter EU-Recht (insbesondere EU-Diskriminierungsverbot, weil deutsche Staatsbürger nicht
ausgeliefert werden dürften) zurückstehen müssen.