Prof. Dr. Diethard Breitkopf veröffentlicht Beitrag zum Stiftungsarbeitsrecht

  • 12.11.20 13:40

Unter dem Titel "Die arbeitsrechtliche Stellung des Personals der Stiftungen" ist jetzt die Beilage "Rote Seiten" der Zeitschrift Stiftung & Sponsoring 5/2020 erschienen, in der Prof. Dr. Breitkopf das Stiftungsarbeitsrecht untersucht: Das für Stiftungen geltende Arbeitsrecht ("Stiftungsarbeitsrecht") ist an sich deckungsgleich mit dem allgemein geltenden Arbeitsrecht. Besonderheiten ergeben sich jedoch für Stiftungen wegen ihrer in Deutschland verbreiteten Erscheinungsform. Sie verfolgen üblicherweise gemeinnützige Zwecke und sind deshalb häufig auch als sog. Tendenzunternehmen einzuordnen.  Zudem haben Stiftungen meist nur wenige, sogar größtenteils weniger als fünf Arbeitnehmer, so dass ihre Betriebe als sog. Kleinbetriebe gelten. Die Gemeinnützigkeit begründet Privilegien für das Personal u.a. bei Abgaben und Haftung und vergrößert den rechtlichen Raum für die Beschäftigung von Nichtarbeitnehmern. Zudem sind Tendenzunternehmen und Kleinbetrieb arbeitsrechtlich relevante Kriterien, die zu einer nur beschränkten Anwendbarkeit des Arbeitsrechts führen können. Das Arbeitsrecht im Stiftungswesen ist also – wie die Untersuchung gezeigt hat – keine eigene Rechtsmaterie, sondern lediglich durch das typische Bild einer Stiftung gekennzeichnet.

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