Am 24. März 2020 beantwortete Frau Prof. Dr. Stobbe, Vizepräsidentin für Lehre, Studium und Wieterbildung, die vorangegangene E-Mail des AStA-Vorstands wie folgt:
Wir gehen davon aus, dass eine Klausurenphase stattfindet und dass sie in den meisten Fakultäten in dem bisher vorgesehenen Zeitraum Juni/Juli stattfinden wird. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass sich die Corona-Situation bis dahin entspannt hat, wieder größere Gruppen zusammenkommen dürfen und es keine anderslautenden übergeordneten Anweisungen gibt. Die Verlegung des Prüfungszeitraums haben die Prüfungsausschüsse der einzelnen Fakultäten vorzunehmen, weil sie prüfungsrechtlich für die Festlegung der Prüfungszeiträume verantwortlich sind.
Lehrende können bei ihrem zuständigen Prüfungsausschuss eine andere Prüfungsform beantragen. In Grundlagenfächern wird das Ersetzen einer Klausur allerdings eher schwierig sein.
Einen Überblick über bereits mit Fakultäten abgestimmte Vorgehensweisen finden Sie hier.
Eine Abstimmung mit den dort noch nicht genannten Fakultäten läuft derzeit. Darüber hinaus gehende Detailfragen müssen mit den Praxissemesterbeauftragten der jeweiligen Fakultäten geklärt werden.
Urlaubssemesteranträge können bis zum 1.5.2020 beim Immatrikulationsbüro eingereicht werden. Als Begründung ist die derzeitige Corona-Situation anzugeben. In einem Urlaubssemester dürfen allerdings keine Prüfungsleistungen erbracht werden. Studierende, die ein Urlaubssemester beantragen, sollten sich zuvor informieren, ob Auswirkungen auf BAFöG-Zahlungen bestehen.
Wir sind zuversichtlich, dass Prüfende die aktuelle Sondersituation im Blick haben.
Als Hochschule können wir Studierenden, die in eine finanzielle Notlage geraten, ein Darlehen der Erich-Zillmer-Stiftung anbieten. Informationen dazu sind hier verfügbar.