Rechtsanwalt Tobias Böttcher hielt am 21.06.2019 einen Vortrag zum Thema "Privatrechtsharmonisierung am Beispiel des Kartellrechts". Als zentrales Element des Binnenmarktes soll die Harmonisierung durch gegenseitige Angleichung der innerstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen beitragen und die Ausübung der Grundfreiheiten sichern. Eine bedeutende Stellung in Zeiten des technologischen Wandels nimmt hierbei Art. 114 AEUV als dynamische Kompetenznorm ein. Anhand von Beispielen aus dem Kartellrecht erläuterte Rechtsanwalt Böttcher Zusammenhänge der Privatrechtsharmonisierung.