Exkursion zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt

  • 04.10.18 16:37

Am 12.12. und 13.12.2018 findet unter der Leitung von Prof. Dr. Breitkopf, LL.M. eine Exkursion zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt statt. Wer Interesse hat, kann sich gerne noch bis zum­ 19.10.2018 verbindlich für die Exkursion anmelden. Eine Anmeldung kann durch Einschreibung in die Teilnehmerliste bei Frau Neurath (Am Exer 8, Raum 08/061; E-Mail: ka.neurath@ostfalia.de) erfolgen. Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen beschränkt.

Ablauf/Programm der Exkursion:

12.12.2018 Busanreise zum Hotel in Erfurt - Übernachtung

  • Abfahrtszeit: ca. 18:15 Uhr
  • Abfahrtsort: Am Exer 11, Wolfenbüttel
  • Ankunftszeit: ca. 21:30 Uhr

13.12.2018 Besuch des Bundesarbeitsgerichts und Teilnahme an den Verhandlungen des 2. Senats

  • 08:30 Uhr Eintreffen und Anmeldung beim Bundesarbeitsgericht mit Einweisung durch einen Mitarbeiter in die zu verhandelnden Sachen
  • 09.00 Uhr: erste Verhandlung "Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung"
  • 09:45 Uhr: zweite Verhandlung "Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10 KSchG"
  • 10:30 Uhr: dritte Verhandlung "Außerordentliche Kündigung"
  • 11:15 Uhr: vierte Verhandlung "Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitglieds"

Im Anschluss optionales Mittagessen im Mitarbeiterrestaurant Casino des Bundesarbeitsgerichts. Das Angebot und die Kosten für das Mittagessen werden zeitnah mitgeteilt. Die Auswahl des Essens wird vorab erfragt.

Rückfahrt spätestens 15:00 Uhr - Ankunft in Wolfenbüttel, Am Exer 11 ca. 18:00 Uhr

Hinweise:

Die Exkursionskosten werden von der Hochschule übernommen. Lediglich die Verpflegung während der Exkursion und das Mittagessen beim Bundesarbeitsgericht haben die Studierenden selbst zu tragen.

Während der Verhandlung sind Mobiltelefone auszuschalten und fotografieren und telefonieren sowie der Verzehr von Speisen und Getränken sind zu unterlassen. Rauchen ist im Bundesarbeitsgericht sowie im Innenhof nicht gestattet. Eine Kleiderordnung besteht für die Teilnahme nicht. Angesichts der Bedeutung, die die Verhandlung für die Betroffenen hat, ist eine eher "offizielle" Kleidung (keine Businesskleidung) aber angemessen.

Bei Fragen zur Exkursion und dem Ablauf können Sie sich gerne an Frau Neurath wenden.

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