Prof. Dr. Litschen veröffentlicht einen Beitrag zur geplanten Reform des Befristungsrechts aufgrund des Koalitionsvertrages

  • 09.11.20 12:37
  • Lisa Naumann

Unter dem Titel „Befristung von Arbeitsverträgen in der Zwickmühle zwischen Notwendigkeit und Ablehnung“ (veröffentlicht in ZTR 2020, S. 567-573) beschäftigt sich Prof. Dr. Litschen mit der geplanten Änderung im Befristungsrecht nach § 14 TzBfG.  Mit der Brückenteilzeit (§ 9a TzBfG) und einiger weiterer kleinerer Änderungen im TzBfG ist die derzeitige Regierung dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zur Eindämmung des Missbrauchs und der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeit und Befristung in Arbeitsverhältnissen nur sehr zögerlich nachgekommen.  Seither wartet die Praxis auf einen neuen Gesetzesentwurf, der vermutlich weitere Einschränkung des Befristungsrechts beinhaltet. Änderungen im Gesetz werden erhebliche Auswirkungen auf eine Vielzahl bestehender und – vor allem – auf die neu abzuschließenden Verträge haben. Das Rechtsinstitut erlaubt es, auf einen Flexibilisierungsbedarf zu reagieren, der sowohl beim Arbeitgeber also beim Beschäftigten entstehen kann. Insbesondere bei den befristeten Arbeitsverhältnissen ist vom Gesetzgeber ein Korrektiv zu schaffen, das einen Missbrauch der atypischen Vertragsgestaltung mit Blick auf die Lebensplanung und Karriereentwicklung der Beschäftigten verantwortungsvoll regelt, ohne dabei die ebenfalls berechtigten Interessen der Arbeitgeber auf Flexibilisierung zunichtemachen. In diesem Sinne ist der noch offenen Maßnahmenkatalog aus der Koalitionsvereinbarung von 2018 zu formal und zu weitgehend. Es steht zu hoffen, dass bei der Konkretisierung im Gesetzgebungsverfahren statt der rein formalen Einschränkungen eine echte, institutionalisierte Missbrauchskontrolle, wie sie vom BAG entworfen worden ist, umgesetzt wird.

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