1 Anmeldung

1.1 Teilnahmeberechtigung

Die Veranstaltungen des Hochschulsports stehen grundsätzlich allen Studierenden und Beschäftigten sowie den Lehrbeauftragten der Ostfalia, der TU Braunschweig und den Mitgliedshochschulen des HVNB zur Verfügung. Berechtigte Externe (Ehepartner, eingetragene Lebensgemeinschaften, Studierende an Hochschulen außerhalb des HVNB) können ebenfalls am Hochschulsport teilnehmen.

 

1.2  Anmeldepflicht

Alle Veranstaltungen, die im Hochschulsport angeboten werden, sind aus versicherungstechnischen und organisatorischen Gründen anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt online. Es dürfen keine unangemeldeten Personen und keine Personen, die nicht der Teilnahmeberechtigung entsprechen (siehe 1.1), teilnehmen.

Die vom Hochschulsport angebotenen Kurse kommen erst zustande, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 50 % der möglichen Teilnehmerzahl, mindestens jedoch 4 Personen, erreicht wird.

Sollten Teilnehmende nicht bereit sein, die vom Präsidium beschlossenen Entgelte zu entrichten, behält sich der Hochschulsport vor, diese Teilnehmenden von den Sportkursen auszuschließen.

Bei unentschuldigtem Nichterscheinen erlischt 14 Tage nach Kursbeginn der Anspruch auf den gebuchten Kursplatz.

Es wird vor Ort eine Anwesenheitsliste geführt, in die sich die Teilnehmenden zu jedem Kurstermin mit Unterschrift eintragen. Die Kursleitung kontrolliert die Teilnahme mit Statusnachweis (z. B. Studierendenausweis). Bei Online-Teilnahme bestätigt die Kursleitung bei jedem Kurstermin die Anwesenheit der eingeloggten Personen in einer dem Kursleitenden vorliegenden Liste.

Teilnehmende haben mindestens zum ersten Kurstermin ihre Buchungsbestätigung elektronisch oder ausgedruckt mitzuführen. Sportstättenaufsichten, Kursleitende oder andere Berechtigte der Hochschule sind im Rahmen einer Kontrolle berechtigt, Nutzerinnen und Nutzer ohne gültigen Nachweis der Sportstätte bzw. der Veranstaltung zu verweisen.

 

1.3 Überweisung des Entgeltes

Bitte überweisen Sie den Betrag für kostenpflichtige Kurse und die Nutzerkarten auf das Konto der Ostfalia bei der Nord LB Hannover:

  • IBAN: DE66 2505 0000 0106 0201 00
  • BIC: NOLADE2HXXX
  • Verwendungszweck: HSP-82201070 / Ihr vollständiger Name

 

1.4 Wie funktioniert die Online-Anmeldung?

1.4.1 Studierende und Auszubildende:

  • Sucht Euch einfach einen oder mehrere Kurse aus, an denen Ihr aktiv teilnehmen möchtet und die Euch interessieren.
  • Klickt auf den Button "buchen"; gebt Eure Daten in das Anmeldeformular ein und schon steht einer erfolgreichen Teilnahme am Hochschulsport und dem ausgewählten Kurs nichts mehr im Weg.

1.4.2 Beschäftigte und berechtigte Externe:

  • Beschäftigte und Externe müssen vorab die jeweilige Nutzerberechtigung "buchen". Diese finden Sie hier: Nutzungsberechtigung für Beschäftigte oder berechtigte Externe.
  • Anschließend kann jeder Kurs, der für Beschäftigte und berechtigte Externe frei geschaltet ist, ausgewählt werden.
  • Gesundheitskurse stehen den Beschäftigten weiterhin ohne die Nutzerberechtigung zur Verfügung.

1.4.3 Weitere Informationen zur Anmeldung:

  • Ab sofort können Sie bei der ersten Buchung ein Passwort anlegen und müssen bei weiteren Buchungen nicht noch einmal alle Daten hinterlegen - das System füllt für Sie die Felder vorab aus. Sie brauchen lediglich Ihre Buchung zu bestätigen.
  • Eine Stornierung braucht nicht über das Hochschulsportbüro erfolgen, sondern kann eigenständig über diese Zusatzfunktion erledigt werden.
  • Bitte denken Sie daran eine E-Mail zu hinterlegen, ansonsten kann keine Information über Terminausfälle oder Änderungen an Sie erfolgen!

1.4.4 Informationen zu den Kursen:

  • Wenn Sie auf "Zeitraum" klicken, können Sie die Tage/Termine einsehen an denen der Kurs läuft. An Feier- und vorlesungsfreien Tagen finden einige Kurse in der Regel nicht statt oder es ist eine indivuelle Terminhöchstzahl festgelegt.
  • Unter "Ort" sehen Sie die Anschrift der Sportstätte, in der der Kurs stattfindet (inkl. Kartenansicht zur Navigation).
  • Unter "Leitung" können Sie den Kursleiter bzw. die Kursleiterin via E-Mail anschreiben.

2 Versicherung

In den Hochschulsportkursen, die über den Hochschulsport der Ostfalia organisiert und von qualifizierten Kursleitenden betreut bzw. beaufsichtigt werden, besteht für Studierende bei Verletzungen und Unfällen Versicherungsschutz durch die Landesunfallkasse (LUK) Niedersachsen (Ausnahme: digitale bzw. Online-Angebote).

Für alle gilt:

  • Eine Haftpflichtversicherung besteht nicht.
  • Es wird empfohlen, Geld und Wertgegenstände möglichst zu Hause zu lassen.
  • Auf keinen Fall Geld und Wertgegenstände in den Umkleideräumen ablegen.

 

2.1 Studierende

... sind grundsätzlich bei allen im Verantwortungsbereich der Ostfalia liegenden Veranstaltungen des Hochschulsports mit Kursleitenden gesetzlich unfallversichert.

  • Dies gilt nicht bei der freien Sportausübung und bei Gruppensport ohne qualifizierte Kursleitung.
  • Ob bei der Teilnahme an Wettkämpfen eine gesetzliche Unfallversicherung besteht, ist für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen.
  • Bei Wettkämpfen im Rahmen der Deutschen Hochschulmeisterschaften (DHM) besteht keine gesetzliche Unfallversicherung.
  • Weiterhin sind Teilnehmende an Kursen, die von Partnervereinen angeboten werden, innerhalb der Vereine unfallversichert.

 

2.2 Arbeiter/-innen und Angestellte

... der Hochschule sind bei allen offiziellen Veranstaltungen des Hochschulsports unter folgenden Bedingungen gesetzlich unfallversichert:

  • Die sportliche Betätigung muss geeignet sein, die arbeitsbedingte, körperliche und geistige Belastung auszugleichen.
  • Sie muss mit einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden.
  • Der Teilnahmekreis muss sich im Wesentlichen auf die Mitglieder der Hochschule beschränken. Der Sport muss unternehmensbezogen durchgeführt werden (offiziell durch die Institutionen der Hochschule).
  • Die Übungen müssen durch Zeit und Dauer in einem dem Ausgleichszweck entsprechenden Zusammenhang mit der Betriebsarbeit stehen.
  • Kurse, die nur einmal über einen kurzen Zeitraum (bis 2 Wochen) laufen, und Wettkämpfe sind in keinem Fall versichert.
     

2.3 Für Beamte

... gilt ein Unfall beim Hochschulsport nur dann als Dienstunfall, wenn über die im Punkt 2.2 genannten Kriterien hinaus folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Gruppe muss durch eine/-n vom Dienstvorgesetzten beauftragte/-n Übungsleitenden angeleitet werden.
  • Es muss eine Anwesenheitsliste geführt werden.
  • Es muss für eine Gruppe ein genehmigter Übungsplan vorliegen.

 

2.4 Lehrbeauftragte und berechtigte Externe

... sind nicht über die LUK unfallversichert.

  • Hochschulfremden wird empfohlen eine eigene Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Gegenüber berechtigten Externen und sonstigen Teilnehmenden übernimmt die Ostfalia keinerlei Haftung für Schäden, die bei der Teilnahme am Hochschulsport entstehen.

3 Unfallschutz

3.1 Vermeidung

Grundlegendes gilt für jedes Angebot:

  • Aufwärmen mit angemessenen Übungen ist absolut notwendig.
  • Ein wesentlicher Aspekt ist die Achtung aller Beteiligten und deren körperliche und geistige Unversehrtheit.
  • Übungsleitende und Teilnehmende sollen geeignete Sportkleidung und Sportschuhe tragen.
  • Armbanduhren und jeglicher Schmuck sind vor dem Training abzulegen. Piercings sind abzukleben und lange Haare sind zum Zopf zusammen zu binden.
  • Zum Schutz vor Verletzungen sollen Brillentragende sportgerechte Brillen bzw. Kontaktlinsen tragen.
  • Der Auf- und Abbau der Sportgeräte soll nur nach entsprechender Einweisung durch die Kursleitenden vorgenommen werden.

Die Leitfäden zur Vermeidung von Sportunfällen sind zu unbedingt beachten. Folgende Leitfäden liegen vor:

 

3.2 Sportunfälle

Sportunfälle von Studierenden sind umgehend im Immatrikulationsamt und Sportunfälle von Beschäftigten in der Personalabteilung zu melden.

Alle Sportunfälle sind darüber hinaus unbedingt und umgehend im Hochschulsportbüro zu melden.

Entsprechende Formulare sind auszufüllen:

4 Entgelte

4.1 Entgelte werden gestaffelt nach Statusgruppen erhoben:

  1. Studierende und Auszubildende der Ostfalia, der TU Braunschweig und der Mitgliedshochschulen des HVNB.
  2. Beschäftigte und Lehrbeauftragte der Ostfalia, der TU Braunschweig und der Mitgliedshochschulen des HVNB.
  3. Berechtigte Externe (Ehepartner/-in, eingetragene Lebensgemeinschaften, Studierende an Hochschulen außerhalb des HVNB).

Grundsätzlich wird versucht, die Kursveranstaltungen für Studierende kostenfrei anzubieten.

Beschäftigte der Ostfalia müssen eine Nutzungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR und berechtigte externe Teilnehmende müssen 30,00 EUR je Semester bezahlen und können dann an allen weiteren Kursangeboten kostenfrei teilnehmen, es sei denn, es wird ein zusätzliches Entgelt erhoben. Diese Nutzungskarte ist über das Sportprogramm zu buchen, bevor ein weiterer Sportkurs gebucht werden kann.

 

4.2 Zusatzentgelte

Darüber hinaus können zusätzliche Entgelte erhoben werden, wenn folgende Kriterien bei der Durchführung von Kursveranstaltungen bestehen:

  • Wenn externe Sportstätten gegen Entgelt angemietet werden müssen.
  • In Sportarten, in denen aus methodisch-didaktischen Gründen die zu betreuende Gruppe weniger als zehn Personen umfasst.
  • In Sportarten, in denen die Gruppen gleichzeitig von zwei Trainerinnen und Trainern betreut werden müssen.
  • In Sportarten, bei denen teures Sportgerät eingesetzt wird.

 

4.3 Freie Gruppen

Neben den durch den Hochschulsport betreuten Kursveranstaltungen besteht für Hochschulangehörige der Ostfalia die Möglichkeit, sich in freien Spielgruppen zusammen zu schließen. Die freien Gruppen werden vom Hochschulsport nur organisatorisch betreut. Damit besteht kein Versicherungsschutz bei Verletzungen und Unfällen.

Die Sporthalle kann von freien Spielgruppen genutzt werden. Näheres regelt die Nutzungs- und Gebührenordnung für die Sporthalle.

5 Rücktritt

Entgeltfreie Kurse können ohne weitere Kosten durch die Teilnehmenden selbst storniert werden.

Der Rücktritt von einem entgeltpflichtigen Angebot muss im Hochschulsportbüro vor Nutzungsbeginn schriftlich angezeigt werden.

Eine Rückerstattung entgeltpflichtiger Angebote kann nur in begründeten Fällen erfolgen wie z. B.

  • Erkrankung / Verletzung
  • Studien-, Arbeitsortwechsel
  • Exmatrikulation / Verlassen der Hochschule

Ein schriftlicher Nachweis ist jeweils zu erbringen.

Eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro wird nicht rückerstattet.

Tritt im laufenden Kurs bzw. Angebot einer der o. g. Gründe ein, kann eine anteilige Erstattung ab dem Tag der Bearbeitung, nicht jedoch rückwirkend erfolgen. Im Einzelnen entscheidet die Hochschule. Im begründeten Einzelfall können gesonderte Regelungen zur Rückerstattung getroffen werden.

6 Hygienemaßnahmen

Eine Teilnahme am Kurstermin sollte nicht stattfinden, wenn Anzeichen von Erkältungssymptomen vorliegen. Bei Krankheitssymptomen hat sich die betroffene Person bei der zuständigen Kursleitung als entschuldigt zu melden.

Allgemeine Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sind einzuhalten, z. B.:

  • regelmäßiges Händewaschen (vor dem Kurs, nach dem Toilettengang oder nach dem Naseputzen, etc.).
  • Husten und Niesen in die Armbeuge.
  • Reinigung bzw. Desinfizierung der Gerätschaften nach dem Training durch die nutzende Person.
  • Wenn möglich, eigenes Material zur Kursstunde mitbringen.
  • Nutzung der Matten mit einem mitgebrachten großen Handtuch.

7 Online-Angebote

Den Link, um an den Online-Kursen teilzunehmen, erhalten Sie in der Anmeldebestätigung.

Sicherheitshinweise:

  • Bei unseren digitalen Sport- und Gesundheitsangeboten sind Sie nicht zusätzlich unfallversichert.
  • Sorgen Sie für genügend Platz und einen rutschfreien Untergrund.
  • Beseitigen Sie Stolperfallen (Kabel, Teppich etc.).

8 Sportstättennutzung

Die Nutzungsordnung der jeweiligen Sportstätte ist von den Teilnehmenden einzuhalten.

Insbesondere gilt:

  • Die Einrichtung darf nur zu den festgelegten Kurszeiten bzw. der Vertragslaufzeit genutzt werden.
  • Die Einrichtung und die Geräte dürfen nur in Anwesenheit und unter Anleitung einer von der Hochschulsporteinrichtung genehmigten Aufsichtsperson genutzt werden.
  • Das Betreten der Sportstätte ist nur mit Hallensportschuhen mit abriebfester und sauberer Sohle, barfuß oder auf Socken gestattet.

Drogen, offenes Feuer und Rauchen ist in den Einrichtungen verboten.

Weitere Informationen sind in der jeweiligen Nutzungsordung der Sportstätte nachzulesen.

9 Kontrollen

Im Laufe des Kurszeitraums werden unangekündigt stichprobenartig Kursbesuche durch die Hochschulsporteinrichtung bzw. eine von ihr beauftragten Person durchgeführt.

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