Die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) auf dem Weg in die Rechtsordnungen und das Tal der Praxis

  • 04.06.18 16:16
  • Carsten Kühne

An der von Prof. Dr. iur. Winfried Huck, Dekan der Brunswick European Law School (BELS) initiierten Tagung zum Thema „Direct effects of UN Sustainable Development Goals (SDGs) - Umsetzung und Anwendung der SDGs in der Praxis - Sachstand und Perspektive“ am 23.5.2018 im Haus der Wissenschaft nahmen mehr als 50 Gäste aus Wissenschaft und Praxis sowie Studierende der BELS teil. Die interdisziplinäre Veranstaltung verfolgte das Ziel, die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) in ihrem Facettenreichtum zu reflektieren und die Umsetzung in der Praxis zu beleuchten. Zugleich sollte  ein Beitrag dazu geleistet werden, die von den Vereinten Nationen (UN) beschlossenen Ziele stärker in das Blickfeld der Fachöffentlichkeit zu rücken.

Im Anschluss an das Grußwort von Prof. Dr. Gert Bikker, Vizepräsident der Ostfalia Hochschule, analysierte Prof. Dr. Huck die SDGs aus der Blickrichtung des transnationalen Rechts und befasste sich mit der Frage nach ihrer rechtlichen Verbindlichkeit unter Einschluss des internationalen Zusammenspiels zwischen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der EU und den Regierungen der Nationalstaaten. Aus der ökonomischen Perspektive befasste sich Prof. Dr. Stefan Zeranski (ZWIRN/Ostfalia) mit einer Bestandsaufnahme des Nachhaltigkeitsaspektes im globalen Bankensystem. Als Ergebnis stellte er die defizitäre Lage im Finanzsektor heraus und betonte einen nachhaltigen und zukunftsorientierten Handlungsbedarf. Aus der staatsrechtlichen Perspektive untersuchte Prof. Dr. Martin Müller (BELS) die Umsetzung der SDGs im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland und betonte die in dem System noch ungeklärten Zuständigkeiten. Dies sei einer der Hauptgründe dafür, dass die Umsetzung der SDGs noch nicht in der gebotenen Effektivität erfolge. Dr. Ralf Utermöhlen, Geschäftsführer der AGIMUS GmbH, beleuchtete den UN Global Compact aus Unternehmersicht anhand anschaulicher Beispiele. Dr. Utermöhlen beschrieb von international agierenden Unternehmen ausgehende Verstöße und verwies dabei auf Schwachstellen des aus zehn (unverbindlichen) Prinzipien bestehenden Global Compact  und unterbreitete Lösungsvorschläge für eine effizientere Bindung von Unternehmen an soziale und ökologische Werte.

In der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert  von Dr. Christoph-Eric Mecke (BELS), wurde lebhaft darüber diskutiert, was Einzelpersonen im Fall immenser Verstöße von Großunternehmen gegen Umwelt- und Sozialbedingungen konkret tun können und es wurde gefragt, ob Impulse für ein nachhaltigeres Handeln der Bevölkerung eher aus der Wirtschaft durch entsprechende Marktangebote oder von der Politik ausgehen sollten.

BELS SDG-Tagung

v.l.n.r.: Dr. Mecke, Prof. Dr. Huck, Prof. Dr. Zeranski, Prof. Dr. Müller, Dr. Utermöhlen

Foto: Anna-Theresia Krein, M.A.

In ihrem abschließenden Statement waren sich die Referenten weitgehend einig, dass letztlich jeder Einzelne dafür verantwortlich sei, einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Dies sei ein besserer Ausgangspunkt als restriktive Verbote. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch ein get-together, das Raum für informelle Gespräche und weiteren Austausch bot.

Text: Ahmed Tahar Benmaghnia/ Ass. iur. Claudia Kurkin

 

Presse

Auch die Braunschweiger Zeitung (Christina Lohner) berichtete am 28.5.2018 Tagung zum Thema „ Direct effects of UN Sustainable Development Goals (SDGs) - Umsetzung und Anwendung der SDGs in der Praxis - Sachstand und Perspektive“. Diesen können Sie hier nachlesen.

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