Studentische Arbeiten

Sie suchen ein Thema für Ihre studentische Arbeit? Starten Sie eine Suchanfrage unter den Professorinnen und Professoren der Fakultät E indem Sie unten stehendes Formular ausfüllen.

Studienarbeit

Im Rahmen der Studienarbeit sollen die Studierenden unter Anleitung eine vorgegebene Problemstellung aus ihrer Fachrichtung mit wissenschaftlichen Methoden bearbeiten. Das Thema der Studienarbeit muss in sich abgeschlossen und klar vom Thema der Bachelorarbeit abgegrenzt sein.

Studierende bewerben sich selbständig um ein Thema für die Studienarbeit. Themen für hochschulinterne Studienarbeiten werden u. a. auf den Internetseiten der Fakultät bekannt gegeben. Vor Beginn der Studien-arbeit weist jeder Studierende seine LP aus dem Grundstudium durch einen Beleg der ePV beim Prüfer der Studienarbeit nach.

Die Anmeldung zur Studienarbeit erfolgt persönlich bei der Prüferin bzw. dem Prüfer. Eine Anmeldung in der ePV im Vorfeld ist nicht notwendig. Zum Abschluss der Studienarbeit wird ein hochschulöffentlicher Vortrag von ca. 20 Minuten Dauer mit anschließenden Fragen über Thema und Ergebnisse der Arbeit gehalten. Beides geht in die Bewertung ein. Zu diesem Vortragstermin ist das Formblatt „Bewertung Studienarbeit“ durch den Studierenden vollständig ausgefüllt der Prüferin bzw. dem Prüfer vorzulegen, die bzw. der darauf die Abschlussnote der Studienarbeit vermerkt und es in das Dekanat einreicht.

Mindestens eine Woche vor dem zu planenden Abschlussvortrag muss die schriftliche Ausarbeitung der Studienarbeit als pdf-Dokument über das Ostfalia-Portal (portal.ostfalia.de/arbeitsabgabe) beim Dekanat ein-gereicht werden. Eine Benachrichtigung an die/den Prüfenden inkl. Dokument der Arbeit erfolgt automatisch durch das Portal.

Voraussetzung für die Bearbeitung der Studienarbeit ist der Nachweis von 60 Leistungspunkten aus dem Grundstudium.

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Praxisprojekt

Das Praxisprojekt umfasst eine insgesamt mindestens zehnwöchige Tätigkeit aus der Ingenieurpraxis, die wahlweise innerhalb oder außerhalb der Hochschule erbracht wird. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Praxisprojekt entspricht der einer Vollzeitstelle. Die Dauer von mindestens zehn Wochen kann auf-geteilt werden in zwei Zeitabschnitte, wobei eine Mindestdauer je Zeitabschnitt von vier Wochen eingehalten werden muss. Praxisprojekte werden von einer Professorin oder einem Professor der Fakultät E betreut und bewertet. Voraussetzung für die Durchführung des Praxisprojektes ist der erfolgreiche Abschluss des Grundstudiums.

Das Praxisprojekt (10 LP) ist der Bachelorarbeit (inkl. Kolloquium 15 LP) vorgelagert und kann ihrer Vorbereitung dienen. Inhalt und Titel des Praxisprojektes müssen vor dessen Beginn mit einer Professorin bzw. einem Professor der Fakultät abgestimmt werden. Praxisprojekt und Bachelorarbeit sind eigenständig und mit separaten Ausarbeitungen zu dokumentieren. Über das Praxisprojekt ist ein Bericht zu verfassen, der die wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse beschreibt. Der Bericht ist als pdf-Dokument über das Ostfalia-Portal (portal.ostfalia.de/arbeitsabgabe) beim Dekanat einzureichen. Eine Benachrichtigung an die betreuende Professorin oder den betreuenden Professor inkl. Dokumentation der Arbeit erfolgt automatisch durch das Portal.

Weiterhin ist das Formular „Bewertung des Praxisprojekts“ auszufüllen. Hier muss eine Betreuerin des Praxisprojektes oder ein Betreuer des Praxisprojektes für die Institution oder Firma unterschreiben und die betreuende Professorin bzw. der betreuende Professor der Fakultät Elektrotechnik ihre bzw. seine Betreuung bestätigen. Die Notenverbuchung wird vom Dekanat veranlasst.

 

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Bachelorarbeit

Studierende bewerben sich selbständig um ein Thema für die Bachelorarbeit. Themen für hochschulinterne Bachelorarbeiten werden auf den Internetseiten der Fakultät bekannt gegeben. Die Prüfungsordnung enthält detaillierte Regelungen zur Zulassung und Durchführung der Bachelorarbeit. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass alle Modulprüfungen bestanden sowie Teamprojekt, Studienarbeit und Praxisprojekt abgeschlossen sein müssen. Auf Antrag kann eine Zulassung bei noch 8 offenen LP aus dem Hauptstudium erfolgen.

Die Frist vom Tag der vom Prüfungsausschuss genehmigten Anmeldung bis zum Tag der Abgabe beträgt mindestens zwei und maximal drei Monate. Bei der Abgabe der Bachelorarbeit wird ein pdf-Dokument der Arbeit über das Ostfalia-Portal (portal.ostfalia.de/arbeitsabgabe) beim Dekanat eingereicht. Darüber hinaus muss der Anlagebogen eingereicht werden.

Nach der Durchsicht und Bewertung der Arbeit durch die Erst- und Zweitprüfenden und erfolgter Zulassung durch den Prüfungsausschuss wird ein Termin für das abschließende Kolloquium von den Prüfenden fest-gelegt, dem Dekanat gemeldet und hochschulöffentlich geeignet bekannt gegeben. Der Mindestzeitraum zwischen Abgabe der Arbeit und dem Termin für das Kolloquium beträgt dabei eine Woche.

Zum Abschluss des Kolloquiums einigen sich beide Prüfende auf die endgültige Note für die Bachelorarbeit sowie für das Kolloquium. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Kolloquiums endet das Studium. Die Verbuchung der Noten wird vom Dekanat veranlasst.

Die Bachelorarbeit stellt eine Prüfungsleistung dar und ist in der Regel von allen Mitgliedern der Fakultät einsehbar. Eine Einschränkung dieser Art der Veröffentlichung ist nur möglich, wenn sie bereits bei der An-meldung der Arbeit und damit vor Beginn der Bearbeitungsphase mit Erst- und Zweitprüfenden schriftlich vereinbart worden ist. Geheimhaltungserklärungen oder Sperrvermerke, die nicht bereits vor Beginn der Bearbeitung mit beiden Prüfenden vereinbart wurden, sind nicht zulässig und unwirksam.


 

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Masterarbeit

Die Masterarbeit wird im Rahmen eines Praxissemesters durchgeführt. Sie ist in der Regel an der Ostfalia durchzuführen. In folgenden Ausnahmefällen kann die Arbeit auch in einem externen Unternehmen oder einer externen Forschungseinrichtung o.ä. durchgeführt werden:

  • Studierende, die während des letzten Studienjahres im Rahmen eines Stipendiums unterstützt werden, können die Arbeit auch in dem Unternehmen anfertigen, welches das Stipendium finanziert.
  • Studierende, die bereits bis zur Aufnahme ihres Masterstudiums hauptberuflich als Ingenieurin oder Ingenieur in einem Unternehmen tätig sind und die für das Masterstudium von ihrem Unternehmen freigestellt sind, können die Arbeit in diesem Unternehmen anfertigen.
  • Studierende, die vor Aufnahme des Masterstudiums ihren Bachelorabschluss im Rahmen eines Studi-ums im Praxisverbund absolviert haben, dürfen in ihrem Partnerunternehmen ihre Masterarbeit durch-führen.

In den zuvor genannten Fällen ist mit der Anmeldung der Arbeit ein schriftlicher Nachweis des betreffenden Unternehmens oder der externen Einrichtung zu erbringen.

Sie wird von einer Erst- und einer Zweitprüferin bzw. einem Erst- und einem Zweitprüfer betreut und bewertet. Beide Prüfenden sind in der Regel Mitglieder der Professorengruppe der Fakultät Elektrotechnik der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften. Ausnahmen regelt die Prüfungsordnung.

Vor Beginn der Bearbeitung der Masterarbeit ist beim Prüfungsausschuss auf dem bereitgestellten Formblatt ein Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit zu stellen. Der Prüfungsausschuss prüft, ob alle Voraussetzungen für die Bearbeitung der Masterarbeit erfüllt sind und erteilt dann die Zulassung.

Studierende kümmern sich selbstständig um ein geeignetes Thema und stellen im Vorfeld sicher, dass keine Geheimhaltungsanforderungen z.B. in Form eines Sperrvermerks an die Dokumentation der Arbeit gestellt werden. Verantwortlich für die Verfügbarkeit geeigneter Themen sind die Dozentinnen und Dozenten der Fakultät Elektrotechnik. Verantwortlich für die fachliche Eignung des Themas einer Masterarbeit ist der Erst-prüfer oder die Erstprüferin.

Das Thema der Masterarbeit soll aus dem Bereich der anwendungsorientierten Forschung kommen. Eine Anrechnung anderer Praxisphasen auf das Praxissemester, in dem die Arbeit angefertigt wird, ist nicht möglich. Die Masterarbeit ist über das Ostfalia-Portal (portal.ostfalia.de/arbeitsabgabe) im pdf-Format im Dekanat einzureichen.

Nach der Durchsicht und vorläufigen Bewertung der Arbeit durch die Prüferenden und erfolgter Zulassung durch den Prüfungsausschuss wird ein Termin für das Kolloquium von den Prüfenden festgelegt, dem Dekanat gemeldet und hochschulöffentlich geeignet bekannt gegeben. Der Mindestzeitraum zwischen Abgabe der Arbeit und dem Termin für das Kolloquium beträgt dabei eine Woche.

Beim Abschluss des Kolloquiums einigen sich beide Prüfenden auf die Note der Masterarbeit und des Kolloquiums. Ist dies nicht möglich, wird aus beiden Bewertungen der Mittelwert gebildet und entsprechend den Vorgaben der Prüfungsordnung gerundet. Die Arbeit sowie das Kolloquium muss zum Bestehen von beiden Prüfenden mindestens mit der Note 4,0 bewertet worden sein. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Kolloquiums endet das Studium. Die Verbuchung der Noten wird vom Dekanat veranlasst.

Die Masterarbeit stellt eine Prüfungsleistung dar und ist allen Mitgliedern der Fakultät einsehbar. Geheimhaltungserklärungen, Sperrvermerke o.ä. sind gemäß geltender Prüfungsordnung nicht zulässig.

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