Eskalationsstufen der Innenrevision

  • 04.04.22 09:31
  • Hannah Bullerjahn

Die Innenrevision (IR) verfolgt das stetige Ziel, ihre Prüfungshandlungen und weiteren Tätigkeiten für alle Beteiligten transparent zu gestalten. Wir sind dabei bestrebt, einheitliche Verfahren für alle Tätigkeiten anzuwenden.

In diesem Zusammenhang wurden mit dem HVP die folgenden Eskalationsstufen abgestimmt, die ab sofort bei allen Tätigkeiten der IR Anwendung finden.

Das Verfahren beschreibt den Regelfall als Vorgabe für die IR und die Hochschulleitung. Ausnahmen hiervon können im Einzelfall erforderlich sein. Beteiligte haben keinen Anspruch auf eine hier genannte Frist oder ein bestimmtes Verfahren.

  1. Die IR setzt den Beteiligten eine angemessene Frist (je nach geschätztem Aufwand und/oder Eilbedürftigkeit, i. d. R. 1 bis 4 Wochen) für eine Rückmeldung an die IR.
  2. Geht die Rückmeldung nicht fristgerecht bei der IR ein, so wird der/die Beteiligte von der IR per E-Mail an die ausstehende Rückmeldung mit einer angemessenen Nachfrist von max. 2 Wochen erinnert. Der HVP wird parallel davon in Kenntnis gesetzt.
  3. Geht danach keine Rückmeldung bei der IR ein, so erfolgt eine erneute Erinnerung durch die IR mit einer max. Frist von 3 Tagen. Zeitgleich werden P und HVP hiervon in Kenntnis gesetzt.
  4. P und HVP werden über den Eingang der Rückmeldung, ggf. auch über deren Inhalt, informiert. Ist die Rückmeldung unvollständig, nicht ausreichend oder unterbleibt ganz, so obliegt es P und HVP weitere Maßnahmen zu ergreifen. 
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