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Studieren mit gesundheitlichen Einschränkungen 

Hochschule für alle? Wirklich für alle? – Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen (sichtbaren sowie nicht sichtbaren) und chronischen Erkrankungen sehen sich nicht selten baulichen, strukturellen, didaktischen und kommunikativen Barrieren gegenüber…Das führt zumeist dazu, dass Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen länger studieren (müssen) als andere, häufiger gezwungen sind zu unterbrechen, öfter den Studiengang oder die Hochschule wechseln. - Dem möchten wir gern entgegenwirken.

Chancengerechtigkeit und eine diskriminierungsfreie Studien- und Arbeitsumgebung an der Hochschule geht uns alle an! Wir beraten nicht nur dich als Studierende/-r mit gesundheitlichen Einschränkungen, sondern auch Mitstudierende, die unterstützen möchten, sowie Lehrende, die Fragen zum Thema haben.

Das Themenspektrum der Beratung umfasst neben Studienwahl, Bewerbung, Studienverlauf, Übergang in den Beruf auch die Herausforderungen neben dem Studium, z.B. die Suche nach einer geeigneten Wohnmöglichkeit, Finanzierungsfragen und vieles mehr.

Beratungsangebote

Lupe_2017-127Das Instrument des Nachteilsausgleiches ermöglicht es dir, Studien- und Prüfungsleistungen in einer dir gemäßen Form, Zeit oder Art zu erbringen. Dieses ist abhängig von der Art bzw. den Auswirkungen deiner Einschränkung sowie von deinem Studiengang. Nachteilsausgleiche werden individuell und situationsbedingt gewährt, sind also Verhandlungssache zwischen dir und der Fakultät. Lass dich hierzu von uns beraten.

Lupe_2017-140Die Hochschulen haben die Aufgabe, eine möglichst barrierefreie Studien- und Arbeitsumgebung zu schaffen. Die Situation an der Ostfalia HaW ist diesbezüglich nicht überall günstig. Bitte sprich uns an, so dass wir uns gemeinsam einen Überblick verschaffen sowie nach einer angemessenen Lösung suchen können. Auch ein Ortstermin vor Aufnahme des Studiums ist jederzeit möglich. 

Viele Fragen dazu – sowie auch zu Bewerbung/Zulassung, Wohnen, Mobilität, Finanzierung etc. – lassen sich in einem persönlichen Gespräch klären, bitte kontaktiere mich/uns.

 

Härtefall und Nachteilsausgleich

Du hast ein Recht darauf, chancengleich und diskriminierungsfrei zu studieren. Zu diesem Zwecke gibt es verschiedene Regelungen/Instrumentarien, um unzumutbare Härten bei der Zulassung zu vermeiden, außerdem soll dir ermöglicht werden, Studien- und Prüfungsleistungen in einer deiner Einschränkung angepassten Form zu erbringen.

 

Härtefall

Das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) regelt, dass ein geringer Teil der Studienplätze an Bewerber/-innen vergeben werden kann, für die die Nichtzulassung in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. - Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere, z.B. gesundheitliche, Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, eine Verzögerung des Studienbeginns also unzumutbar ist. Es stehen in jedem Studiengang bis zu zwei Prozent der Studienplätze für diese Härtefälle zur Verfügung.

Ein solcher Antrag kommt beispielsweise in Betracht, wenn eine Erkrankung vorliegt, die ihrem Wesen nach nur noch zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen kann (z.B. eine fortschreitende Erblindung oder extreme Bewegungseinschränkung). Dieses ist durch das entsprechende fachärztliche Gutachten zu belegen.

Der formlose Antrag ist unter Angabe der Bewerbernummer aus dem Online-Bewerbungsverfahren fristgerecht (15.07. zum Wintersemester/15.01. zum Sommersemester) im Immatrikulationsbüro einzureichen.

Informationen zum Härtefall findest du auf S. 25 der Bewerbungsbroschüre.

 

Nachteilsausgleich

IMG_0362Das Instrument des Nachteilsausgleiches ermöglicht es dir, Studien- und Prüfungsleistungen in einer dir gemäßen Form, Zeit oder Art zu erbringen. Dieses ist abhängig von der Art bzw. den Auswirkungen deiner Einschränkung sowie von deinem Studiengang. Nachteilsausgleiche werden individuell und situationsbedingt gewährt, sind also Verhandlungssache zwischen dir und der Fakultät. Die Möglichkeiten sind dabei so vielfältig, wie die Menschen, ihre Erkrankungen und deren Auswirkungen unterschiedlich sind.

Bitte stelle diesen (meist formlosen) Antrag frühzeitig (unter Beifügung eines fachärztlichen Gutachtens, in welchem die Auswirkungen deiner Erkrankung beschrieben sind; eine Diagnose muss nicht enthalten sein) und nicht erst am Vorabend der Prüfung. Ein nachträgliches Geltend-Machen einer Einschränkung ist natürlich nicht möglich. Bedenke ebenfalls, dass nicht alles, was du wünscht, gewährt werden kann, die Fakultät hat Sorge zu tragen, dass die zu erbringende Studien- und Prüfungsleistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Adressat dieses Antrages ist der jeweilige Prüfungsausschuss deiner Fakultät.

Wichtig zu wissen: Der Prüfungsausschuss unterliegt der Schweigepflicht – auch im Zeugnis taucht selbstverständlich kein Hinweis auf einen Nachteilsausgleich auf.

Informationen zum Nachteilsausgleich findest du unter folgendem Link:
ZOIS-Wiki-Nachteilsausgleich

Auch der folgende Flyer gibt weitere Informationen:
FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital

Bei Fragen zu diesem Thema wendest du dich gern an mich/uns.

Empfehlungen/Hinweise für das fachärztliche Attest findest du hier.

 

Grenzen der Beratung

Die Beauftragte führt keine Rechtsberatung durch.

Sie darf nicht in laufende Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren eingreifen und hat keine Weisungsbefugnis gegenüber der Hochschule. Sie kann daher nicht anweisen, bestimmte Entscheidungen abzuändern oder zu treffen, kann aber im Einzelfall um erneute Prüfung des Sachverhalts bitten.

Darüber hinaus verfügt die Beauftragte selbst nicht über Fördermittel, mit denen Projekte oder Einzelpersonen unterstützt werden können.

 

Wenn du nicht mit vollem Elan studieren kannst:

Falls du trotz aller Bemühungen und ggf. Nachteilsausgleichen nicht umhin kommst, dein Studium (vorübergehend) zu unterbrechen, beachte folgende Hinweise: Merkblatt

Rund ums Studium

Nicht nur das Studium selbst hält große Herausforderungen bereit, auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Folgende Hinweise haben wir für dich zusammengestellt. Sollten dir Informationen fehlen, sprich uns bitte an. 

 

Wohnen

In den Wohnheimen des Studierendenwerks OstNiedersachsens gibt es eine kleine Anzahl sogenannter „behindertengerechter“ Wohnplätze. Diese dürften in erster Linie auf die Nutzung mit Rollstuhl ausgerichtet sein. Die Wohnheimverwaltung bemüht sich jedoch, speziellen Anforderungen und individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ggf. ist eine zügigere Wohnraumvergabe möglich.

In Salzgitter gibt es ein von privat (Wohnbau Salzgitter GmbH) betriebenes Studierendenwohnheim in Salzgitter-Gebhardshagen (Lustgarten 31/33), dort sind drei der Appartements rollstuhlgerecht ausgestattet. - Darüber hinaus verfügt die Wohnbau GmbH im gesamten Gebiet Salzgitter über viele rollstuhlgeeignete und -gerechte Wohnungen zu unterschiedlichen Konditionen (je nach Ausstattung und Lage).

 

Essen: Mensa/Cafeteria

Mensen/Cafeterien an der Ostfalia HaW:

Bitte mach uns darauf aufmerksam, falls in den Mensen Lupe_2017-183 und Cafeterien in unseren Gebäuden aller Hochschulstandorte die Tische sich als nicht unterfahrbar erweisen. Wir bemühen uns, zügig Abhilfe zu schaffen.

Bei den Mensen des Studierendenwerkes und anderer Betreiber handelt es sich um Großküchen, es ist i.d.R. nicht möglich, das Essen auf die Bedürfnisse Einzelner abzustimmen. – Eine sorgfältige Kennzeichnung von beispielsweise Zusatzstoffen sowie Allergenen ermöglicht es dir, eine entsprechende Wahl zu treffen.

Siehe z.B. Mensa Wolfenbüttel/Salzdahlumer Str.:

https://stw-on.de/wolfenbüttel/essen/wissenswertes

 

Hochschulsport

Es gibt z.Zt. keine speziellen Angebote für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen. Wenn du Fragen zu unserem Sportangebot hast, insbesondere zu deinen ganz persönlichen Möglichkeiten, diese zu nutzen, wende dich bitte an die Kolleg/-innen im Hochschulsportbüro.

 

Finanzierung

Auch für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen gilt: Grundsätzlich sind die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten i.d.R. durch Einkommen oder Vermögen unterhaltspflichtiger Angehöriger (Eltern, Ehepartner/in etc.) oder der Studierenden selbst zu decken. Ist dieses mutmaßlich nicht ausreichend, empfiehlt sich die Beantragung von BAföG.

Das BAföG sieht i.d.R. keinen erkrankungs/behinderungsbedingten Mehrbedarf an Lebenshaltungskosten sowie studienbedingten Mehrbedarf vor, dieser ist durch die Beantragung von Hochschulhilfe (studienbedingter Mehrbedarf) beim zuständigen Integrationsamt (wohnortabhängig) bzw. Renten, Grundsicherung, Transferleistungen (Mehrbedarf an Lebenshaltungskosten) bei den zuständigen Leistungsträgern zu decken.

Informationen hierzu kannst du dir bei der Sozial- und Studienfinanzierungsberatung einholen.

Es gibt einige wenige Regelungen im BAföG, welche sich explizit auf Erkrankungen/Behinderung beziehen (z.B. Verlängerung der Förderungshöchstdauer bei krankheits- oder behinderungsbedingten Verzögerungen im Studienverlauf) – diese diskutierst du bitte im gegebenen Fall mit deiner/deinem zuständigen Sachbearbeiter/-in.

Langzeitstudiengebühren:

Nach Überschreitung des sogenannten Studienguthabens Lupe_2017-197(Regelstudienzeit + sechs sog. Karenzsemester) werden in Niedersachsen Langzeitstudiengebühren fällig. Diese können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn studienzeitverlängernde Auswirkungen durch Behinderung oder schwere Erkrankung nachgewiesen werden.

Der entsprechende Antrag ist beim Immatrikulationsbüro einzureichen und muss ausführlich begründet werden. In der Regel ist eine amtsärztliche Bescheinigung erforderlich.

Du findest den Antrag hier (siehe weiter unten auf der Homepage).

 

Mobilität

Jeder Campus unserer Hochschule lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen (siehe Rubrik Campus/Gebäude – in Arbeit - > vorübergehend: Anreise), auch wenn u.U. die Taktung des ÖPNV nicht ideal ist bzw. noch größere Distanzen zwischen Zug und Hochschule (Campus Suderburg) bzw. Haltestelle Linie 612 und Hochschule (Campus Salzgitter) zu überwinden sind.

Erstattung Semesterticket:

Verfügst du über einen Schwerbehindertenausweis, der dich zur Nutzung des ÖPNVs berechtigt, kannst du dich gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung, einer Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie einer Kopie des Beiblattes in der AStA-Geschäftsstelle den DB-Teil des Semestertickets erstatten lassen. Den VRB-Teil kannst du dir nur über die Geschäftsstelle der Verkehrsbetriebe deines Semester-Wohnortes (im VRB-Gebiet) erstatten lassen. Bitte erkundige dich dort entsprechend.

 

Freizeit/Wohnumgebung/Zugänglichkeit

Da die Informationen, die die Städte der Ostfalia-Studienorte zur Verfügung stellen, in diesem Punkt nicht sehr weit führen und wenig hilfreich sind, sei zunächst nur auf die Broschüre „ Barrierefrei durch Braunschweig“ verwiesen.

 

Auslandsaufenthalt im Studium

Ein Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule für ein Semester oder Studienjahr ist für Studierende häufig ein Highlight im Studium. Eine Behinderung, chronische Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung muss dich nicht von diesem Schritt abhalten. Wir haben zwar bislang wenig Erfahrung mit diesem Thema – holen aber gern die entsprechenden Erkundigungen dazu ein. Bitte wende dich mit diesem Anliegen gern an die Kolleg/-innen des International Student Office (ISO) und an mich/uns.

Hilfreiche Hinweise findest du darüber hinaus hier.

Auch der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) bietet Informationen zum Auslandslandsaufenthalt: 
https://www.daad.de/de/der-daad/mobilitaet-mit-behinderung/

Studentische Gruppen und Stimmen

Wenn du mit einer Studentin sprechen möchtest, steht dir die studentische Mitarbeiterin Kira Tietje gern für Fragen und Informationen zur Verfügung.

 

Du studierst mit Beeinträchtigung am Campus Wolfenbüttel, Wolfsburg oder Salzgitter und möchtest dich gern mit anderen Studierenden darüber austauschen?

Dann…: Infoblatt Gesprächsgruppe Stand Mai 2023

Auch am Campus in Suderburg gibt es eine Gesprächsgruppe. Den Kontakt stellt dein Lerncoach Yvonne Neuse gern her. 

 

Students for ChanGeS

Students for ChanGeS

Außerdem hat sich eine studentische Initiative gegründet, die als Ansprechkontakt zur Verfügung steht und sich aktiv für eine Verbesserung der Situation der Studierenden mit gesundheitlichen Einschränkungen einsetzt. 

Kontakt: Bitte klicke auf das Logo. 

Weitere Angebote

  Anlaufstellen an der/den Hochschule(n) bzw. des Studentenwerkes: 

Lupe_2017-15

 


Support! Gruppe und Beratung für Langzeitstudierende der Ostfalia

Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung sind oft „unfreiwillig“ Langzeitstudierende, weil sie mit vielen Unterbrechungen (u.U. Klinikaufenthalten etc.) oder/und geringer Belastbarkeit umzugehen haben.

Die Support! Gruppe versteht sich als Kompass, um Klarheit über die persönlichen Schritte in Richtung Studienabschluss zu bekommen. Dazu werden eigene Zielsetzungen formuliert und konkrete Schritte zu deren Umsetzung erarbeitet.

-> Flyer
-> Homepage


Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema "Studium und Behinderung". Information und Beratung, Vernetzung sowie Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit gehören zu den Aufgaben der IBS. Ziel der IBS war und ist die Verwirklichung einer inklusiven Hochschule. Sie setzt sich im Sinne des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention dafür ein, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Hochschulbildung haben und mit gleichen Chancen studieren können. Die IBS wurde 1982 beim Deutschen Studentenwerk eingerichtet. Sie wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

 

Handbuch "Studium und Behinderung" der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks e.V.

Newsletter der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks e.V.


Kontakt zu Selbsthilfeorganisationen / Schwerpunkt "Studium"

 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von informativen Seiten zum Thema "Studium mit gesundheitlichen Einschränkungen/Behinderung" auf gängigen Studierenden-Portalen sowie den Seiten der Erkankten-Verbände etc., die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können.

Interessante Informationen und Hinweise finden sich ebenfalls auch auf den Seiten der Gesunden Ostfalia sowie der Schwerbehindertenvertretung der Beschäftigten der Ostfalia HaW.

Übergang in den Beruf

Praxisphasen/Übergang in den Beruf

Lupe_2017-360Für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen gestaltet sich möglicherweise die Suche nach einer geeigneten Stelle für die Praxisphasen ihres Studienganges etwas schwieriger. Nimm hier die Unterstützung des Career Service in Anspruch – gern auch in Zusammenarbeit mit mir/uns.

Gleiches gilt auch bei der Stellensuche nach Abschluss des Studiums.

Absolvent/-innen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 können, wenn sie sich über die Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, den Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit nutzen. – Du findest auf der Homepage auch einen entsprechenden Stellen-Newsletter mit Stellenangeboten.

Auch die Informationsstelle Studium und Behinderung (IBS) hat auf ihren Seiten interessante Infos zum Berufseinstieg zusammengestellt. 


Ein Berufseinstieg mit psychischer Erkrankung ist eine große Herausforderung – wie gehe ich um mit meiner Erkrankung? Kann ich offen sein oder behalte ich es für mich? Wie belastbar bin ich?

Ein Portal, welches unterstützend wirken möchte ist Diagnose: Arbeitsfähig.

Aber auch Berufseinsteiger/-innen mit anderen Beeinträchtigungen fragen sich: Sag ich’s? Die Website bietet Entscheidungshilfen, klärt über Rechte auf und macht aufmerksam, wo es Unterstützung geben könnte.

Eine Möglichkeit, sich mit anderen gesundheitlich beeinträchtigten Akademiker/-innen zu vernetzen, bietet das Netwerk „iXNet“:
https://ixnet-projekt.de/DE/Home/home_node.html

Auch auf den Homepages der jeweiligen Selbsthilfeverbände sind mitunter wertvolle Tipps zum Berufseinstieg zu finden sowie gelegentlich geeignete Stellenanzeigen. 

Ebenfalls unterstützend tätig sind:

Fachstelle „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ EUTB
https://www.teilhabeberatung.de/node/34

Integrationsfachdienste:
https://www.bih.de/integrationsaemter/

Fair in den Job! Leitfaden für diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren:
Fair_in_den_Job

 



Projekt „InklusionsGuides"


Für Frauen mit Behinderung ist die Arbeitswelt häufig nicht inklusiv. Deshalb startet der Hildegardis-Verein das innovative Projekt „InklusionsGuides“, das Arbeitgeber/-innen und Frauen mit Behinderung zusammen bringt. Die „InklusionsGuides“ verändern die Perspektive, indem Studentinnen und Absolventinnen mit Behinderung als Beraterinnen die Unternehmen darin unterstützen, ihr Recruiting und ihre Arbeitsumgebung geschlechtergerechter und inklusiver zu gestalten.

Das Vorhaben, das in Kooperation mit der Aktion Mensch ins Leben gerufen wurde, sieht zwei Durchgänge vor. An jeder dieser beiden „Guidance-Phasen“ können je zwölf Studentinnen/Absolventinnen und sechs Arbeitgeber/-innen teilnehmen. Dabei beraten die InklusionsGuides (jeweils zwei Absolventinnen oder Studentinnen mit Behinderung) über ein Jahr ein ausgewähltes Unternehmen.

Alle Informationen findest du hier: InklusionsGuides - Hildegardis-Verein

 

s. auch: InklusionsGuides_Ausschreibung_Studentinnen

Hinweise für Lehrende

Derzeit arbeiten wir an einem für die Ostfalia HaW angepassten Merkblatt/Leitfaden für Lehrende, um auf die Situation von Studierenden mit gesundheitlichen Einschränkungen aufmerksam zu machen. – Du findest jedoch an folgenden Stellen bereits wertvolle Hinweise:

Ostfalia-Moodle-Kurs Barrierefreiheit in Lehrveranstaltungen

barrierefrei Gestalten

sowie:

und

Barrierefreie Hochschullehre – Leitfaden Online-Lehre

News/Hinweise

Gern geben wir folgenden Hinweis weiter:


Es geht weiter:

Chancengerechtigkeit im Studium! Studieren mit (nicht-)sichtbaren Beeinträchtigungen

Nächste Veranstaltung (Online-Forum): Termin steht in Kürze fest

Weitere Informationen hier.


Du studierst mit Beeinträchtigung am Campus Wolfenbüttel, Wolfsburg oder Salzgitter und möchtest dich gern mit anderen Studierenden darüber austauschen?

Dann…: Infoblatt Gesprächsgruppe Stand Mai 2023

Kontakt

Beauftragte für die Belange von  Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen:

Dipl.-Biol. Anka Tobias   181794_29R_10x15cm_300dpi
Studienberaterin
Telefon: +49 (0)5331 939 15220 
E-Mail:  zsb@ostfalia.de

Die persönlichen Daten deiner Anfrage werden in jedem Fall vertraulich behandelt.

Besucheradresse: 
Am Exer 45, Wolfenbüttel 
Raum 105 / 1. OG

Der Raum ist  nicht barrierefrei zugängig – solltest du geheingeschränkt sein, lass es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt. Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.

Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die Kolleg/-innen der Zentralen Studienberatung, insbesondere Herr Dr. Helmar Hanak, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.

Wenn du mit einer Studentin sprechen möchtest, steht dir die studentische Mitarbeiterin Kira Tietje gern für Fragen und Informationen zur Verfügung.

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