Hinweis: Über das Anklicken des Bildes gelangen Sie zur Homepage des Forums/Netzwerkes.
Hochschule für alle? Wirklich für alle? – Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen (sichtbaren sowie nicht sichtbaren) und chronischen Erkrankungen sehen sich nicht selten baulichen, strukturellen, didaktischen und kommunikativen Barrieren gegenüber…Das führt zumeist dazu, dass Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen länger studieren (müssen) als andere, häufiger gezwungen sind zu unterbrechen, öfter den Studiengang oder die Hochschule wechseln. - Dem möchten wir gern entgegenwirken.
Chancengerechtigkeit und eine diskriminierungsfreie Studien- und Arbeitsumgebung an der Hochschule geht uns alle an! Wir beraten nicht nur Sie als Studierende/r mit gesundheitlichen Einschränkungen, sondern auch Mitstudierende, die unterstützen möchten, sowie Lehrende, die Fragen zum Thema haben.
Das Themenspektrum der Beratung umfasst neben Studienwahl, Bewerbung, Studienverlauf, Übergang in den Beruf auch die Herausforderungen neben dem Studium, z.B. die Suche nach einer geeigneten Wohnmöglichkeit, Finanzierungsfragen und vieles mehr.
Das Instrument des
Nachteilsausgleiches ermöglicht es Ihnen, Studien- und Prüfungsleistungen in einer
Ihnen gemäßen Form, Zeit oder Art zu erbringen. Dieses ist abhängig von der Art bzw. den
Auswirkungen Ihrer Einschränkung sowie von Ihrem Studiengang. Nachteilsausgleiche werden
individuell und situationsbedingt gewährt, sind also Verhandlungssache zwischen Ihnen und der
Fakultät. Lassen Sie sich hierzu von uns beraten.
Die Hochschulen haben die Aufgabe, eine
möglichst
barrierefreie Studien- und Arbeitsumgebung zu schaffen. Die Situation an der
Ostfalia HaW ist diesbezüglich nicht überall günstig. Bitte sprechen Sie uns an, so dass wir uns
gemeinsam einen Überblick verschaffen sowie nach einer angemessenen Lösung suchen können. Auch
ein Ortstermin vor Aufnahme des Studiums ist jederzeit möglich.
Viele Fragen dazu – sowie auch zu Bewerbung/Zulassung, Wohnen, Mobilität, Finanzierung etc. – lassen sich in einem persönlichen Gespräch klären, bitte kontaktieren Sie mich/uns.
Sie haben ein Recht darauf, chancengleich und diskriminierungsfrei zu studieren. Zu diesem Zwecke gibt es verschiedene Regelungen/Instrumentarien, um unzumutbare Härten bei der Zulassung zu vermeiden, außerdem soll Ihnen ermöglicht werden, Studien- und Prüfungsleistungen in einer Ihrer Einschränkung angepassten Form zu erbringen.
Härtefall
Das Niedersächsische Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) regelt, dass ein geringer Teil der Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden kann, für die die Nichtzulassung in dem gewünschten Studiengang eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. - Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere, z.B. gesundheitliche, Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern, eine Verzögerung des Studienbeginns also unzumutbar ist. Es stehen in jedem Studiengang bis zu zwei Prozent der Studienplätze für diese Härtefälle zur Verfügung.
Ein solcher Antrag kommt beispielsweise in Betracht, wenn eine Erkrankung vorliegt, die ihrem Wesen nach nur noch zur Verschlechterung des Gesundheitszustandes führen kann (z.B. eine fortschreitende Erblindung oder extreme Bewegungseinschränkung). Dieses ist durch das entsprechende fachärztliche Gutachten zu belegen.
Der formlose Antrag ist unter Angabe der Bewerbernummer aus dem Online-Bewerbungsverfahren fristgerecht (15.07. zum Wintersemester/15.01. zum Sommersemester) im Immatrikulationsbüro einzureichen.
Informationen zum Härtefall finden Sie auf S. 25 der Bewerbungsbroschüre.
Nachteilsausgleich
Das Instrument des Nachteilsausgleiches ermöglicht es Ihnen, Studien- und
Prüfungsleistungen in einer Ihnen gemäßen Form, Zeit oder Art zu erbringen. Dieses ist abhängig von
der Art bzw. den Auswirkungen Ihrer Einschränkung sowie von Ihrem Studiengang. Nachteilsausgleiche
werden individuell und situationsbedingt gewährt, sind also Verhandlungssache zwischen Ihnen und
der Fakultät. Die Möglichkeiten sind dabei so vielfältig, wie die Menschen, ihre Erkrankungen und
deren Auswirkungen unterschiedlich sind.
Bitte stellen Sie diesen (meist formlosen) Antrag frühzeitig (unter Beifügung eines fachärztlichen Gutachtens, in welchem die Auswirkungen Ihrer Erkrankung beschrieben sind; eine Diagnose muss nicht enthalten sein) und nicht erst am Vorabend der Prüfung. Ein nachträgliches Geltend-Machen einer Einschränkung ist natürlich nicht möglich. Bedenken Sie ebenfalls, dass nicht alles, was Sie wünschen, gewährt werden kann, die Fakultät hat Sorge zu tragen, dass die zu erbringende Studien- und Prüfungsleistung im Kern erhalten und vergleichbar bleibt. Adressat dieses Antrages ist der jeweilige Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät.
Wichtig zu wissen: Der Prüfungsausschuss unterliegt der Schweigepflicht – auch im Zeugnis taucht selbstverständlich kein Hinweis auf einen Nachteilsausgleich auf.
Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie unter folgendem
Link:
ZOIS-Wiki-Nachteilsausgleich
Auch der folgende Flyer gibt weitere Informationen:
FlyerStudierenBeeinträchtigung_digital
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich gern an mich/uns.
Empfehlungen/Hinweise für das fachärztliche Attest finden Sie hier.
Wenn Sie nicht mit vollem Elan studieren können:
Falls Sie trotz aller Bemühungen und ggf. Nachteilsausgleichen nicht umhin kommen, Ihr Studium (vorübergehend) zu unterbrechen, beachten Sie folgende Hinweise: Merkblatt
Nicht nur das Studium selbst hält große Herausforderungen bereit, auch die Rahmenbedingungen müssen stimmen. Folgende Hinweise haben wir für Sie zusammengestellt. Sollten Ihnen Informationen fehlen, sprechen Sie uns bitte an.
Wohnen
In den Wohnheimen des Studierendenwerks OstNiedersachsens gibt es eine kleine Anzahl sogenannter „behindertengerechter“ Wohnplätze. Diese dürften in erster Linie auf die Nutzung mit Rollstuhl ausgerichtet sein. Die Wohnheimverwaltung bemüht sich jedoch, speziellen Anforderungen und individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Ggf. ist eine zügigere Wohnraumvergabe möglich.
In Salzgitter gibt es ein von privat (Wohnbau Salzgitter GmbH) betriebenes Studierendenwoh nheim in Salzgitter-Gebhardshagen (Lustgarten 31/33), dort sind drei der Appartements rollstuhlgerecht ausgestattet. - Darüber hinaus verfügt die Wohnbau GmbH im gesamten Gebiet Salzgitter über viele rollstuhlgeeignete und -gerechte Wohnungen zu unterschiedlichen Konditionen (je nach Ausstattung und Lage).
Essen: Mensa/Cafeteria
Mensen/Cafeterien an der Ostfalia HaW:
Bitte machen Sie uns darauf aufmerksam, falls in den Mensen
und Cafeterien in unseren Gebäuden aller Hochschulstandorte die Tische
sich als nicht unterfahrbar erweisen. Wir bemühen uns, zügig Abhilfe zu schaffen.
Bei den Mensen des Studierendenwerkes und anderer Betreiber handelt es sich um Großküchen, es ist i.d.R. nicht möglich, das Essen auf die Bedürfnisse Einzelner abzustimmen. – Eine sorgfältige Kennzeichnung von beispielsweise Zusatzstoffen sowie Allergenen ermöglicht es Ihnen, eine entsprechende Wahl zu treffen.
Siehe z.B. Mensa Wolfenbüttel/Salzdahlumer Str.:
https://stw-on.de/wolfenbüttel/essen/wissenswertes
Hochschulsport
Es gibt z.Zt. keine speziellen Angebote für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen. Wenn Sie Fragen zu unserem Sportangebot haben, insbesondere zu Ihren ganz persönlichen Möglichkeiten, diesen zu nutzen, wenden Sie sich bitte an die KollegInnen im Hochschulsportbüro.
Finanzierung
Auch für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen gilt: Grundsätzlich sind die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten i.d.R. durch Einkommen oder Vermögen unterhaltspflichtiger Angehöriger (Eltern, Ehepartner/in etc.) oder der Studierenden selbst zu decken. Ist dieses mutmaßlich nicht ausreichend, empfiehlt sich die Beantragung von BAföG.
Das BAföG sieht i.d.R. keinen erkrankungs/behinderungsbedingten Mehrbedarf an Lebenshaltungskosten sowie studienbedingten Mehrbedarf vor, dieser ist durch die Beantragung von Hochschulhilfe (studienbedingter Mehrbedarf) beim zuständigen Integrationsamt (wohnortabhängig) bzw. Renten, Grundsicherung, Transferleistungen (Mehrbedarf an Lebenshaltungskosten) bei den zuständigen Leistungsträgern zu decken.
Informationen hierzu können Sie bei der Sozial- und Studienfinanzierungsberatung einholen.
Es gibt einige wenige Regelungen im BAföG, welche sich explizit auf Erkrankungen/Behinderung beziehen (z.B. Verlängerung der Förderungshöchstdauer bei krankheits- oder behinderungsbedingten Verzögerungen im Studienverlauf) – diese diskutieren Sie bitte im gegebenen Fall mit Ihrer/Ihrem zuständigen Sachbearbeiter/in.
Langzeitstudiengebühren:
Nach Überschreitung des sogenannten Studienguthabens
(Regelstudienzeit + sechs sog. Karenzsemester) werden in Niedersachsen
Langzeitstudiengebühren fällig. Diese können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn
studienzeitverlängernde Auswirkungen durch Behinderung oder schwere Erkrankung nachgewiesen
werden.
Der entsprechende Antrag ist beim Immatrikulationsbüro einzureichen und muss ausführlich begründet werden. In der Regel ist eine amtsärztliche Bescheinigung erforderlich.
Sie finden den Antrag hier (siehe weiter unten auf der Homepage).
Mobilität
Jeder Campus unserer Hochschule lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen (siehe Rubrik Campus/Gebäude – in Arbeit - > vorübergehend: Anreise), auch wenn u.U. die Taktung des ÖPNV nicht ideal ist bzw. noch größere Distanzen zwischen Zug und Hochschule (Campus Suderburg) bzw. Haltestelle Linie 612 und Hochschule (Campus Salzgitter) zu überwinden sind.
Erstattung Semesterticket:
Verfügen Sie über einen Schwerbehindertenausweis, der Sie zur Nutzung des ÖPNVs berechtigt, können Sie sich gegen Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung, einer Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie einer Kopie des Beiblattes in der AStA-Geschäftsstelle den DB-Teil des Semestertickets erstatten lassen. Den VRB-Teil können Sie sich nur über die Geschäftsstelle der Verkehrsbetriebe Ihres Semester-Wohnortes (im VRB-Gebiet) erstatten lassen. Bitte erkundigen Sie sich dort entsprechend.
Freizeit/Wohnumgebung/Zugänglichkeit
Da die Informationen, die die Städte der Ostfalia-Studienorte zur Verfügung stellen, in diesem Punkt nicht sehr weit führen und wenig hilfreich sind, sei zunächst nur auf die Broschüre „ Barrierefrei durch Braunschweig“ verwiesen.
Auslandsaufenthalt im Studium
Ein Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule für ein Semester oder Studienjahr ist für Studierende häufig ein Highlight im Studium. Eine Behinderung, chronische Erkrankung oder gesundheitliche Einschränkung muss Sie nicht von diesem Schritt abhalten. Wir haben zwar bislang wenig Erfahrung mit diesem Thema – holen aber gern die entsprechenden Erkundigungen dazu ein. Bitte wenden Sie sich mit diesem Anliegen gern an die Kolleginnen des International Student Office (ISO) und an mich/uns.
Hilfreiche Hinweise finden Sie darüber hinaus hier.
Auch der DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) bietet Informationen zum
Auslandslandsaufenthalt:
https://www.daad.de/de/der-daad/mobilitaet-mit-behinderung/
Sie studieren mit Beeinträchtigung am Campus Wolfenbüttel, Wolfsburg oder Salzgitter und möchten sich gern mit anderen Studierenden darüber austauschen?
Dann…: Infoblatt Gesprächsgruppe Stand Mai 2023
Auch am Campus in Suderburg gibt es eine Gesprächsgruppe. Den Kontakt stellt Ihr Lerncoach Yvonne Neuse gern her.
Students for ChanGeS
Außerdem hat sich eine studentische Initiative gegründet, die als Ansprechkontakt zur Verfügung steht und sich aktiv für eine Verbesserung der Situation der Studierenden mit gesundheitlichen Einschränkungen einsetzt.
Kontakt: Bitte klicken Sie auf das Logo.
Support! Gruppe und Beratung für Langzeitstudierende der Ostfalia
Studierende mit gesundheitlicher Einschränkung sind oft „unfreiwillig“ Langzeitstudierende, weil sie mit vielen Unterbrechungen (u.U. Klinikaufenthalten etc.) oder/und geringer Belastbarkeit umzugehen haben.
Die Support! Gruppe versteht sich als Kompass, um Klarheit über die persönlichen Schritte in Richtung Studienabschluss zu bekommen. Dazu werden eigene Zielsetzungen formuliert und konkrete Schritte zu deren Umsetzung erarbeitet.
Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) ist das bundesweite Kompetenzzentrum zum Thema "Studium und Behinderung". Information und Beratung, Vernetzung sowie Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit gehören zu den Aufgaben der IBS. Ziel der IBS war und ist die Verwirklichung einer inklusiven Hochschule. Sie setzt sich im Sinne des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention dafür ein, dass Menschen mit Beeinträchtigungen einen diskriminierungsfreien Zugang zur Hochschulbildung haben und mit gleichen Chancen studieren können. Die IBS wurde 1982 beim Deutschen Studentenwerk eingerichtet. Sie wird durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Kontakt zu Selbsthilfeorganisationen / Schwerpunkt "Studium"
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von informativen Seiten zum Thema "Studium mit gesundheitlichen Einschränkungen/Behinderung" auf gängigen Studierenden-Portalen sowie den Seiten der Erkankten-Verbände etc., die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können.
Interessante Informationen und Hinweise finden sich ebenfalls auch auf den Seiten der Gesunden Ostfalia sowie der Schwerbehindertenvertretung der Beschäftigten der Ostfalia HaW.
Praxisphasen/Übergang in den Beruf
Für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen gestaltet sich
möglicherweise die Suche nach einer geeigneten Stelle für die Praxisphasen ihres Studienganges
etwas schwieriger. Nehmen Sie hier die Unterstützung des
Career Services in Anspruch – gern auch in Zusammenarbeit mit
mir/uns.
Gleiches gilt auch bei der Stellensuche nach Abschluss des Studiums.
AbsolventInnen mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 können, wenn sie sich über die Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, den Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit nutzen. – Sie finden auf der Homepage auch einen entsprechenden Stellen-Newsletter mit Stellenangeboten.
Auch die Informationsstelle Studium und Behinderung (IBS) hat auf ihren Seiten interessante Infos zum Berufseinstieg zusammengestellt.
Ein Berufseinstieg mit psychischer Erkrankung ist eine große Herausforderung – wie gehe ich
um mit meiner Erkrankung? Kann ich offen sein oder behalte ich es für mich? Wie belastbar bin
ich?
Ein Portal, welches unterstützend wirken möchte ist Diagnose: Arbeitsfähig.
Aber auch Berufseinsteiger/innen mit anderen Beeinträchtigungen fragen sich: Sag ich’s? Die Website bietet Entscheidungshilfen, klärt über Rechte auf und macht aufmerksam, wo es Unterstützung geben könnte.
Eine Möglichkeit, sich mit anderen gesundheitlich beeinträchtigten Akademiker/innen zu
vernetzten, bietet das Netwerk „iXNet“:
https://ixnet-projekt.de/DE/Home/home_node.html
Auch auf den Homepages der jeweiligen Selbsthilfeverbände sind mitunter wertvolle Tipps zum Berufseinstieg zu finden sowie gelegentlich geeignete Stellenanzeigen.
Ebenfalls unterstützend tätig sind:
Fachstelle „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ EUTB
https://www.teilhabeberatung.de/node/34
Integrationsfachdienste:
https://www.bih.de/integrationsaemter/
Fair in den Job! Leitfaden für diskriminierungsfreie Einstellungsverfahren:
Fair_in_den_Job
Für Frauen mit Behinderung ist die Arbeitswelt häufig nicht inklusiv. Deshalb startet der
Hildegardis-Verein das innovative Projekt „InklusionsGuides“, das Arbeitgeber*innen und Frauen mit
Behinderung zusammen bringt. Die „InklusionsGuides“ verändern die Perspektive, indem Studentinnen
und Absolventinnen mit Behinderung als Beraterinnen die Unternehmen darin unterstützen, ihr
Recruiting und ihre Arbeitsumgebung geschlechtergerechter und inklusiver zu gestalten.
Das Vorhaben, das in Kooperation mit der Aktion Mensch ins Leben gerufen wurde, sieht zwei Durchgänge vor. An jeder dieser beiden „Guidance-Phasen“ können je zwölf Studentinnen/Absolventinnen und sechs Arbeitgeber*innen teilnehmen. Dabei beraten die InklusionsGuides (jeweils zwei Absolventinnen oder Studentinnen mit Behinderung) über ein Jahr ein ausgewähltes Unternehmen.
Bis zum 30. Juli 2023 können sich Studentinnen/Absolventinnen mit Behinderung und Unternehmen/Institutionen um eine Teilnahme für die zweite Guidance-Phase bewerben. Alle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sie hier: InklusionsGuides - Hildegardis-Verein
Derzeit arbeiten wir an einem für die Ostfalia HaW angepassten Merkblatt/Leitfaden für Lehrende, um auf die Situation von Studierenden mit gesundheitlichen Einschränkungen aufmerksam zu machen. – Sie finden jedoch an folgenden Stellen bereits wertvolle Hinweise:
Ostfalia-Moodle-Kurs Barrierefreiheit in Lehrveranstaltungen
sowie:
Gern geben wir folgenden Hinweis weiter:
Es geht weiter:
Chancengerechtigkeit im Studium! Studieren mit (nicht-)sichtbaren Beeinträchtigungen
Nächste Veranstaltung (Online-Forum): Termin steht in Kürze fest
Weitere Informationen hier.
Sie studieren mit Beeinträchtigung am Campus Wolfenbüttel, Wolfsburg oder Salzgitter und möchten sich gern mit anderen Studierenden darüber austauschen?
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen:
Dipl.-Biol. Anka Tobias
Studienberaterin
Telefon: +49 (0)5331 939 15220
E-Mail:
zsb@ostfalia.de
Die persönlichen Daten Ihrer Anfrage werden in jedem Fall vertraulich behandelt.
Besucheradresse:
Am Exer 45, Wolfenbüttel
Raum 105 / 1. OG
Der Raum ist nicht barrierefrei zugängig – sollten Sie geheingeschränkt sein, lassen Sie es uns wissen, dann findet die Beratung in einem Raum im Erdgeschoss statt. Darüber hinaus ist eine Beratung nach Vereinbarung an jedem Campus unserer Hochschule möglich.
Bei längerer Abwesenheit vertreten mich die KollegInnen der Zentralen Studienberatung, insbesondere Herr Dr. Helmar Hanak, welche im Grundsatz geschult und informiert sind.