Gastdozent*innen sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen und können. Dabei soll die Verbindung zwischen den Fakultäten an Heimat- und Gasthochschule gefestigt werden und die Entwicklung künftiger Kooperationsprojekte sowie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden angestrebt werden.
Die Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms der EU werden in der Regel nach folgenden Grundsätzen gefördert:
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ablauf von Kurzzeitdozenturen im Rahmen des ERASMUS+ Programms
Formlose Beantragung der Kurzzeitdozentur (z.B. per E-Mail unter Angabe von Ziel, Zeitraum und geplantem Stundenumfang ) durch den Dozenten beim International Relations Office. Wenden Sie sich bitte an Corinne Motard-Schäfer, mail: c.motard-schaefer@ostfalia.de)
Die ausgefüllten Unterlagen werden zusammen mit dem Dienstreiseantrag beim International Relations Office eingereicht.
Das International Relations Office trägt die Kostenstelle ein und leitet dann den Dienstreiseantrag an das Dezernat 1 weiter.
Nach der Durchführung der Kurzzeitdozentur ist die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung beim International Relations Office einzureichen und baldmöglichst mit dem Dezernat 1 der Hochschule abzurechnen. Letztmöglicher Abrechnungstermin ist der 31.05. des laufenden Programmjahres.
Nach Prüfung und Feststellung der Reisekosten wird die Abrechnung an das International Relations Office weitergeleitet.
Die Anweisung des Geldes erfolgt erst, wenn dem International Relations Office die von der Gasthochschule unterzeichnete Aufenthaltsbestätigung vorliegt.
Zur generellen Abwicklung von Dienstreisen verweisen wir auf die entsprechenden Hinweise des Dezernats 1 der Hochschule, die sich im Intranet befinden.