Rückmeldung zum Folgesemester
Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes und der Immatrikulationsordnung der Ostfalia müssen Student*innen am Ende eines Semesters erklären, dass das Studium im folgenden Semester fortsetzet werden soll. Student*innen, die die Rückmeldung nicht vornehmen, werden mit Ablauf des Semesters vom Studium von Amts wegen exmatrikuliert.
Diese Erklärung geschieht konkludent, in dem Student*innen den jeweilig festgelegten
Rückmeldebetrag vollständig auf das Konto des Immatrikulationsbüros
(IBAN: DE20 2505 0000 0009 6504 58, BIC: NOLADE2HXXX) überweisen.
Mit dem Eingang des Geldbetrags erfolgt zeitnah (2-3 Tage) eine Verbuchung in dem von dir einzusehenden Portal. Wenn du im Portal den Status „Rückgemeldet“ erkennen, kannst du die Validierung deiner Semesterkarte an den bekannten Terminals des Rechenzentrums vornehmen. Ebenso bist du berechtigt, deine Immatrikulationsbescheinigung an beliebigen PCs (Anmeldung vorausgesetzt) auszudrucken.
Die Rückmeldung zum kommenden
Sommersemester 2025 ist
vom 17.01.2025 bis 31.01.2025
vorzunehmen.
WICHTIG: Bitte nutze den folgenden Link, um deinen individuellen Semesterbeitrag zu erfahren:
https://cmo.ostfalia.de/qisserver/pages/cm/exa/enrollment/info/start.xhtml?_flowId=studyservice-flow
Vorgehen:
Klicke auf die Registerkarte „Zahlungen“
In der Spalte „Noch offen“ ist der zu überweisende Betrag hinterlegt.