Je Semester können maximal 10 Semesterwochenstunden beantragt werden.
Die Gasthörerschaft kann nur dann gewährt werden, wenn die betroffene Fakultät bescheinigt, dass für die gewünschte Vorlesung noch freie Kapazitäten vorhanden sind.
Dazu nehmen Sie bitte Kontakt zur Fakultät/zentralen Einrichtung auf und holen sich die Unterschriften der jeweiligen Lehrenden sowie des Studiendekan*in bzw. Leiter*in der zentralen Einrichtung auf dem Gasthörerantrag ein.
Die Abgabefrist zur Beantragung einer Gasthörerschaft können Sie dem Semesterzeitplan entnehmen: https://www.ostfalia.de/cms/de/ostfalia/semestertermine/
Gemäß dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.2007, in der zuletzt gültigen Fassung, § 13- Gebühren und Entgelte – Abs. 5 erheben die Hochschulen in staatlicher Verantwortung von Gasthörerinnen und Gasthörern je Semester eine Gebühr.
Diese beträgt lt. Gebührenordnung der Ostfalia Hochschule:
Befreiung der Gasthörergebühren:
Besteht für das gleiche Semester eine Immatrikulation an einer niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung kann die Gebühr erlassen werden. Als Nachweis ist eine gültige Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
Personen, die Anspruch auf Leistungen nach § 9 Abs. 1 SGB XII, auf Hilfe nach dem SGB II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, können gegen Vorlage entsprechender Nachweise befreit werden.
Ansprechpartnerin bei Rückfragen:
Sabrina Peil
Telefon: +49 (0) 5331 939 15130
E-Mail:
s.peil@ostfalia.de