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Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen

Nachfolgend finden Sie Hinweise und Unterlagen, die zur Beantragung einer anteiligen Bezuschussung durch den Internationalisierungsfonds der Ostfalia erforderlich sind. Grundlegend können innovative Internationalisierungsmaßnahmen anteilig (Zuschusshöhe durch den Internationalisierungsfonds: 50%) gefördert werden.

Nähere Informationen können Sie der nachstehenden Richtlinie entnehmen. (Hinweis: Gegenwärtig sind die folgenden Unterlagen nur über das Hochschulnetz oder über einen VPN-Zugang zu erreichen.)

Antragsfristen:

  • bei beantragten Fördersummen von über 2.000 €: jeweils zum 15. Mai bzw 15. November des Jahres
  • bei beantragten Fördersummen bis zu 2.000 €: vier Wochen vor Beginn der beantragten Maßnahme

Seit dem 01.03.2024 akzeptieren wir nur noch Anträge in digitaler Form. Bitte senden Sie diese an: international-relations​(at)​lists.ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)

Bei Rückfragen und bei der Beantragung ist das International Relations Office gern behilflich..