Gremien
Die Organe und Gremien der akademischen Selbstverwaltung sind durch das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) und die Grundordnung (PDF, 301,37 KB) (externer Link, öffnet neues Fenster) der Hochschule festgelegt. Zudem gibt es auch Kommissionen, die der Senat oder das Präsidium zu ihrer Beratung eingerichtet haben. Die Ostfalia hat zusätzlich verschiedene Beauftragte, die im NHG oder durch andere rechtliche Normen festgelegt und von Senat oder Präsidium gewählt werden.
Die Studierenden sind in allen Gremien der akademischen Selbstverwaltung vertreten und wählen darüber hinaus noch die Organe der studentischen Selbstverwaltung, die unabhängig von der akademischen Selbstverwaltung ihre eigenen Angelegenheiten regelt. Dazu gehören die Fachschaftsräte, das Studierendenparlament und der AStA.
Ebenfalls unabhängig von der akademischen Selbstverwaltung sind der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung der Hochschule.