Exportkontrolle
Die Ostfalia verfügt an vielen Stellen über wertvolle Beziehungen zum Ausland und hat die Internationalisierung als eines der strategischen Ziele erklärt. Die Ostfalia führt durch ihre Wissenschaftler*innen Forschungsprojekte mit Partner*innen im Ausland durch, beschäftigt ausländische Wissenschaftler*innen und bildet ausländische Studierende aus.
Bei all diesen Aktivitäten ist auch das die Exportkontrolle leitende Außenwirtschaftsrecht zu beachten. Die grundgesetzlich verbürgte Freiheit von Forschung und Lehre entbindet die Ostfalia hiervon nicht.
Auf den Internetseiten zur Exportkontrolle möchten wir Sie hinsichtlich dieses Themas, welches im Laufe der letzten Jahre durch Zollprüfungen an einzelnen Hochschulen und gemäß den Informationen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (externer Link, öffnet neues Fenster) (BAFA) zunehmend auch für Hochschulen an Bedeutung gewonnen hat, informieren und sensibilisieren.
Die Einhaltung der Gesetze zur Exportkontrolle ist Aufgabe aller Beteiligten und findet sich als solche neben der ethischen Eigenverantwortung auch in den Standards guter wissenschaftlicher Praxis wieder.
Aufgaben, Ziele und Inhalte der Exportkontrolle
Exportkontrolle dient dazu, die Herstellung und Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Rüstungsgütern zu reduzieren sowie zu verhindern, dass sensible Güter zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet oder zur Förderung von Terrorismus ins Ausland geliefert werden.
Neben personenbezogen Sanktionslisten (Finanzsanktionen/Terrorlisten) und länderbezogenen Embargos, geht es insbesondere um eine güterbezogene Kontrolle des Exports. Insbesondere im Bereich des Exports von Dual-Use-Gütern und des Wissens- und Technologietransfers gewinnt das Thema zunehmend an Bedeutung für Hochschulen. Hierzu zählt auch die Weitergabe sensiblen Know-how ins Ausland oder an ausländische Personen. Relevante Beschränkungen können z. B. für internationale (Forschungs-) Kooperationen, bei Auslandsdienstreisen, für den Export von wissenschaftlichen Geräten oder Know-how oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Wissenschaftler*innen gelten. Dies stellt nur einige der relevanten Handlungsfelder und keinesfalls eine abschließende Aufzählung dar.
Vier Leitfragen können Ihnen dazu dienen eine erste Einschätzung zu erlangen, um zu verhindern, dass Forschungsergebnisse, Wissen oder Güter für nicht zulässige Zwecke missbraucht werden:
- An wen wird geliefert?
Klären Sie, ob die Empfängerin/der Empfänger auf einer Sanktionsliste steht. - In welches Land wird geliefert?
Klären Sie, ob ein Länderembargo einer Lieferung/Leistung entgegensteht. - Was wird geliefert?
Klären Sie, ob die Ausfuhr von Gütern/Leistungen beschränkt ist. - Zu welchem Zweck sollen die Güter/Leistungen verwendet werden?
Klären Sie, ggf. mit ihrem Kooperationspartner, den Verwendungszweck (ggf. gibt es Genehmigungspflichten).
Sensible Güter, die in Güterlisten erfasst sind, sind nicht nur rein konventionelle Rüstungsgüter, sondern auch „Dual-Use-Güter“, d. h. Güter, die für zivile und militärische Zwecke verwendet werden können. Dies können auch bestimmte Chemikalien, Maschinen und Werkstoffe sein, aber auch Software und Know-how-Transfer. Neben einer kommerziellen Versendung von Gütern ins Ausland, insbesondere in Drittstaaten außerhalb der EU, sind im Fall von Software und Know-how-Transfer ein Versand per Post oder E-Mail, Veröffentlichungen im Internet oder die Einräumung von (digitalen) Zugriffsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Die Lieferung sensibler Güter ins Ausland wird durch einzuhaltende Genehmigungsprozesse und Informationspflichten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kontrolliert. Die Genehmigungsfähigkeit richtet sich hauptsächlich danach, ob ein Export in bestimmte Risikostaaten (zur Zeit u.a. Iran, Irak, Syrien, Libyen, China, Ägypten, Saudi-Arabien, Aserbaidschan, Russland sowie Nordkorea) erfolgen darf.
Weiterführende Links
Präsentation zur Exportkontrolle (PDF, 243,11 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle (externer Link, öffnet neues Fenster)
Handbuch Exportkontrolle und Academia (2. Auflage) (externer Link, öffnet neues Fenster)
Unterstützung durch zentrale Stellen der Hochschule
Um die vom Außenwirtschaftsrecht erfassten Fälle zu erkennen, ist es zunächst wichtig, für dieses Thema bei allen Aktivitäten mit Auslandsbezug zu sensibilisieren.
Es ist auch Aufgabe aller Wissenschaftler*innen und Lehrenden, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, ob die eigene Arbeit außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen berührt und welche Vorschriften und Prozesse einzuhalten sind. Hierbei möchte die Ostfalia bestmöglich unterstützen.
Bei Fragen wenden Sie sich an: exportkontrolle(at)lists.ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm). Diese E-Mail wird an folgenden Personenkreis/Organisationseinheiten zugestellt: WTT (externer Link, öffnet neues Fenster)+ IRO (externer Link, öffnet neues Fenster), Justiziariat (externer Link, öffnet neues Fenster), Finanzen (externer Link, öffnet neues Fenster), Personal (externer Link, öffnet neues Fenster), I-Büro (externer Link, öffnet neues Fenster), IR (externer Link, öffnet neues Fenster).
Sofern Sie Ihre Frage bereits einer bestimmten Serviceeinrichtung zuordnen können, wäre ein Hinweis im Betreff wertvoll (Beispiel: „Personal“ bei einem Einstellungsverfahren). Je nach Fragestellung wird sich die entsprechende Serviceeinrichtung bei Ihnen melden.
Zudem hat sich für dieses Thema eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich über weitere Unterstützung freut. Bei Interesse in der AG mitzuwirken, melden Sie sich gerne bei der oben genannten Emailadresse.