Berufungsangelegenheiten
Das Berufungsverfahren ist ein streng reglementierter Prozess zur Besetzung einer Professoren- oder Juniorprofessorenstelle. Die Stabsstelle für Berungsangelegenheiten achtet daruf, dass …
- die Vorgaben und strategischen Zielsetzungen des Hochschulentwicklungsplans in die Verfahren einfließen,
- die in der Ausschreibung festgelegten Kriterien bei der Entscheidungsfindung der Berufungskommission berücksichtigt werden,
- der kompetitive Charakter des Bewerbungsverfahrens gewahrt bleibt und eine hinreichende Verfahrenstransparenz
- und soweit möglich eine tragfähige Informationspolitik auch gegenüber den Bewerber*innen stattfindet.
Zusammengefasst beraten die Berufungsbeauftragten zu allen Angelegenheiten des Berufungsverfahrens, bilden die Schnittstelle zwischen dem Präsidium und den Fakultäten und überwachen die Einhaltung der Qualitätsstandards sowie Regelungen zum Berufungsverfahren.
Wie läuft ein Berufungsprozess in der Regel ab?
- Widmung und Freigabe der Professur und Bildung der Berufungskommission
- Sichtung der Bewerbungen durch die Berufungskommission
- Aus den eingegangenen Bewerbungen wählt die Berufungskommission geeignete Kandidat*innen für die Anhörung (Probelehrveranstaltung und Interviewgespräch)
- Bewerberrunde mit hochschulöffentlicher Probelehrveranstaltung und Interviewgespräch mit der Berufungskommission
- Erstellung einer Berufungsliste durch die Berufungskommission
- Abstimmung zur Liste durch weitere Hochschulgremien (Fakultätsrat, Senat, Präsidium)
- Ruferteilung (in der Regel) an die erstplatzierte Person
- Berufungsverhandlung
- Rufannahme und Ernennung oder Rufablehnung
Den detaillierten Prozess finden Sie im hochschulinternen Informationssystem (Log-In erforderlich): Durchführung einer Berufung