Pflichtpraktikum
In deinem Studiengang ist das Praktikum integraler Bestandteil? Du hast Fragen zum Ablauf und den Anforderungen? Alle wichtigen Informationen rund um das Thema findest du hier - sortiert nach Fakultäten.
Wichtige Infos - sortiert nach Fakultäten
Fakultät Bau - Wasser - Boden
Informationen zum Praxisprojekt
WER? Bachelorstudierende der Studiengänge Bauingenieurwesen, Wasser- und Bodenmanagement (Umweltingenieurwesen) und Angewandte Informatik
WANN? Regulär im 7. Semester.
WIE LANGE? Insgesamt mindestens 14 Wochen - davon mindestens 12 Wochen für die Mitarbeit im Unternehmen und 2 Wochen für die Vor- und Nachbereitung sowie Erstellung des Praxisprojektberichts
Info-Veranstaltung
WANN? Im Wintersemester 2025/26. Der konkrete Termin wird dir rechtzeitig per Mail mitgeteilt.
Die Präsentation zur Veranstaltung aus dem WS 2024/25 kannst du hier herunterladen (PDF, 4,30 MB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei).
Anmeldung
Vor Arbeitsbeginn ist das Praxisprojekt in der Hochschule anzumelden. Dazu sendest du das Anmeldeformular an das Studierenden-Servicebüro Suderburg. Die Antragsformulare für das Praxisprojekt sowie die Praxisprojektordnung für Bauingenieurwesen, Umweltingenieurwesen (Wasser- und Bodenmanagement) und Angewandte Informatik findest du im Moodle-Kurs "Prüfungsangelegenheiten Fakultät B". Den Link zum Moodle-Kurs findest du auf der Webseite der Fakultät Bau-Wasser-Boden (externer Link, öffnet neues Fenster).
Vertragsvorlagen
Ablaufplan für das Praxisprojekt
Den Ablaufplan kannst du dir hier herunterladen (PDF, 86,63 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei).
Ansprechpartner*innen für das Praxisprojekt
Studierenden-Servicebüro Suderburg
Career Service: Jessica Sölter
Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche?
Dann wende dich gerne direkt an den Career Service: Tel.: +49 5341 875 15605, Mail: career(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Auf dem Ostfalia Jobportal TreffpunktKarriere (externer Link, öffnet neues Fenster)findest du aktuelle Stellenausschreibungen für Praktika, Festanstellungen, Nebenjobs, Werkstudierendentätigkeiten und Abschlussarbeiten.
Fakultät Elektro- und Informationstechnik
Wichtige Informationen
Das Thema Praktikum wird an der Fakultät Elektro- und Informationstechnik fakultätsintern geregelt. Informationen und Unterlagen erhältst du auf den Seiten der Fakultät.
Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche? Dann wende dich gerne direkt an uns:
Career Service
Tel.: +49 5341 875 15605
Mail: career(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Auf dem Ostfalia Jobportal TreffpunktKarriere (externer Link, öffnet neues Fenster)findest du aktuelle Stellenausschreibungen für Praktika, Festanstellungen, Nebenjobs, Werkstudierendentätigkeiten und Abschlussarbeiten.
Downloads & Formulare
Informationen und Unterlagen zur Bachelor- und Masterarbeit erhältst du auf den Seiten deiner Fakultät. Einen Mustervertrag für die Erstellung der Abschlussarbeit findest du hier:
Vertragsvorlagen:
Fakultät Fahrzeugtechnik
Informationen zum Praxissemester
WER? Bachelorstudierende der Studiengänge Automotive Engineering, Fahrzeuginformatik und Smart Vehicle Systems
- WANN? Regulär im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 18 Wochen, Maximaldauer: 6 Monate
WER? Bachelorstudierende der Studiengänge Fahrzeugtechnik sowie Fahrzeugmechatronik und -informatik
- WANN? Regulär im 5. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 18 Wochen, Maximaldauer: 6 Monate
Alle wichtigen Details zum Praxissemester findest du auf der Seite "Praxissemester Fahrzeugtechnik“.
Fakultät Gesundheitswesen
Informationen zur Praxisphase
WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Management im Gesundheitswesen
WANN? Regulär im 6. Semester, ab 1. Februar im SoSe bzw. ab 15. Juli im WS möglich (nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
WIE LANGE? Mindestdauer: 13 Wochen (Ausnahme: 12 Wochen für Studierende, die vor dem WS 19/20 immatrikuliert wurden), Maximaldauer: 6 Monate
Alle wichtigen Details zur Praxisphase findest du auf der Seite “Praxiphase Gesundheitswesen”.
Fakultät Handel und Soziale Arbeit
Informationen zum Pflichtpraktikum
WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Handel und Logistik (Wichtiger Hinweis: Der Studiengang Handel und Logistik wird ab dem Wintersemester 25/26 Betriebswirtschaft und Management heißen. Informationen dazu findest du auf der Webseite der Fakultät)
WANN? Regulär im 7. Semester
WIE LANGE? Mindestens 12 Wochen
WAS? Details zur Abwicklung der Praxisphase des Studiengangs Handel und Logistik findest du in der Prozessbeschreibung (PDF, 192,52 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) und in der Praxisphasenordnung (PDF, 38,93 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)
WIE? Vor Arbeitsbeginn ist die Praxisphase in der Hochschule anzumelden. Dazu sendest du das Anmeldeformular (PDF, 231,14 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) an das Studierenden-Servicebüro Suderburg
Infoveranstaltung
WANN? Im Wintersemester 2025/26. Der konkrete Termin wird dir rechtzeitig per Mail mitgeteilt.
Die Präsentation zur Veranstaltung aus dem Wintersemester 2024/25 kannst du hier herunterladen (PDF, 5,46 MB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei).
Vertragsvorlagen
Ansprechpartner*innen für das Pflichtpraktikum
Studierenden-Servicebüro Suderburg
Career Service: Jessica Sölter
Du studierst Soziale Arbeit in Suderburg?
Infos zur integrierten Praxisphase findest du in Moodle im Studiengangkurs Soziale Arbeit https://www.ostfalia.de/cms/de/h/studium/soziale-arbeit-b.a./ (externer Link, öffnet neues Fenster)
Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche?
Dann wende dich gerne direkt an den Career Service: Tel.: +49 5341 875 15605, Mail: career@ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Auf dem Ostfalia Jobportal TreffpunktKarriere (externer Link, öffnet neues Fenster)findest du aktuelle Stellenausschreibungen für Praktika, Festanstellungen, Nebenjobs, Werkstudierendentätigkeiten und Abschlussarbeiten.
Fakultät Informatik
Wichtige Informationen
Das Thema Praxisprojekt wird an der Fakultät Informatik fakultätsintern geregelt. Informationen und Unterlagen erhältst auf der Webseite deiner Fakultät.
Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche? Dann wende dich gerne direkt an uns:
Career Service
Tel.: +49 5341 875 15605
Mail: career(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Auf dem Ostfalia Jobportal TreffpunktKarriere (externer Link, öffnet neues Fenster)findest du aktuelle Stellenausschreibungen für Praktika, Festanstellungen, Nebenjobs, Werkstudierendentätigkeiten und Abschlussarbeiten.
Downloads & Formulare
Informationen und Unterlagen zur Bachelor - und Masterarbeit erhältst du auf der Webseite deiner Fakultät. Einen Mustervertrag für die Erstellung der Abschlussarbeit findest du hier:
Vertragsvorlagen:
Fakultät Maschinenbau
Informationen zum Praxissemester
WER? Bachelorstudierende der Studiengänge Digital Engineering Maschinenbau, Maschinenbau und Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau
WANN? Regulär im 5. Semester, ab Februar im SoSe bzw. ab Juli im WS möglich (nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
WIE LANGE? Mindestdauer: 18 Wochen, Maximaldauer: 6 Monate (wird empfohlen)
Alle wichtigen Details zum Praxissemester findest du auf der Seite "Praxissemester Maschinenbau".
Fakultät Recht
Informationen zu den Praxissemestern
WER? Bachelorstudierende der Studiengänge „Recht, Personalmanagement und Personalpsychologie“ und „Wirtschaftsrecht“
- WANN? Regulär im 4. und im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER mit Absprache bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 22 Wochen, Maximaldauer: 26 Wochen
WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Recht, Finanzmanagement und Steuern
- WANN? Regulär im 5. und im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER mit Absprache bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 22 Wochen, Maximaldauer: 26 Wochen
Alle wichtigen Details zum 1. und 2. Praxissemester findest du auf der Seite "Praxissemester Recht“.
Fakultät Soziale Arbeit
Wichtige Informationen
Das Thema Praktikum wird an der Fakultät Soziale Arbeit fakultätsintern geregelt. Informationen und Unterlagen erhältst du auf den Seiten deiner Fakultät.
Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche? Dann wende dich gerne direkt an uns:
Career Service
Tel.: +49 5341 875 15605
Mail: career(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Auf dem Ostfalia Jobportal TreffpunktKarriere (externer Link, öffnet neues Fenster)findest du aktuelle Stellenausschreibungen für Praktika, Festanstellungen, Nebenjobs, Werkstudierendentätigkeiten und Abschlussarbeiten.
Downloads & Formulare
Informationen und Unterlagen zur Bachelor- und Masterarbeit erhältst du auf den Seiten deiner Fakultät. Die Anlage zum Ausbildungsvertrag (PDF, 173,04 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) haben wir für dich verlinkt.
Fakultät Verkehr - Sport - Tourimus - Medien
Informationen zum Praxissemester
WER? Bachelorstudierende der Studiengänge Tourismusmangement, Sportmanagement, Stadt- und Regionalmanagement, Mediendesign, Medienkommunikation, Medienmanagement
- WANN? Regulär im 6. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate
WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Digitales Storytelling
- WANN? Regulär im 6. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 24 Wochen
WER? Bachelorstudierende der Studiengänge Logistikmanagement, Logistik und Informationsmanagement, Nachhaltige Mobilität, Smart Transportation Systems, Mobilität und Personenverkehrsmanagement, Wirtschaftsingenieurwesen Mobilität und Verkehr
- WANN? Regulär im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate
WER? Bachelorstudierende der Studiengänge Logistikmanagement im Praxisverbund, Logistik und Informationsmanagement im Praxisverbund
- WANN? Regulär im letzten Fachsemester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate
WER? Masterstudierende des Studiengangs Verkehr und Logistik
- WANN? Regulär im 3. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate
Alle wichtigen Details zum Praxissemester findest du auf der Seite "Praxissemester Verkehr-Sport-Tourismus-Medien".
Fakultät Versorgungstechnik
Wichtige Informationen
Das Thema Praktikum wird an der Fakultät Versorgungstechnik fakultätsintern geregelt. Informationen und Unterlagen erhältst auf der Webseite deiner Fakultät.
Du brauchst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche? Dann wende dich gerne direkt an uns:
Career Service
Tel.: +49 5341 875 15605
Mail: career(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Auf dem Ostfalia Jobportal TreffpunktKarriere (externer Link, öffnet neues Fenster)findest du aktuelle Stellenausschreibungen für Praktika, Festanstellungen, Nebenjobs, Werkstudierendentätigkeiten und Abschlussarbeiten.
Downloads & Formulare
Informationen und Unterlagen zur Bachelor - und Masterarbeit erhältst du auf der Webseite deiner Fakultät. Einen Mustervertrag für die Erstellung der Abschlussarbeit findest du hier:
Vertragsvorlagen:
Fakultät Wirtschaft
Informationen zur Praxisphase
WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre
- WANN? Regulär im 6. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate
WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre im Praxisverbund
- WANN? Regulär im 8. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate
WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Automobiltechnologie
- WANN? Regulär im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
- WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate
Alle wichtigen Details zum Praxissemester findest du auf der Seite "Praxisphase Wirtschaft“.
Du brauchst Unterstützung?
Tipps zu Bewerbungsunterlagen, Stellensuche und
Vorstellungsgespräche:
FAQ - Häufig gestellte Fragen
BAföG während des Praktikums
Hat mein Praktikum Auswirkungen auf meine BAföG-Förderung?
Wenn du Förderung nach dem BAföG erhältst, solltest du dein zuständiges BAföG-Amt (externer Link, öffnet neues Fenster)über das anstehende Praktikum informieren und dich beraten lassen. Mögliche Auswirkungen beschreibt z.B. folgende Webseite www.bafoeg-aktuell.de (externer Link, öffnet neues Fenster).
Beratungsangebot
Ich brauche Unterstützung beim Thema Pflichtpraktikum! An wen kann ich mich wenden?
Das Team des Ostfalia Career Service berät dich gerne zu folgenden Punkten:
- Organisation und Abwicklung des Pflichtpraktikums
- Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf) auf Englisch und Deutsch
- Stellensuche für dein Praktikum (aber auch für Themen wie Berufseinstieg nach dem Studium, Nebenjob usw.)
- Vorstellungsgespräche - richtige Vorbereitung, typische Fragen im Vorstellungsgespräch
Vereinbare gerne einen individuellen Termin mit dem Beratungsteam des Career Service.
Bibliotheksausleihe
Kann ich während des gesamten Praktikumszeitraums Bücher von der Bibliothek ausleihen?
Wenn du von der Ostfalia-Bibliothek mehr Bücher über einen längeren Zeitraum als üblich ausleihen möchtest, kannst du das mit Hilfe einer Bescheinigung, die du vom SSB und Career Service erhältst. Weitere Infos erhältst du auf der Seite „Verlängerte Ausleihfristen“ der Bibliothek.
Info-Veranstaltung zum Pflichtpraktikum
Gibt es vorab eine Info-Veranstaltung zum Pflichtpraktikum?
Für die Fakultäten Bau-Wasser-Boden, Fahrzeugtechnik, Gesundheitswesen, Handel und Soziale Arbeit, Maschinenbau, Recht, Verkehr-Sport-Tourismus-Medien und Wirtschaft gibt es verpflichtende Info-Veranstaltungen zum Thema Pflichtpraktikum. Diese werden von den Mitarbeitenden des Career Service durchgeführt. Informationen dazu erhalten die Studierenden vorab per Mail. Ebenfalls findest du alle Details zur Info-Veranstaltung an deiner Fakultät auf dieser Seite unter dem Punkt “Wichtige Infos - sortiert nach Fakultäten”.
Mindestlohn & gesetzliche Regelungen
Inn Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn. Seit 01.01.2025 beträgt die Höhe 12,82 Euro pro Stunde. Grundlage ist das " Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (externer Link, öffnet neues Fenster) (Mindestlohngesetz – MiLoG)". Wichtige Erläuterungen zur Handhabung bei Praktika hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in der Broschüre "Der Mindestlohn - Fragen & Antworten" (externer Link, öffnet neues Fenster) (ab Seite 10) und einer gesonderten Broschüre "Mindestlohn für Studierende - Fragen und Antworten" (externer Link, öffnet neues Fenster) zusammengestellt.
Was muss ich in Bezug auf mein Pflichtpraktikum beachten?
Das Pflichtpraktikum ist durch die Prüfungsordnung geregelt. Ein Pflichtpraktikum unterliegt durch die von der Hochschule geregelte Mindestdauer nicht dem Mindestlohn.
Was muss ich in Bezug auf ein freiwilliges Praktikum beachten?
Ein freiwilliges Praktikum während des Studiums unterliegt nicht dem Mindestlohn, sofern es maximal drei Monate dauert und "wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat" (§ 22 Absatz 1 Nummer 3 MiLoG). Nach BMAS-Brochüre (externer Link, öffnet neues Fenster) ist mit "ein solches Praktikumsverhältnis" ausschließlich ein freiwilliges Praktikum gemeint. Ein zweites freiwilliges Praktikum beim selben Unternehmen unterliegt also dem Mindestlohn. Aber wenn im gleichen Unternehmen vorher z.B. ein Pflichtpraktikum absolviert wurde, ist das spätere freiwillige Praktikum mit einer Dauer von maximal 3 Monaten nicht mindestlohnpflichtig.
Was muss ich beachten, wenn ich ein Pflichtpraktikum und ein freiwilliges Praktikum miteinander kombiniere?
An ein Pflichtpraktikum kann sich ein freiwilliges Praktikum mit einer Dauer von maximal 3 Monaten anschließen, ohne dass die Gesamtdauer dem Mindestlohn unterliegt. Voraussetzung dafür ist, dass der*die Student*in vorher nicht schon ein freiwilliges Praktikum im selben Unternehmen absolviert hat. Bei einem Pflichtpraktikum, dessen Dauer mit mindestens 3 Monaten vorgeschrieben ist, kann hiermit z.B. eine Gesamtbeschäftigung über einen zusammenhängenden Zeitraum von bis zu 6 Monaten ohne Mindestlohn erfolgen.
Welche Aspekte gibt es in Bezug auf meine Abschlussarbeit zu beachten?
"Bei der bloßen Anfertigung von studienbezogenen Abschlussarbeiten (wie einer Bachelor- oder Masterarbeit) oder Doktorarbeiten handelt es sich um kein Praktikumsverhältnis, da sich der Studierende im Unternehmen keiner betrieblichen Tätigkeit unterzieht. Soweit er auch nicht als Arbeitnehmer einzustufen ist, besteht keine Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns.
Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns kann jedoch dann bestehen, wenn anlässlich der Abschlussarbeit ein (begleitendes) Praktikum vereinbart worden ist, in dessen Rahmen der Studierende auch betrieblich tätig wird, und kein nach dem Mindestlohngesetz vorgesehener Ausnahmefall gegeben ist. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab." - BMAS-Broschüre unter “Der Mindestlohn - Fragen & Antworten” (externer Link, öffnet neues Fenster)
Plichtpraktikumsbescheinigung für die Bewerbung
Woher bekomme ich die Pflichtpraktikumsbescheinigung für meine Bewerbung?
Wenn du eine Bescheinigung darüber benötigst, dass du ein Pflichtpraktikum absolvieren wirst, schreibe eine Mail an career(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) oder wende dich an das Studierenden-Servicebüro deines Campus. Bitte gib dabei deine Matrikelnummer an.
Wieso benötigt das Unternehmen vorab eine Bescheinigung?
Häufig wird sie von Unternehmen wegen des Mindestlohngesetzes verlangt. Es soll sichergestellt werden, dass es sich um ein Praktikum handelt, das integraler Bestandteil des Studiums ist, sprich ein Pflichtpraktikum und kein freiwilliges Praktikum.
Semesterticket
Kann ich das Semesterticket zurückerstatten lassen, wenn ich mein Praktikum im Ausland absolviere?
Ja, dann kannst du den Beitrag für das Deutschlandsemester-Ticket zurückerstattet bekommen. Dazu stellst du fristgerecht den AStA-Antrag, den du durch eine Bescheinigung des Career Service ergänzt. Voraussetzung dafür ist, dass du dich dort offiziell zum Pflichtpraktikum inkl. Vertragskopie angemeldet hast und dass du bereits zu dem Semester zurückgemeldet bist, für das du eine Rückerstattung beantragst.
Weitere Informationen inkl. Rückerstattungsantrag findest du auf der Webseite des AStA zum Semesterticket (externer Link, öffnet neues Fenster).
Stellenportale
Welche Stellenportale kann ich für meine Praktikumssuche nutzen?
Folgende Stellenportale kannst du beispielsweise für deine Praktikumssuche nutzen:
- Ostfalia Jobportal TreffpunktKarriere (Filterfunktion Ausschreibungstyp: "Praxissemester/Praktikum/Praxisprojekt")
- praktikumsstellen.de: Aktuelle Praktikumsplätze bundesweit
- stepstone: Jobbörse deutschland- und europaweit
- praktikumsplatz.info: Praktikumsbörse mit aktuellen Praktika aus deiner Region
- Die Region - Jobs: Die Jobbörse für die Region findet Stellenangebote in Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg sowie den Landkreisen Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel
- meinestadt.de: Allgemeine Stellenanzeigen in Deutschland
- indeed: Die Jobbörse bietet Stellenanzeigen aller Art an
- JOBBÖRSE.de: Die Jobsuche auf JOBBÖRSE.de bietet mehr als 450.000 aktuelle Praktika und Stellenangebote
Unternehmensliste
Gibt es eine Liste mit Unternehmen für das Praktikum?
Der Career Service stellt Listen mit Unternehmen, bei welchen bereits Studierende ihr Praktikum absolviert haben, zur Verfügung. Hierfür schreibst du einfach eine Mail an career(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm). Bitte gib dabei folgende Informationen an:
- Was studierst du?
- Wo möchtest du gerne dein Praktikum absolvieren? In einer bestimmten Stadt/Region/Land oder deutschlandweit/weltweit?
Du erhältst danach die gewünschte Liste per Mail.
Versicherungen
Studierende bleiben während der Durchführung eines in der jeweiligen Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums (Praxissemester/Praxisphase) immatrikuliert. Ihre Rechtsstellung ist die gleiche wie während der Fachsemester. Daraus folgt, dass die üblichen versicherungsrechtlichen Bedingungen wie für allgemeine Semester gelten. Im Einzelnen gilt:
Sozialversicherungspflicht:
Studierende im praktischen Semester unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht (Kranken, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) gemäß §27 Abs.4 SGB III. Dies gilt unabhängig von einer möglichen Vergütung. Während der Praxissemester bleibt die Krankenversicherung im gleichen Umfang bestehen wie während der Fachsemester. Der Nachweis ist Bestandteil der Rückmeldung.
Ausnahme: Besteht allerdings eine Familienversicherung, so muss die Verdienstgrenze von 538 € (Stand 2024) beachtet werden. Liegt das Einkommen darüber, muss sich der*die Student*in i. d. R. selbst krankenversichern. Die Einkommensgrenze ändert sich in der Regel jedes Jahr. Sicherheitshalber deshalb immer bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.
Lohnsteuer:
Der Verdienst während des Praxissemesters unterliegt der Lohn- bzw. Einkommenssteuerpflicht. Informationen und aktuelle Einkommensgrenzen können auf der Webseite der Oberfinanzdirektion (externer Link, öffnet neues Fenster) entnommen werden.
Haftpflichtversicherung:
Die Praxisstelle bezieht Studierende zur Abdeckung des Haftpflichtrisikos in ihre Gruppenversicherung mit ein; ist dieses nicht möglich, weist sie ausdrücklich darauf hin und empfiehlt den Abschluss einer eigenen Versicherung.
Unfallsversicherung:
Studierende sind während des Praktikums im externen Unternehmen (Praxisstelle) gem. §2 Abs.1 Nr.1 SGB VII gesetzlich unfallversichert. Zuständiger Versicherungsträger ist die Berufsgenossenschaft, bei der die Praxisstelle Mitglied ist.
Während der Teilnahme an praxissemesterbegleitenden Lehrveranstaltungen, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule durchgeführt werden, besteht Unfallversicherungsschutz gem. §2 Abs.1 Nr.8c SGB VII bei der Landesunfallkasse Niedersachsen als zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungträger für das Land Niedersachsen.
Die abschließende Entscheidung über das Vorliegen eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalles i. S. des §8 SGB VII obliegt dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Während eines Praktikums im Ausland ist für Studierende kein Schutz durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gegeben.
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Beratung für Suderburg und Salzgitter, Auslandspraktikum, engl. Bewerbungen, Alumni Interviews

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