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Praxissemester Fahrzeugtechnik

Du studierst an der Fakultät Fahrzeugtechnik und benötigst umfangreiche Informationen zum Praxissemester? Dann bist du hier genau richtig! Im Folgenden erhältst du alle wichtigen Details zum Thema Praxissemester in chronologischer Reihenfolge. 

Des Weiteren sind die verbindlichen Vorschriften in der "Praxissemesterordnung" der Fakultät Fahrzeugtechnik enthalten.

Das Modulhandbuch zum jeweiligen Studiengang gibt ebenfalls weitere Erläuterungen. Dieses findest du auf der Webseite deiner Fakultät. 

Wichtige Facts

WER? Bachelorstudierender der Studiengänge Automotive Engineering, Fahrzeuginformatik und Smart Vehicle Systems 

  • WANN? Regulär im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
  • WIE LANGE? Mindestdauer: 18 Wochen, Maximaldauer: 6 Monate

WER? Bachelorstudierender der Studiengänge Fahrzeugtechnik, Fahrzeugmechatronik und -informatik sowie Fahrzeugtechnik / Fahrzeugsystemtechnik (Online)

  • WANN? Regulär im 5. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum).
  • WIE LANGE? Mindestdauer: 18 Wochen, Maximaldauer: 6 Monate

Info-Veranstaltung

Einmal im Semester findet eine Info-Veranstaltung zum Praxissemester statt. Die einmalige Teilnahme vor dem Praxissemester ist Pflicht!
Die nächste Infoveranstaltung ist am 29.04.2026 um 11:30 Uhr in Raum D-021. 

Die Präsentation zu der Infoveranstaltung findest du unter “Downloads & Formulare”.

Zulassung

Du benötigst eine Zulassung zum Praxissemester:

Automotive Engineering, Fahrzeuginformatik und Smart Vehicle Systems; Fahrzeugtechnik, Fahrzeugmechatronik und -informatik sowie Fahrzeugtechnik/Fahrzeugsystemtechnik (Online):
Z1: Zulassung bei 40 Leistungspunkten aus Semester 1 und 2

Außerdem ist für die Zulassung folgendes wichtig:

  • fristgerechte Anmeldung zum Praxissemester (siehe Punkt „Anmeldung“)
  • gültiger Praxissemestervertrag
  • Betreuung durch eine fachlich kompetente und prüfungsberechtigte Lehrkraft der Fakultät 

Stellensuche & Bewerbung

Wir empfehlen, dass du dich circa neun bis sechs Monate vor Praktikumsbeginn auf interessante Stellen bewirbst. Wenn du dein Praktikum im Ausland machen möchtest, solltest du etwa ein Jahr Vorlaufzeit einplanen.

Tipps zur Stellensuche: 

  • Das Praxissemester soll möglichst in Tätigkeitsbereichen durchgeführt werden, die der Ausbildungsrichtung entsprechen oder als verwandte Fachgebiete anzusehen sind.
  • Sprich daher bitte möglichst konkret mit der potenziellen Praxisstelle ab, was deine eigenen Tätigkeiten werden.
  • Berücksichtige dabei, falls du zu diesem Themengebiet eine Studien- oder Abschlussarbeit anfertigen möchtest.
  • Achte auf eine zu dir passende qualitativ hochwertige Aufgabenstellung und einen geeigneten Arbeitsplatz
  • Stell sicher, dass dir die Praxisstelle eine fachliche Betreuungsperson nennt.

Du benötigst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche? Melde dich beim Career Service und vereinbare einen persönlichen Beratungstermin.

Fachliche Betreuung

Wenn du weißt, in welcher Praxisstelle du arbeiten wirst und was deine eigenen Tätigkeiten sein werden, suchst du dir eine betreuende Lehrkraft und bittest sie, die fachliche Betreuung seitens der Hochschule zu übernehmen. Lass dir ihre Zusage auf dem Anmeldeformular bestätigen. Du kannst sie später auch als Prüfer*in der Studien- oder Bachelorarbeit wählen, musst das aber nicht.

Vertragsabschluss

Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst (oder davon ausgehst, dass das rechtzeitig so sein wird) und eine betreuende Lehrkraft gefunden hast, kannst du den geforderten Vertrag mit der Praxisstelle abschließen. Meist bietet die Stelle einen eigenen Vertrag an. 

Tipps: Achte dann darauf, dass dort eine Kündigungsfrist genannt ist, du für Hochschulbesuche freigestellt wirst und ein*e Betreuer*in der Praxisstelle festgelegt ist. Alternativ bieten wir dir eine Vertragsvorlage, die alles Wichtige enthält.

Anmeldung

Vor Arbeitsbeginn ist das Praxissemester in der Hochschule anzumelden. Dazu sendest du das Anmeldeformular zusammen mit einer Vertragskopie an den Career Service oder das Studierenden-Servicebüro Wolfsburg.

Anmeldefrist: 31. Januar (Praxissemester im SoSe) bzw. 30. Juni (Praxissemester im WS)

Wichtiger Hinweis zur vorläufigen Anmeldung: Solltest du bis zur Anmeldefrist noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular machen können, dann fülle es einfach soweit wie möglich aus und versende es fristgerecht per Mail. Die noch fehlenden Angaben und ggf. den noch fehlenden Vertrag reichst du bis spätestens zum Praxisbeginn nach.

Bescheinigung

Damit das Praxissemester als abgeschlossen verbucht werden kann, sendest du nach Beendigung deiner Praxisphase eine Kopie des Tätigkeitsnachweises oder Arbeitszeugnisses und den ausgefüllten Fragebogen an das Studierenden-Servicebüro Wolfsburg oder den Career Service

Welche inhaltlichen Mindestanforderungen gibt es für den Nachweis?

  • konkreter Zeitraum der Praxisphase
  • Stichpunkte zu den Tätigkeiten
  • Unterschrift auf Geschäftspapier

Anerkennung von äquivalenten Tätigkeiten

Der einschlägige Abschluss einer Berufsausbildung wird grundsätzlich nicht auf die verlangte berufspraktische Tätigkeit im Praxissemester angerechnet. Dies gilt auch für berufspraktische Tätigkeiten, die vor der Aufnahme des Studiums durchgeführt wurden. Berufspraktische Tätigkeiten, die während des Studiums durchgeführt werden und mit den Anforderungen als äquivalente Tätigkeiten anzusehen sind, können in Ausnahmefällen ganz oder teilweise für das Praxissemester angerechnet werden. 
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anrechnungsdauer trifft die oder der Praxissemesterbeauftragte. Dafür ist das ausgefüllte F1-Formular (externer Link, öffnet neues Fenster) und ein Tätigkeitsnachweis bzw. Arbeitszeugnis einzureichen. 

Hinweis für Online-Studierende: Eine einschlägige berufliche Tätigkeit mit Bezug zum Fahrzeug (z.B. in einem Industriebetrieb oder einer Werkstatt) wird im Regelfall für das Praxissemester anerkannt.

Ansprechpartner*innen

Career Service

Praxissemesterbeauftragter

SSB

Downloads & Formulare

FAQ 

Hast du im Zusammenhang mit deiner Praxisphase Fragen zu den Themen BAföG, Beratung Career Service, Bibliotheksausleihe, Mindestlohn und gesetzliche Regelungen, Pflichtpraktikumsbescheinigung für die Bewerbung, Semesterticket, Unternehmensliste oder Versicherungen?

Häufig gestellte fakultätgsübergreifende Fragen und unsere Antworten darauf findest du auf der Übersichtsseite “Pflichtpraktikum”

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