Praxisamt
Deine Brücke von der Theorie zur Praxis
Dein Weg in die Praxis
Hier erfährst du, welche Praxisphasen im Bachelor Soziale Arbeit in Wolfenbüttel auf dich warten und wie wir dich dabei begleiten.
Praxis gehört von Anfang an zu deinem Studium. Auf dieser Seite findest du die wichtigsten Informationen zu Vorpraktikum, Hospitationen, erstem Praktikum, Projektwerkstatt und dem freiwilligen Berufsanerkennungsjahr nach dem Studium.
Praxisphasen im Überblick
Im Bachelor Soziale Arbeit lernst du die Praxis Schritt für Schritt kennen: vor dem Studium im Vorpraktikum, in den ersten Semestern durch Hospitationen und dein erstes Praktikum, im Hauptstudium durch eigene Projekte in der Projektwerkstatt. Nach dem Abschluss kannst du freiwillig das Berufsanerkennungsjahr anschließen.
- Vorpraktikum vor dem Studium
- Hospitationen und erstes Praktikum im 1. und 2. Semester
- Projektwerkstatt im 4. und 5. Semester
- Berufsanerkennungsjahr nach dem Studium (freiwillig, vergütet)
Vorpraktikum, Hospitationen, Praktikum und Projektwerkstatt sind verpflichtende Lernphasen im Studium und nicht vergütet.
Vorpraktikum vor dem Studium
Das Vorpraktikum ist dein erster Schritt in die Soziale Arbeit und Voraussetzung für die Bewerbung an unserer Fakultät. Du sammelst vor Studienbeginn praktische Erfahrung in einem Arbeitsfeld der Sozialen Arbeit und prüfst, ob der Beruf zu dir passt.
Auf einen Blick
- Umfang: 12 Wochen, vollständig vor Studienbeginn
- Arbeitszeit: in der Regel Vollzeit, Teilzeit mit verlängerter Dauer möglich, auch aufteilbar in zwei Blöcke à sechs Wochen
- Aktualität: darf bei Bewerbung höchstens 5 Jahre zurückliegen
- Einsatzort: Einrichtung der Sozialen Arbeit, z. B. Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Migrations- oder Obdachlosenhilfe, mit fachlicher Anleitung
- Nachweis: „Bescheinigung über ein abgeleistetes Vorpraktikum“, einzureichen beim Immatrikulationsbüro
Anrechnung
Bringst du bereits eine einschlägige Ausbildung, einen Freiwilligendienst, längere ehrenamtliche Tätigkeit oder Berufserfahrung im sozialen Bereich mit? Dann kann dir das Vorpraktikum ganz oder teilweise erlassen werden. Die genauen Voraussetzungen prüfen wir individuell, melde dich dazu einfach beim Immatrikulationsbüro.
Hospitationen und Praktikum
Im ersten Studienjahr näherst du dich der Praxis in zwei Schritten: Zunächst gewinnst du durch 18 Stunden Hospitation in mindestens drei unterschiedlichen Handlungsfeldern einen breiten Überblick. Darauf aufbauend vertiefst du deine Erfahrung in einem vierwöchigen Vollzeitpraktikum, meist in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester.
Auf einen Blick
- Hospitationen: 18 Stunden in mindestens drei unterschiedlichen Handlungsfeldern
- Praktikum: 4 Wochen Vollzeit, 144 Stunden, in einem selbst gewählten Handlungsfeld
- Begleitung: Vorbereitung und Reflexion in begleitenden Übungen und Kleingruppen
- Formales: Praktikumsstelle muss vorab über das Praxisamt genehmigt werden
Beide Phasen bereiten dich Schritt für Schritt auf die spätere Projektwerkstatt vor. Fragen zu Ablauf, Nachweisen oder Prüfungsvoraussetzungen beantwortet dir das Praxisamt gerne persönlich.
Projektwerkstatt
Die Projektwerkstatt ist das Herzstück deines Studiums und deine Brücke von der Theorie in die Berufspraxis. Im 4. und 5. Semester entwickelst und realisierst du ein eigenes Projekt in einer sozialen Einrichtung, von der Planung über die Durchführung bis zur Auswertung.
Auf einen Blick
- Zeitraum: 4. und 5. Semester, jeweils 180 Stunden Praxiszeit pro Semester
- Begleitung: projektbegleitendes Seminar mit Beratung, Theorieinput und gemeinsamer Reflexion
- Praxisstelle: suchst du dir in der Regel selbst, mit Unterstützung der Fakultät
- Vergütung: nicht vergütet, Teil des regulären Studiums
Du profitierst dabei von echten Kontakten zu Praxispartnern, wendest modernes Projektmanagement an und schaffst mit deinem Projekt oft nachhaltige Wirkung, viele Projekte werden von den Einrichtungen weitergeführt. Details zu Voraussetzungen und Projektauswahl erfährst du rechtzeitig im Studienverlauf, bei Fragen hilft dir das Praxisamt.
Berufsanerkennungsjahr
Das Berufsanerkennungsjahr (BAJ) ist ein zusätzliches, vergütetes Jahr, das du freiwillig nach deinem Bachelorabschluss absolvieren kannst. Du wendest dein theoretisches Wissen in einer Praxiseinrichtung an, wirst dabei angeleitet und schließt das Jahr mit einem Kolloquium ab. Nach erfolgreichem Bestehen erhältst du die staatliche Anerkennung als Sozialarbeiter*in oder Sozialpädagog*in.
Warum die staatliche Anerkennung wichtig ist
Die staatliche Anerkennung ist weit mehr als eine formale Zusatzqualifikation. Sie verleiht dir die Befugnis, hoheitliche Aufgaben zu übernehmen, also im Namen des Staates verantwortungsvolle, rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen, etwa im Kinderschutz oder im Jugendamt. Für viele Stellen in der Sozialen Arbeit ist diese Anerkennung Voraussetzung, informiere dich daher frühzeitig, ob dein gewünschtes späteres Arbeitsfeld sie erfordert.
Auf einen Blick
- Zeitpunkt: freiwillig, nach erfolgreichem Bachelorabschluss
- Dauer: 12 Monate, Verkürzung bei einschlägiger Vorerfahrung möglich
- Status: Ausbildungsvertrag mit einer Praxiseinrichtung, vergütet
- Begleitung: berufsbegleitende Lehrveranstaltungen und Anleitung durch eine staatlich anerkannte Fachkraft mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung
- Abschluss: Kolloquium, danach Erteilung der staatlichen Anerkennung
Alle Formulare, Fristen und organisatorischen Details erhältst du automatisch, sobald du dich für das Berufsanerkennungsjahr anmeldest. Bei Fragen ist das Praxisamt deine Anlaufstelle.
Deine Ansprechpartnerinnen
M.S.M. Karl-Heinz Gröpler
Leitung Praxisamt, Fakultät Soziale Arbeit
Gebäude Am Exer 6, Raum 117, Wolfenbüttel
Sprechstunde:
Montag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr
Dienstag: 10 bis 12 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Sabine Meyer
Mitarbeiterin Praxisamt, Fakultät Soziale Arbeit
Gebäude Am Exer 6, Raum 118, Wolfenbüttel
Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstags: 9 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung