Informationen zum Vorpraktikum für den Bachelor Soziale Arbeit
Deine erste Erfahrung in der Sozialen Arbeit und Voraussetzung für eine erfolgreiche Immatrikulation.
Das Vorpraktikum ist dein erster entscheidender Schritt in die Soziale Arbeit und eine wichtige Voraussetzung für dein Studium an der Ostfalia. Es bietet dir die Chance, noch vor dem ersten Semester in die Berufspraxis einzutauchen, ein soziales Arbeitsfeld kennenzulernen und zu überprüfen, ob der Beruf zu dir passt. Du sammelst wertvolle Erfahrungen und bekommst einen ersten Einblick in die professionelle Arbeit mit Menschen, deren Ziel es ist, gesellschaftlich relevante Problemlagen zu bearbeiten.
Dauer und Rahmen
Um dir den Start ins Studium zu erleichtern, haben wir hier die zentralen Bedingungen für das Vorpraktikum zusammengefasst.
- Dauer: Das Vorpraktikum umfasst 12 Wochen und muss komplett vor dem Beginn des Studiums geleistet werden.
- Arbeitszeit: Es soll als Vollzeitpraktikum absolviert werden. Bei einer Teilzeittätigkeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
- Flexibilität: Eine Aufteilung in zwei getrennte Blöcke von jeweils sechs Wochen in Vollzeit ist möglich.
- Aktualität: Deine Praktikumszeiten dürfen bei der Bewerbung um den Studienplatz nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Struktur: Das Praktikum soll zusammenhängend an einer einzigen Praktikumsstelle abgeleistet werden.
- International: Du kannst das Vorpraktikum auch im Ausland absolvieren; es gelten dabei die gleichen Bedingungen wie für ein Inlandspraktikum.
Anerkennung
Du bringst bereits Vorerfahrung aus dem sozialen Bereich mit? Super! In vielen Fällen kann dir deine bisherige Tätigkeit oder Ausbildung das Vorpraktikum ganz oder teilweise ersetzen. Das Vorpraktikum wird dir vollständig erlassen, wenn einer der folgenden Punkte auf dich zutrifft:
- Abgeschlossene Ausbildung: Du hast eine (sozial-)pädagogische, sozialtherapeutische oder pflegerische Ausbildung abgeschlossen (z.B. als Erzieher/-in, Sozialassistent/-in, Heilerziehungspfleger/-in, Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger/-in, Altenpfleger/-in oder Ergotherapeut/-in).
- Freiwilligendienste: Du hast für mindestens sechs Monate einen Freiwilligendienst wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit geleistet.
- Ehrenamtliches Engagement: Du kannst ein ehrenamtliches Engagement in einem Feld der Sozialen Arbeit im Umfang von mindestens 420 Stunden nachweisen, das innerhalb der letzten fünf Jahre vor deiner Bewerbung stattgefunden hat.
- Schulische Qualifikation: Du hast deine Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erworben und dabei die 11. Klasse fachspezifisch im sozialen Bereich absolviert.
- Berufserfahrung: Du kannst eine soziale Tätigkeit ohne Berufsabschluss in einem einschlägigen Feld für mindestens 12 Monate in Vollzeit nachweisen.
- Verkürzung: Wenn du eine solche Tätigkeit für mindestens 6 Monate in Vollzeit nachweisen kannst, verkürzt sich dein Vorpraktikum auf 6 Wochen. Teilzeittätigkeiten werden entsprechend umgerechnet.
Bei anderen Leistungen entscheidet das Dekanat auf Antrag über eine mögliche Anerkennung.
Passende Einsatzorte
Das Vorpraktikum muss fachbezogen in einem typischen Tätigkeitsfeld der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik stattfinden. Wichtig ist, dass du während des Praktikums von einer sozialarbeiterischen oder sozialpädagogischen Fachkraft (oder einer Person mit vergleichbarer Qualifikation, in der Regel mit Hochschulabschluss) angeleitet wirst.
Mögliche Einsatzgebiete sind unter anderem:
- Kommunale Jugendhilfe (z.B. Freizeitheime)
- Verbandliche Kinder- und Jugendarbeit (z.B. kirchliche Jugendarbeit, Kinderhilfsorganisationen)
- Stationäre Jugendhilfe (z.B. Kinder- und Jugendheime, Inobhutnahmestellen)
- Behindertenhilfe
- Arbeit in sozialen Brennpunkten oder mit von gesellschaftlichem Ausschluss bedrohten Menschen (z.B. in der Migrations- oder Obdachlosenhilfe, Arbeit mit Straßenkindern).
Nachweis und Unterlagen
So wird dein Praktikum anerkannt:
Um dein Vorpraktikum nachzuweisen, stellt die Hochschule ein offizielles Formular zur Verfügung. Bitte nutze für den Nachweis die „Bescheinigung über ein abgeleistetes Vorpraktikum“. Dieses schickst du an das Immatrikulationsamt, welches auch die primäre Anlaufstelle für die Anerkennung deines Vorpraktikums ist.