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Innenrevision

Die Innenrevision (IR) ist eine hochschulinterne Prüfungs- und Beratungseinrichtung für den gesamten Hochschulbereich, die unmittelbar der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Personal und Finanzen als Beauftragte/Beauftragter für den Haushalt unterstellt ist. Als interne Revision nimmt sie ihre Aufgaben selbständig, unabhängig und weisungsfrei auf Grundlage einer vom Präsidium beschlossenen Geschäftsordnung und einer risikoorientierten Mehrjahresprüfungsplanung wahr. Somit ist die Innenrevision Teil des Risikomanagements der Hochschule. 

Als interne Revision nimmt sie ihre Aufgaben selbständig, unabhängig und weisungsfrei auf Grundlage einer vom Präsidium beschlossenen Geschäftsordnung und einer risikoorientierten Mehrjahresprüfungsplanung wahr. Somit ist die Innenrevision Teil des Risikomanagements der Hochschule. Hierbei obliegt ihr ein uneingeschränktes Informationsrecht.

Ziele und Aufgaben

Ziele und Aufgaben der Innenrevision

Die Innenrevision möchte durch ihre Arbeit helfen, die Geschäftsprozesse zu optimieren, durch systematische Prüfungen Chancenpotentiale aufzeigen und damit einen Beitrag zur wirtschaftlichen Zielerreichung der Hochschule leisten.

Alle Aufgaben werden durch die Innenrevision selbständig, unabhängig und weisungsfrei wahrgenommen. Ihr obliegt ein uneingeschränktes Informationsrecht. Sämtliche Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten sind in der Geschäftsordnung der Innenrevision verankert. Die Geschäftsordnung finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).

Die Innenrevision ist darauf ausgerichtet Mehrwerte zu schaffen und unterstützt die Dienst- und Fachaufsicht bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie prüft, ob Gesetze, Verordnungen und Richtlinien eingehalten werden sowie das Finanzwesen, insbesondere das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, das Beschaffungswesen und die Inventarisierung.

Weiterhin führt die Innenrevision System- und Organisationsprüfungen durch und trägt zur Korruptionsprävention und -bekämpfung bei.

Die Innenrevision ist ferner bei allen Prüfungen des Landesrechnungshofes sowie anderer externer Prüfinstanzen zu beteiligen.

Prozessbeschreibungen zu Prüfungen der Innenrevision finden Sie im internen Bereich des Zentralen Ostfalia-Informationssystems (ZOIS) (externer Link, öffnet neues Fenster).

Mitgliedschaften

Zur Förderung des Erfahrungsaustauschs und der Weiterentwicklung der Innenrevision ist sie aktuell in folgenden Netzwerken aktiv:

Arbeitskreis der Niedersächsischen Hochschulrevisionen (AK NHR)

Der AK NHR besteht aus internen Revisor*innen der niedersächsischen Hochschulen und dient in erster Linie dem Erfahrungsaustausch und der Weiterentwicklung. Aus ihm heraus werden zwei niedersächsische Vertreter*innen in den Arbeitskreis der Internen Revisionen deutschsprachiger Hochschulen entsandt. Dies ermöglicht eine Vernetzung innerhalb der Hochschullandschaft in Deutschland und mit dem deutschsprachigen Ausland.

Arbeitskreis der Internen Revisionen deutschsprachiger Hochschulen (AKIR)

Der AKIR versteht sich als überregionaler Teil eines Netzwerks Interner Revisionen deutschsprachiger Hochschulen. Er bietet seinen Mitgliedern einen Raum für den Informations- und Erfahrungsaustausch und soll durch Fachseminare und Vorträge praktische Hinweise und Hilfestellung zu fachlichen Fragen aus der Revisionspraxis bieten.

Aktuell stellt die Ostfalia mit Herrn Jokel einen der zwei niedersächsischen Vertreter im AKIR.

Korruptionsschutz

Als Ansprechpartner*in für Korruptionsbekämpfung steht allen Beschäftigten der Ostfalia grundsätzlich die bzw. der Korruptionsschutzbeauftragte zur Verfügung. 

Weitere Informationen zum Korruptionsschutz, wie z. B. die Antikorruptionsrichtlinie des Landes Niedersachsen sowie Informationen zum Annahmeverbot von Belohnungen und Geschenken, finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport (externer Link, öffnet neues Fenster) und des Landeskriminalamts Niedersachsen (externer Link, öffnet neues Fenster), wo Sie auch das anonyme Hinweisgebersystem (externer Link, öffnet neues Fenster) des Landes Niedersachsen finden.

Die Innenrevision trägt durch ihre Prüfungen ebenfalls zur Korruptionsprävention bei und unterstützt in diesem Themenfeld die Dienst- und Fachaufsicht.

Für Fragen stehen wir Ihnen daher entsprechend zur Verfügung.

Dokumente

Geschäftsordnung der Innenrevision

Die Geschäftsordnung der Innerevision macht die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten gegenüber Aufsichtsgremien, Mitarbeitenden und Dritten transparent und bildet die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der IR.

Die Geschäftsordnung finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).

Risikoorientierte Mehrjahresprüfungsplanung (ROMP)

Die Innenrevision hat als hochschulinterne Prüfungs- und Beratungseinrichtung die Aufgabe, die Dienst- und Fachaufsicht zu unterstützen, um die Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerledigung zu gewährleisten. Demzufolge muss die gesamte Hochschule durch die Innenrevision geprüft werden. Hierzu bedarf es eines systematischen und zielgerichteten Ansatzes, der gewährleistet, dass alle Bereiche der Hochschule in einem angemessenen Zeitabstand regelmäßig geprüft werden. Dabei sollten Bereiche mit einem potenziell höheren Risiko häufiger geprüft werden als weniger risikobehaftete Bereiche.

Die Lösung ist eine risikoorientierte Mehrjahresprüfungsplanung (ROMP). Die jeweils aktuelle Version der ROMP finden Sie hier (externer Link, öffnet neues Fenster).