Erich-Zillmer-Stiftung
Die Erich-Zillmer-Stiftung fördert Projekte an der Ostfalia und unterstützt Studierende, die unverschuldet in finanzielle Not geraten sind.
Wer war Erich Zillmer?
Der Fabrikant Erich Zillmer (1904-1978) war Ingenieur, der sich aus eigener Kraft emporgearbeitet hatte. Er stellte die seinerzeit sehr bekannten "Zett"-Projektoren in einem feinmechanisch-optischen Betrieb in Braunschweig her. Kinderlos, verkaufte er im Jahre 1964 aus Altersgründen sein Unternehmen an das Kamerawerk Voigtländer, das von der Firma Zeiss übernommen und später geschlossen wurde. Mit einem Teil des Erlöses gründete er die Stiftung, die nun seinen Namen trägt.
Stiftungsvorstand
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Prof. Dr. Julia Siegmüller
Gebäude A, Raum A003, Wolfenbüttel
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Dipl.-Ing. Volker Küch M.A.
Gebäude A, Raum A005, Wolfenbüttel
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Prof. Dr.-Ing. Thomas Benda
Gebäude A, Raum A010, Wolfenbüttel
sowie
RA & Notar Andreas Janßen LL.M.
Theodor-Heuss-Str. 5a
38122 Braunschweig
Tel.: +49 (0) 531 - 28 20 -641
Fax.: +49 (0) 531 - 28 20 -695
janssen(at)appelhagen.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Günther Kasties
Vorsitzender der Bürgerstiftung Braunschweig
Löwenwall 16
38100 Braunschweig
+49 (0) 531 - 48039839
info(at)buergerstiftung-braunschweig.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
AStA Vorstandsmitglied der Ostfalia
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel
astavorstand-wf(at)ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm)
Darlehen
Förderungsarten
Die Erich-Zillmer-Stiftung vergibt rückzahlungspflichtige zinslose Darlehen. Diese Darlehen werden grundsätzlich in der Studienabschlussphase gewährt.
Förderungshöhe
Die monatlichen Förderungsbeträge hängen von der jeweiligen Bedürftigkeit ab und orientieren sich am BAföG-Regelsatz.
Dauer der Förderung
Die Dauer der Förderung soll ein Semester nicht übersteigen.
Antrag stellen
Vergabeverfahren
Dem Antrag auf Förderung sind ferner beizufügen:
- Studienabschlußprognose der/des zuständigen Studiendekan*in oder des Prüfungsausschusses und Übersicht über noch austehende Prüfungsleistungen
- aktueller Leistungsnachweis
- ggf. BAföG-Bescheid
- ggf. letzter Einkommensteuerbescheid der Eltern bzw. Gehaltsbescheinigungen der Unterhaltsverpflichteten
- ggf. Bürgschaftserklärung, Vorlage des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses des Bürgen, sowie Kopien derselben
- ggf. unterschriebene Verpflichtungserklärung über die Anzeigepflicht bei Wohnsitzwechsel
- Antrag auf ein Darlehen bei der Erich-Zillmer-Stiftung
Spenden
Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Stiftung im Sinne von Erich Zillmer weiterzuführen und bedanken uns für jede Spende. Sie können diese auf das folgende Konto entrichten:
Spendenkonto: Erich-Zillmer-Stiftung
IBAN: DE42 2505 0000 0009 3767 16
BLZ: 250 500 00
BIC: NOLADE2HXXX
Kreditinstitut: Braunschweigische Landessparkasse
Herzlichen Dank!
FAQ
Was ist das Ziel dieser Stiftung?
Die Stiftung verfolgen das Ziel der Förderung bedürftiger, unverschuldet in Not geratener Studierender.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Die Erich-Zillmer-Stiftung vergibt rückzahlungspflichtige zinslose Darlehen.
Wie sieht die Förderung im Detail aus?
Die Förderungsmittel werden für die Dauer von höchstens einem Semester vergeben.
Die Höhe der monatlichen Förderungsmittel richtet sich nach der jeweiligen Bedürftigkeit der Studierenden und orientiert sich am BAföG-Satz.
Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden deutsche und ausländische Studierende der Ostfalia.
Wichtigste Voraussetzung: Eine baldige, erfolgreiche Beendigung des Studiums muss abzusehen sein.