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Zulassungsvoraussetzungen

Du möchtest dich über die Zulassungsvoraussetzungen für deinen Wunschstudiengang informieren? Dann bist du hier genau richtig. 

Auf dieser Seite findest du hilfreiche Informationen zu den Themen Bewerbung für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie Zulassungsvoraussetzungen für konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge.

Bewerbung für einen Bachelorstudiengang

Rechtsgrundlage: § 18 Abs. 1 S. 1  Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
Zum Studium in einem grundständigen Studiengang ist berechtigt, wer über eine entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügt.

Eine ausführliche Übersicht über verschiedene Hochschulzugänge findest du auf der Seite Studieren in Niedersachsen (externer Link, öffnet neues Fenster).

Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung NICHT in Deutschland erworben, findest du hier weitere Informationen zur Bewerbung. 

Übersicht verschiedener Hochschulzugangsberechtigungen (auszugsweise) 

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • fachgebundene Hochschulreife (Abitur in einer entsprechenden Fachrichtung = Fachabitur)
  • Fachhochschulreife
  • eine von dem für die Schulen zuständigen Ministerium allgemein oder für bestimmte Studiengänge als gleichwertig anerkannte schulische Vorbildung (ggf. erfragen)

Nachweis einer beruflichen Vorbildung:

  • Abschluss als Meister*in
  • Abschluss als Techniker*in
  • Abschluss als Fachwirt*in
  • Abschluss einer für den Studiengang einschlägigen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung und dreijährigen Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf               

    Übersicht über die anerkannten Berufsausbildungen

  • Immaturenprüfung (Zugangsprüfung)

    Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Webseite.

    Ansprechpartnerin: Bianca Dietrich (Studierenden-Service-Büro), Tel.: +49 5331 939 15170, E-Mail: bi.dietrich​(at)​ostfalia.de

Ansprechpartner

Immatrikulationsbüro

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag: 9:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen für konsekutive Masterstudiengänge

Zulassungsvoraussetzungen für konsekutive Masterstudiengänge

Zulassungsordnungen

Sprachkenntnisse

Besondere Vorraussetzungen für einzelne Studiengänge 

  • Digital Technologies

Hinweis zu den einzureichenden Deutschkenntnissen: gemäß § 2 (2) der zurzeit gültigen Zulassungsordnung des Masterstudienganges muss zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Nachweis der Deutschkenntnisse auf dem A2-Niveau erfolgen. Spätestens zum Beginn des 4. Mastersemesters muss ein entsprechender Deutschnachweis auf dem Niveau B1 nachgereicht werden.

  • Finance Tax and Company Law
  • International Law and Business

Für diese Studiengänge musst du zusätzliche Englischkenntnisse nachweisen, siehe: Informationsschreiben (PDF, 117,98 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei)

Ansprechpartner

Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen für weiterbildende Masterstudiengänge

Weiterbildungsmaster - Studium für Berufserfahrene

Masterstudienprogramme der wissenschaftlichen Weiterbildung dienen der umfassenden Vertiefung und Ergänzung bereits erlangter berufspraktischer Erfahrungen oder der beruflichen Umorientierung. Im Gegensatz zum grundständigen/konsekutiven Studium sind für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten kostendeckende Gebühren und Entgelte (Studiengebühren) durch die Hochschule zu erheben.

Bewerbung und Zulassung

Je nach geplantem Studienbeginn kannst du dich für das Wintersemester bis zum 15.07. und für das Sommersemester bis zum 15.01. eines jeden Jahres über das Online-Bewerbungsportal bewerben.

Zulassungsvoraussetzungen für einen weiterbildenden Masterstudiengang sind in der Regel ein abgeschlossenes Bachelorstudium sowie eine einjährige, fachbezogene Berufserfahrung.
Ggf. sind weitere, gesonderte Sprachnachweise erforderlich. Näheres regelt die jeweils gültige Zulassungsordnung.

Ansprechpartnerin

Zulassungsvoraussetzungen Automotive Service Technology and Processes (M.Eng.)

Bewerbung

Für den Studiengang Automotive Service Technology and Processes (M.Eng.) kannst du dich aktuell bis zum 15.04. (aktuelle Nachfrist bis zum 31.08.2025 für Bewerbungen zum WS 2025/26) eines jeden Jahres schriftlich bewerben. Sende uns dazu einfach den Antrag inkl. Anlagen per E-Mail an da.hoeft​(at)​ostfalia.de (öffnet Ihr E-Mail-Programm) 

Alternativ kannst du den Antrag auch per Post senden. 

Ansprechpartnerin

Semesterbeitrag und Gebühren für Weiterbildungsstudiengänge

Für die Einschreibung sowie einer Rückmeldung musst du innerhalb der Rückmeldefristen jeweils einen Semesterbeitrag entrichten. Der Semesterbeitrag ändert sich in der Regel semesterweise. Entsprechende Informationen erhältst du dazu auf unserer Website unter der Rubrik Rückmeldung

Neben dem Semesterbeitrag sind bei einem weiterbildenden Masterstudiengang zusätzliche Studiengebühren zu entrichten. Entsprechende Gebührenbescheide werden jeweils am Anfang eines laufenden Semesters postalisch vom Immatrikulationsbüro versandt. Die Höhe der Studiengebühr wird gemäß den Regelungen in der aktuellen Gebühren – und Entgeltordnung der Ostfalia festgesetzt.

Wichtiger Hinweis: Exmatrikulation im Rahmen eines Weiterbildungsstudiengangs

In § 1 Abs. 1 der Gebühren – und Entgeltordnung der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel ist u. a. folgendes festgelegt:

Studierende, die sich nach Beginn eines laufenden Semesters vom Studium abmelden, wird die Studiengebühr nicht zurückerstattet.

Eine Rückerstattung der entrichteten Semesterbeiträge richtet sich nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes.