Teilzeitfähige Studiengänge
Gemäß § 19 Abs. 2 NHG in Verbindung mit der Richtlinie zum Teilzeitstudium der Ostfalia können die Hochschulen für geeignete Studiengänge eine Einschreibung oder Rückmeldung für ein teilzeitfähiges Studium zulassen. Ein teilzeitfähiges Studium ist immer nur für zwei direkt aufeinander folgende Semester zulässig. Es soll die Arbeits- und die zeitliche Belastung für Studierende sowie die erforderliche wöchentliche Anwesenheitszeit in der Hochschule um ca. die Hälfte reduzieren.
Bitte beachte, dass nicht alle Studiengänge in Teilzeit angeboten werden!
Nähere Infos findest du in der Übersichtsliste (PDF, 76,99 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) der Fakultäten, die ein teilzeitfähiges Studium anbieten.
Wie kann ein teilzeitfähiges Studium beantragt und welche Fristen müssen berücksichtigt werden?
Der Antrag auf ein teilzeitfähiges Studium kann bis eine Woche vor der Rückmeldung, von Studienanfänger*innen bis zur Einschreibung für zwei aufeinander folgende Semester gestellt werden. Nach Ablauf des beantragten Zeitraums muss ein neuer Antrag gestellt werden, anderenfalls studiert man nach Ablauf der zwei beantragten Semester automatisch in „Vollzeit“ weiter.
Auswirkungen des teilzeitfähigen Studiums auf Studien- und Prüfungsleistungen
Es können maximal 50% der Studien- und Prüfungsleistungen des entsprechenden Vollzeitstudiums erbracht werden. Wiederholungen von angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungen aus einem vorhergehenden Semester werden dabei nicht angerechnet.
Wichtig – unbedingt vor Antragstellung beachten
Der Wechsel in ein teilzeitfähiges Studium kann gravierende Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Ansprüche haben, zum Beispiel: BAföG, Stipendien, Kindergeld, Krankenversicherung, Aufenthaltsgenehmigung bei ausländischen Student*innen (Ausländerbehörde) usw. Die für dich persönlich in Frage kommenden Auswirkungen klärst du bitte vor der Antragstellung direkt mit der jeweils zuständigen Stelle ab.
Ansprechpartner
Björn Srock
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag: 9:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr