Kommissionen
Der Senat kann gemäß § 8 der Grundordnung der Ostfalia (PDF, 301,37 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) zu seiner Beratung Ausschüsse, Kommissionen und Arbeitsgruppen einsetzen. Senatsausschüsse sind Gremien, denen ausschließlich Mitglieder des Senats angehören. Senatskommissionen können auch Personen angehören, die nicht Mitglieder des Senats sind.
Der Senat richtet gem § 8 (5) der Grundordnung folgende Ständige Kommissionen ein:
- Forschungskommission,
- Haushalts- und Planungskommission,
- Kommission für Forschungsethik,
- Kommission für Gleichstellung,
- Studienqualitätskommission gem. §14 b (2) NHG,
- Wahlkommission,
- Zentrale Studienkommission.
In den Ständigen Kommissionen sollen alle Mitgliedergruppen der Hochschule vertreten sein.
Aufgaben der ständigen Kommissionen
Forschungskommission
Die Forschungskommission begleitet und berät das Präsidium hinsichtlich strategischer Entscheidungen zur Förderung von Forschung und Transfer. Darüber hinaus werden hier Empfehlungen an das Präsidium für die Gewährung von Forschungs- und Praxissemestern sowie Lehrentlastungen für Forschungszwecke ausgesprochen.
Vorsitz: Vizepräsident für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer
Gleichstellungskommission
Die Kommission für Gleichstellung schlägt dem Senat Kandidatinnen für die Wahl zur hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten sowie deren nebenberuflichen Stellvertreterin(nen) vor. Darüber hinaus berät sie die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Gremien und Organe der Hochschule in Gleichstellungsfragen.
Vorsitz: Gleichstellungsbeauftragte
Haushalts- und Planungskommission
Die Haushalts- und Planungskommission berät das Präsidium bei der Steuerung und Verteilung von Ressourcen und nimmt Berichte des Präsidiums zum laufenden Haushalt sowie zum Umsetzungsstand geplanter Maßnahmen entgegen.
Kommission für Forschungsethik
Die Kommission für Forschungsethik prüft auf Antrag der jeweiligen Wissenschaftler*innen Forschungsvorhaben, die auf Menschen bezogen sind, auf deren ethische Unbedenklichkeit.
Vorsitz:
Studienqualitätskommission
Die Studienqualitätskommission entscheidet im Einvernehmen mit dem Präsidium zu der geplanten Aufteilung der Studienqualitätsmittel auf die Fakultäten und auf zentral zu bewirtschaftende Studienqualitätsmittel. Sie entscheidet ferner im Einvernehmen mit dem Präsidium über die Verwendung der zentral bewirtschafteten Studienqualitätsmittel.
Wahlkommission
Die Wahlkommission bereitet die Gremienwahlen vor und begleitet deren Durchführung. Sie gibt dem Senat gegenüber Empfehlungen zur Formulierung der Wahlordnung ab.
Zentrale Studienkommission
Die Studienkommission des Senats berät den Senat und das Präsidium bei der Einrichtung, Änderung und Schließung von Studiengängen sowie zu weiteren übergreifenden Themen von Lehre, Studium und Weiterbildung.
Darüber hinaus dient sie insbesondere auch den Studiendekan*innen als Forum zum Austausch über Themen wie z.B. die Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre.