Senat
Aufgaben
- Überwachung der Arbeit des Präsidiums, Recht auf umfassende Information durch das Präsidium
- Beschluss der Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums
- Stellungnahme zu Grundsatzangelegenheiten, z. B. Errichtung, Änderung, Schließung von Fakultäten sowie Einführung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen
- Mitwirkung bei Berufungen
- Wahl der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung
- Beschluss der Entwicklungsplanung und des Gleichstellungsplans im Einvernehmen mit dem Präsidium
- Ist vor Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan zu hören
- Ist über den Abschluss einer Zielvereinbarung zu informieren
Die Aufgaben des Senats sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz (§41) und in der Grundordnung der Ostfalia (PDF, 301,37 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) festgelegt.
Die Sitzungen des Senats werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten geleitet.
Zusammensetzung
13 stimmberechtigte Mitglieder, davon:
- 7 Professor*innen
- 2 Angehörige der Mitarbeitergruppe (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektor*innen)
- 2 Mitarbeiter*innen im technischen und Verwaltungsdienst
- 2 Studierende
Mitglieder mit beratender Stimme:
- Präsidiumsmitglieder
- Dekan*innen
- Gleichstellungsbeauftragte
- ein Mitglied des Personalrats
- ein*e Vertreter*in des AStA-Vorstands
Stimmberechtigte Mitglieder
- Prof. Dr. Boris Blechschmidt
- Prof. Dr. Bernd Lichte
- Prof. Dr. Albrecht Meißner
- Prof. Dr. Dagmar Meyer
- Prof. Dr. Achim Michalke
- Prof. Dr. Martin Rambke
- Prof. Dr. Bernd Wolk
- Klaus Bolze (Mitarbeitergruppe)
- Ines Teuber (Mitarbeitergruppe)
- Christine Jahn (Mitarbeiterin in Technik und Verwaltung)
- Thomas Krause (Mitarbeiter in Technik und Verwaltung)
- Joshua Lartey (Student / Fakultät M)
- Karl Schmidt (Student / Fakultät E)