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Senat

Aufgaben

  • Überwachung der Arbeit des Präsidiums, Recht auf umfassende Information durch das Präsidium
  • Beschluss der Bestellung oder Entlassung von Mitgliedern des Präsidiums
  • Stellungnahme zu Grundsatzangelegenheiten, z. B. Errichtung, Änderung, Schließung von Fakultäten sowie Einführung, wesentliche Änderung und Schließung von Studiengängen
  • Mitwirkung bei Berufungen
  • Wahl der hauptberuflichen Gleichstellungsbeauftragten auf Vorschlag der Kommission für Gleichstellung
  • Beschluss der Entwicklungsplanung und des Gleichstellungsplans im Einvernehmen mit dem Präsidium
  • Ist vor Beschlussfassung zum Wirtschaftsplan zu hören
  • Ist über den Abschluss einer Zielvereinbarung zu informieren

Die Aufgaben des Senats sind im Niedersächsischen Hochschulgesetz (§41) und in der Grundordnung der Ostfalia (PDF, 301,37 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei) festgelegt.

Die Sitzungen des Senats werden von der Präsidentin oder dem Präsidenten geleitet.
 

Zusammensetzung

13 stimmberechtigte Mitglieder, davon:

  • 7 Professor*innen
  • 2 Angehörige der Mitarbeitergruppe (wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte für besondere Aufgaben, Lektor*innen)
  • 2 Mitarbeiter*innen im technischen und Verwaltungsdienst
  • 2 Studierende

Mitglieder mit beratender Stimme: 

  • Präsidiumsmitglieder
  • Dekan*innen
  • Gleichstellungsbeauftragte
  • ein Mitglied des Personalrats
  • ein*e Vertreter*in des AStA-Vorstands
     

Stimmberechtigte Mitglieder

  • Prof. Dr. Ralf Imhof
  • Prof. Dr. Jana Kühl
  • Prof. Dr. Bernd Wilhelm Lichte
  • Prof. Dr. Andreas Ligocki
  • Prof. Dr. André Maire
  • Prof. Dr. Dagmar Meyer
  • Prof. Dr. Andreas Simon
  • Gabriela Bender (Mitarbeitergruppe)
  • Nanno Peters (Mitarbeitergruppe)
  • Nico Fladerer (Mitarbeiter in Technik und Verwaltung)
  • Thomas Krause (Mitarbeiter in Technik und Verwaltung)
  • Jonas Bernzen (Student)
  • Bennett Leon Eggerichs (Student)