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Hospitationen und Praktikum

Deine erste praktische Erfahrung im Studium

Deine ersten Praxiserfahrungen im Studium sind zweigeteilt, um dich schrittweise an die Berufswelt heranzuführen. Zuerst gewinnst du durch 18-stündige Hospitationen in mindestens drei Handlungsfeldern einen breiten Überblick. Darauf aufbauend vertiefst du deine Einblicke in einem vierwöchigen Praktikum, meist zwischen dem 1. und 2. Semester. Dieses Konzept verbindet von Anfang an Theorie und Praxis und schafft eine wichtige Grundlage für deinen weiteren Studienverlauf.

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Was dich in den Praxisphasen erwartet

Die ersten Praxisphasen sind so konzipiert, dass du einen breiten und zugleich vertieften Einblick in die vielfältigen Tätigkeitsbereiche der Sozialen Arbeit erhältst.

Hospitationen im 1. Semester (Modul 1.3) Im ersten Semester erkundest du die Vielfalt der Sozialen Arbeit durch selbstorganisierte Hospitationen.

  • Umfang: Du absolvierst insgesamt 18 Stunden.
  • Ziel: Es geht darum, einen breiten Überblick zu gewinnen. Daher sollen die Hospitationen in mindestens drei unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit durchgeführt werden.
  • Fokus: Der Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung und dem Kennenlernen verschiedener Zielgruppen, Arbeitsansätze und institutioneller Rahmenbedingungen.

Das Praktikum im 2. Semester (Modul 2.3) Nach den ersten Einblicken vertiefst du deine praktischen Erfahrungen in einem vierwöchigen Praktikum.

  • Umfang: Das Praktikum umfasst 144 Stunden, was vier Wochen in Vollzeit entspricht.
  • Zeitpunkt: Idealerweise absolvierst du das Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem ersten und zweiten Semester.
  • Ziel: Hier sammelst du in einem von dir gewählten Handlungsfeld intensivere Erfahrungen, übernimmst unter fachlicher Anleitung erste Aufgaben und setzt dich mit deiner Rolle als Praktikant*in in der Einrichtung auseinander.

Gut vorbereitet in die Praxis

Die Fakultät und das Praxisamt unterstützen dich auf deinem Weg in die Praxis.

  • Vorbereitende Übungen: Bereits im ersten Semester nimmst du an einer verpflichtenden Übung teil, die dich sowohl auf die Hospitationen als auch auf das Praktikum inhaltlich und organisatorisch vorbereitet. Diese Begleitung wird im zweiten Semester fortgesetzt, um deine Praktikumserfahrungen zu reflektieren.
  • Praktikumsplatz finden und genehmigen lassen: Du suchst dir selbstständig eine passende Einrichtung für dein vierwöchiges Praktikum. Wichtig ist, dass du deine Praktikumsstelle rechtzeitig vor Beginn per Antrag über das Praxisamt genehmigen lässt.
  • Teilnahmevoraussetzungen: Die regelmäßige Teilnahme (mindestens 75 % Anwesenheit) an der begleitenden Übung sowie der Nachweis der abgeleisteten Hospitationen und des Praktikums sind notwendige Prüfungsvorleistungen.

Nach dem Praktikum: Reflexion und Leistungsnachweis

Deine praktischen Erfahrungen werden sorgfältig nachbereitet und sind ein wichtiger Baustein deines Studiums.

  • Das Portfolio: Anstelle einer benoteten Praktikumsanalyse schließt du die Module 1.3 und 2.3 mit einem gemeinsamen, unbenoteten Portfolio ab. Darin dokumentierst und reflektierst du die Lernziele und Erkenntnisse aus deinen Hospitationen und deinem Praktikum.
  • Reflexion in der Gruppe: Deine Erfahrungen werden in der begleitenden Übung im zweiten Semester gemeinsam in der Kleingruppe besprochen und reflektiert.
  • Ein wichtiger Schritt für dein Studium: Der erfolgreiche Abschluss der Module 1.3 und 2.3 ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Projektwerkstatt I (Modul 4.4) im vierten Semester.

Möglichkeiten der Anrechnung

Wenn du bereits über einschlägige berufliche Erfahrungen, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder andere außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen verfügst, die für die Soziale Arbeit relevant sind, besteht die Möglichkeit der Anerkennung.

  • Antragstellung: Über die Anerkennung von Studien- und Praxisleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss. Du kannst einen entsprechenden Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen beim Prüfungsausschuss einreichen.
  • Gesamtbetrachtung: Die Anerkennung erfolgt auf Basis einer Gesamtbetrachtung deiner Qualifikationen und es wird geprüft, ob wesentliche Unterschiede zu den im Studium geforderten Kompetenzen bestehen.