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Praxisphase Wirtschaft

Du studierst an der Fakultät Wirtschaft und benötigst umfangreiche Informationen zur Praxisphase? Dann bist du hier genau richtig! Im Folgenden erhältst du alle wichtigen Details zum Thema Praxisphase in chronologischer Reihenfolge. 

Des Weiteren sind die verbindlichen Vorschriften in der "Praxisphasenordnung" der Fakultät Wirtschaft enthalten.

Das Modulhandbuch zum jeweiligen Studiengang gibt ebenfalls weitere Erläuterungen. Dieses findest du auf der Webseite deiner Fakultät. 

Wichtige Facts

WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre 

  • WANN? Regulär im 6. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
  • WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate

WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Betriebswirtschaftslehre im Praxisverbund

  • WANN? Regulär im 8. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
  • WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate

WER? Bachelorstudierende des Studiengangs Wirtschaftsingenieurwesen Automobiltechnologie

  • WANN? Regulär im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
  • WIE LANGE? Mindestdauer: 3 Monate, Maximaldauer: 6 Monate

Info-Veranstaltung

Einmal im Semester findet eine Info-Veranstaltung zur Praxisphase statt: Im Wintersemester 2025/26 am Mittwoch, 15.10.25 um 11:30 Uhr im Audimax D-008. Die Teilnahme ist Pflicht! Studierende erhalten 1 Jahr vor regulärem Absolvieren der Praxisphase eine Einladung per E-Mail.

Die Präsentation zur Info-Veranstaltung findest du unter “Downloads & Formulare”. 

Zulassung

Die Zulassung zur Praxisphase setzt voraus, dass alle Modulprüfungen des ersten Studienjahres bestanden sind. In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss Studierende auf deren oder dessen Antrag zur Praxisphase zulassen. 

Außerdem ist für die Zulassung folgendes wichtig:

  • die Teilnahme an der Praxisphasen-Infoveranstaltung
  • fristgerechte Anmeldung zur Praxisphase (siehe Punkt „Anmeldung“)
  • gültiger Praktikumsvertrag
  • Betreuung durch eine fachlich kompetente und prüfungsberechtigte Lehrkraft der Fakultät 

Stellensuche & Bewerbung

Wann soll ich mit der Stellensuche beginnen? Unsere Empfehlung an dich ist, dass du dich circa sechs Monate vor Praktikumsbeginn auf interessante Stellen bewirbst. Wenn du dein Praktikum im Ausland machen möchtest, solltest du etwa ein Jahr Vorlaufzeit einplanen.

Tipps zur Stellensuche: Sprich bitte möglichst konkret mit der potenziellen Praxisstelle ab, was deine eigenen Tätigkeiten werden. Berücksichtige dabei, dass du aus diesem Themengebiet eine Abschlussarbeit anfertigen möchtest, sofern das für dich relevant ist. Achte auf eine zu dir passende qualitativ hochwertige Aufgabenstellung, einen geeigneten Arbeitsplatz und dass dir die Praxisstelle eine fachliche Betreuungsperson nennt.

Du benötigst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche? Melde dich beim Career Service und vereinbare einen persönlichen Beratungstermin.

Fachliche Betreuung

Nachdem du weißt, in welcher Praxisstelle du arbeiten wirst und was deine eigenen Tätigkeiten sein werden, suchst du dir eine betreuende Lehrkraft und bittest sie, die fachliche Betreuung seitens der Hochschule zu übernehmen. Lass dir ihre Zusage auf dem Anmeldeformular bestätigen. Du kannst sie später auch als Prüfer*in der Bachelorarbeit wählen, musst das aber nicht.

Vertragsabschluss

Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst (oder davon ausgehst, dass das rechtzeitig so sein wird) und eine betreuende Lehrkraft gefunden hast, kannst du den geforderten Vertrag mit der Praxisstelle abschließen. Meist bietet die Stelle einen eigenen Vertrag an. 

Tipps: Achte dann darauf, dass dort eine Kündigungsfrist genannt ist, du für Hochschulbesuche freigestellt wirst und ein*e Betreuer*in der Praxisstelle festgelegt ist. Alternativ bieten wir dir eine Vertragsvorlage, die alles Wichtige enthält.

Anmeldung

Vor Arbeitsbeginn ist die Praxisphase in der Hochschule anzumelden. Dazu sendest du das Anmeldeformular zusammen mit einer Vertragskopie an den Career Service oder das Studierenden-Servicebüro Wolfsburg.

Anmeldefrist: 31. Januar (Praxisphase im SoSe) bzw. 30. Juni (Praxisphase im WS)

Wichtiger Hinweis zur vorläufigen Anmeldung: Solltest du bis zur Anmeldefrist noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular machen können, dann fülle es einfach soweit wie möglich aus und versende es fristgerecht per Mail. Die noch fehlenden Angaben und ggf. den noch fehlenden Vertrag reichst du bis spätestens zum Praxisbeginn nach.

Praxisphasenbericht

Über die Praxiszeit ist ein Praxisphasenbericht anzufertigen und bei der Praxisphasen-Ansprechpartnerin der Fakultät Wirtschaft per Mail einzureichen:

• PDF-Dokument ca. 10 Seiten

• Einreichung zeitnah und fristgerecht. Allerspätestens 3 Wochen vor dem Kolloquium! 

• Beachte bei der Anfertigung die Vorgaben im Leitfaden für den Praxisphasenbericht.

Bescheinigung

Damit das Praxissemester als abgeschlossen verbucht werden kann, sendest du nach Beendigung deines Praxisphase den Tätigkeitsnachweis oder das Arbeitszeugnis an das SSB oder den Career Service. Teile uns dabei auch deine Matrikelnummer mit.

Eine Vorlage für den Tätigkeitsnachweis erhältst du unter „Downloads & Formulare

Wenn dem SSB zusätzlich die Bestätigung über den bestandenen Praxisphasenbericht von Frau Dademasch vorliegt, wird die Praxisphase in der Prüfungsverwaltung verbucht.

Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten auf die Praxisphase

Für die Anerkennung einer studentischen Nebentätigkeit bzw. eines Nebenjobs müssen folgende Voraussetzungen erfüllen sein:

  • die Praxisphase sollte dem betriebswirtschaftlichen bzw. betriebswirtschaftlich-technischen Handeln entsprechen,
  • bei Beginn der anrechenbaren Tätigkeit müssen mindestens 90 Credit Points erreicht sein und die Tätigkeit muss sich bei Antragsstellung auf eine Vollzeitbeschäftigung in einem Umfang von 3 Monaten (13 Wochen) hochrechnen lassen,
  • dem Antrag ist ein Arbeitsvertrag, ein Tätigkeitsnachweis, ein formloser Nachweis über die Gesamtarbeitsstunden (keine Lohnzettel) und die Leistungsübersicht aus der elektronischen Prüfungsverwaltung beizufügen,
  • ferner muss bei Antragsstellung ein Praxisphasenbericht eingereicht werden

Alle notwendigen Unterlagen bitte an die Praxisphasen-Ansprechpartnerin der Fakultät Wirtschaft Anne Dademasch per Mail senden. Infos erhälst du zudem in dieser Checkliste (PDF, 112,53 KB) (öffnet neues Fenster), (nicht barrierefrei).

Ansprechpartner*innen

Career Service

Praxisphasenbeauftragte Wirtschaft

Praxisphasen-Ansprechpartnerin Wirtschaft

SSB

Downloads & Formulare

FAQ 

Hast du im Zusammenhang mit deiner Praxisphase Fragen zu den Themen BAföG, Beratung Career Service, Bibliotheksausleihe, Mindestlohn und gesetzliche Regelungen, Pflichtpraktikumsbescheinigung für die Bewerbung, Semesterticket, Unternehmensliste oder Versicherungen?

Häufig gestellte fakultätgsübergreifende Fragen und unsere Antworten darauf findest du auf der Übersichtsseite “Pflichtpraktikum”

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