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Praxissemester Recht

Du studierst an der Fakultät Recht und benötigst umfangreiche Informationen zu deinen Praxissemestern? Dann bist du hier genau richtig! Im Folgenden erhältst du alle wichtigen Details zum Thema 1. und 2. Praxissemester in chronologischer Reihenfolge. 

Des Weiteren sind die verbindlichen Vorschriften in der "Praxissemesterordnung" der Fakultät Recht enthalten.

Das Modulhandbuch zum jeweiligen Studiengang gibt ebenfalls weitere Erläuterungen. Dieses findest du auf der Webseite deiner Fakultät. 

Wichtige Facts

WER? Bachelorstudierende der Studiengänge „Recht, Personalmanagement und Personalpsychologie“ und „Wirtschaftsrecht“

  • WANN? Regulär im 4. und im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER mit Absprache bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
  • WIE LANGE? Mindestdauer: 22 Wochen, Maximaldauer: 26 Wochen

WER? Bachelorstudierende des Studiengangs „Recht, Finanzmanagement und Steuern“ 

  • WANN? Regulär im 5. und im 7. Semester (Start ab 1. März im SoSe bzw. ab 1. September im WS ODER mit Absprache bereits nach dem jeweiligen Prüfungszeitraum)
  • WIE LANGE? Mindestdauer: 22 Wochen, Maximaldauer: 26 Wochen

Info-Veranstaltung

Einmal im Semester findet eine Info-Veranstaltung zu den Praxissemestern statt. Die Teilnahme ist Pflicht! Studierende erhalten 1 Jahr vor regulärem Absolvieren des 1. Praxissemesters eine Einladung per E-Mail. Der nächste Termin ist im Wintersemester 2025.

Die Präsentation zu der letzten Info-Veranstaltungen im Sommersemester 2025 findest du unter “Downloads & Formulare”. 

Zulassung

1. Praxissemester
- Teilnahme an der Praxissemester-Infoveranstaltung (nachgewiesen durch einen Listeneintrag)
- es müssen mindestens 61 Credit Points (CP) vorhanden sein

2. Praxissemester
- es müssen mindestens 149 Credit Points (CP) erreicht sein
- Bescheinigung des 1. Praxissemesters

Außerdem ist für die Zulassung Folgendes wichtig:
- fristgerechte Anmeldung zum Praxissemester (siehe Punkt „Anmeldung“)
- gültiger Praxissemestervertrag
- Betreuung durch ein*e Hochschulprofessor*in der Fakultät Recht

Stellensuche & Bewerbung

Wann sollte ich mit der Stellensuche beginnen? Wir empfehlen, dass du dich circa neun bis sechs Monate vor Praktikumsbegin auf interessante Stellen bewirbst. Wenn du dein Praktikum im Ausland machen möchtest, solltest du etwa ein Jahr Vorlaufzeit einplanen.

Was muss ich der der Stellensuche beachten? Die Praxissemester dienen der Vorbereitung auf deine spätere berufliche Tätigkeit. Die Praxisstelle soll dir somit in fachlicher Hinsicht während der gesamten Praxisdauer Gelegenheit zum Erwerb betriebswirtschaftlicher und juristischer Kenntnisse geben und dich an der Lösung praktischer Aufgaben beteiligen. Inhaltliche Anforderungen und mögliche Tätigkeitsfelder je nach Vertiefungsrichtung kannst du den Ausbildungsrichtlinien entnehmen. Diese findest du als Anlage 1 in der Praxissemesterordnung. Darüber hinaus muss die Praxisstelle die Betreuung durch eine*n fachlich qualifizierte*n Unternehmensangehörige*n sicherstellen und dir einen Arbeitsplatz bereitstellen.

Woher weiß ich ob ein Unternehmen bereits als Praxisstelle anerkannt ist? Bitte erkundige dich beim Career Service, ob das gewünschte Unternehmen bereits für ein Praxissemester anerkannt ist. Falls dies nicht der Fall ist, muss eine Anerkennung bei dem Praxissemesterbeauftragten Oliver Kahl per Mail erfragt werden. Teil bei deiner Anfrage deinen Studiengang, Infos zur Praxisstelle und deinen Tätigkeitsbereich mit.

Du benötigst Unterstützung bei der Erstellung deiner Bewerbungsunterlagen oder bei der Stellensuche? Melde dich beim Career Service und vereinbare einen persönlichen Beratungstermin.

Fachliche Betreuung

Nachdem du weißt, in welcher Praxisstelle du arbeiten wirst und was deine eigenen Tätigkeiten sein werden, suchst du dir eine betreuende Lehrkraft und bittest sie, die fachliche Betreuung seitens der Hochschule zu übernehmen. Jeder Professor bzw. jede Professorin der Fakultät Recht steht zur Betreuung des 1. Praxissemesters zur Verfügung, bei der entsprechenden Wahl für das 2. Praxissemester in Zusammenhang mit der Abschlussarbeit beachte bitte die passenden Themenschwerpunkte der Lehrenden. Lass dir ihre Zusage auf dem Anmeldeformular bestätigen. 

Vertragsabschluss

Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen erfüllst (oder davon ausgehst, dass das rechtzeitig so sein wird) und eine betreuende Lehrkraft gefunden hast, kannst du den geforderten Vertrag mit der Praxisstelle abschließen. Meist bietet die Stelle einen eigenen Vertrag an. 

Tipps: Achte dann darauf, dass dort eine Kündigungsfrist genannt ist, du für Hochschulbesuche freigestellt wirst und ein*e Betreuer*in der Praxisstelle festgelegt ist. Alternativ bieten wir dir eine Vertragsvorlage, die alles Wichtige enthält.

Anmeldung

Vor Arbeitsbeginn ist das Praxissemester in der Hochschule anzumelden. Dazu sendest du das Anmeldeformular an den Career Service oder das Studierenden-Servicebüro für Recht und lass dir die Zulassung zum Praxissemester bestätigen. Nachdem deine betreuende Lehrkraft unterschrieben hat, sende die vollständige Anmeldung mit dem Vertrag wieder an den Career Service oder das SSB. Details dazu kannst du der Prozessbeschreibung entnehmen.

Anmeldefrist: 15. Februar (Praxissemester im SoSe) bzw. 15. Juli (Praxissemester im WS)

Wichtiger Hinweis zur vorläufigen Anmeldung: Solltest du bis zur Anmeldefrist noch nicht alle Angaben auf dem Anmeldeformular machen können, dann fülle es einfach soweit wie möglich aus und versende es fristgerecht per Mail. Die noch fehlenden Angaben und ggf. den noch fehlenden Vertrag reichst du bis spätestens zum Praxisbegin nach.

Praxissemesterbericht

Über das 1. Praxissemester muss eine schriftliche Ausarbeitung in Form eines Praxisberichtes angefertigt werden. Der Bericht ist 3 Wochen nach Ableistung des 1. Praxissemesters bei der betreuenden Lehrkraft im Moodle-Praxissemesterkurs hochzuladen und wird auf dem Bescheinigungsformular bewertet.

Für die Erstellung des Berichts gilt - sofern der*die betreuende Hochschullehrer*in keine abweichenden Vorgaben stellt - der “Leitfaden zur Erstellung rechtswissenschaftlicher Arbeiten”, den du auf den Seiten deiner Fakultät downloaden kannst.

Zudem ist folgende Form und Umfang zu beachten:
- Der Bericht ist als Studienleistung anzufertigen und wird benotet, die Note geht jedoch nicht in die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses ein.
- 7-8 Text-Seiten
- Inhaltsverzeichnis und ggf. eine Literaturverzeichnis
- Beschreibung der Stelle, bei der die Praxiszeit absolviert wurde
- Beschreibung der ausgeführten Tätigkeiten und ihrer Einbindung in den Arbeitsablauf der betreuenden Organisationseinheit
- Beschreibung eines durchgeführten Projektes oder eines Schwerpunktthemas
- Bewertung der eigenen Tätigkeiten im Hinblick auf das weitere Studium
- Zusammenfassung der angestrebten und erzielten Ergebnisse
- Auswertung der einschlägigen vorbereitenden Literatur sofern relevant

Bescheinigung

Die Anerkennung des 1. Praxissemesters erfolgt über
- Anfertigung des Praxisberichts, der insgesamt mit mindestens mit 4,0 benotet ist
- Vorlage des schriftlichen Tätigkeitsnachweises im Studierenden-Service

Das Formular zur Bescheinigung des 1. Praxissemesters findest du im Bereich Downloads & Formulare.

Für die Anerkennung des 2. Praxissemesters sende nur einen schriftlichen Tätigkeitsnachweises an das SSB oder den Career Service

Welche inhaltlichen Mindestanforderungen gibt es für den Tätigkeitsnachweis?
- konkreter Zeitraum des Praktikums
- Stichpunkte zu den Tätigkeiten
- Unterschrift auf Geschäftspapier

Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten auf die Praxissemester

Unter den Voraussetzungen des §12 der Praxiszeitenordnungen ist eine Anrechnung von Werkstudentätigkeiten in Ausnahmefällen als Praktika möglich. Zur Beantragung beachte bitte unbedingt die Checkliste zur Anrechnung des 1. und 2. Praxissemesters. Die Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden. Sende diesen formlosen Antrag an den Praxissemesterbeauftragten Oliver Kahl.

Seit der BPO 2020 ist eine Beantragung der Anrechnung von Werkstudententätigkeiten nur noch auf die Zukunft möglich. Der begründete Ausnahmefall bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschussvorsitzenden. 

Ansprechpartner*innen

Career Service

Kornelia Pusch

Stellv. Leitung, Beratung für Wolfsburg, Wolfenbüttel und Salzgitter, Alumni Interviews

 Kornelia Pusch

Praxissemesterbeauftragter Recht

Ass. iur. Oliver Kahl LL.M.

Studieneingangskoordinator & Praxiszeitenbeauftragter, Fakultät Recht

Gebäude K, Raum KU09, Wolfenbüttel

Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Ass. iur. Oliver Kahl LL.M.

SSB

Downloads & Formulare

FAQ 

Hast du im Zusammenhang mit deiner Praxisphase Fragen zu den Themen BAföG, Beratung Career Service, Bibliotheksausleihe, Mindestlohn und gesetzliche Regelungen, Pflichtpraktikumsbescheinigung für die Bewerbung, Semesterticket, Unternehmensliste oder Versicherungen?

Häufig gestellte fakultätgsübergreifende Fragen und unsere Antworten darauf findest du auf der Übersichtsseite “Pflichtpraktikum”

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