1. Hochschulzugang

Um sich auf einen Studiengang bewerben zu können, benötigst du in Niedersachsen eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese kann auf unterschiedlichen Wegen erlangt werden. Bei einigen Studiengängen gibt es neben der HZB noch weitere besondere Aufnahmekriterien.

1.1 Abitur/Fachhochschulreife

Bei der Ostfalia Hochschule handelt es sich um eine Fachhochschule (FH), daher kannst du dich sowohl mit einem Abitur als auch mit der Fachhochschulreife für jeden Bachelor-Studiengang (s. ggf. besondere Aufnahmekriterien im Punkt 2.3) bewerben. Dies gilt auch für andere niedersächsische Fachhochschulen (auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften genannt).

An den niedersächsischen Universitäten bzw. gleichgestellten Hochschulen (z. B. künstlerische, medizinische) kannst du dich mit der Fachhochschulreife, im Gegensatz zum Abitur, nur auf Studiengänge bewerben, die deiner fachlichen Ausrichtung der Fachhochschulreife entsprechen. Auch eine Bewerbung auf das entsprechende Berufsschullehramt ist mit der Fachhochschulreife möglich.

1.2 Berufliche Qualifikationen

Ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist möglich. In Niedersachsen eröffnen verschiedene berufliche Qualifikationen den Weg an die Hochschulen.

 

Einige Aus- und Weiterbildungen ermöglichen einen uneingeschränkten Hochschulzugang (alle Studiengänge an allen Hochschularten). Dies sind z. B. Ausbildungen an zwei- oder dreijährigen Fachschulen oder Weiterbildungen zum bzw. zur Techniker/-in, Betriebswirt/-in oder Meister/-in.

Allerdings fällt ein Großteil der Ausbildungen nicht unter diese Regelung, sodass häufig ein (erweiterter) Realschulabschluss mit anschließender Ausbildung allein nicht zum Studium berechtigt.

Wenn im Anschluss an eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung auch mindestens drei Jahre Berufserfahrung (3+3-Regelung) im erlernten Beruf gesammelt wurden, stellt dies eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in einem fachlich nahestehenden Bereich dar. Die drei Jahre Berufserfahrung beziehen sich auf eine Tätigkeit in Vollzeit, solltest du in Teilzeit arbeiten, muss diese entsprechend länger sein. Ob ein Studiengang fachlich nahestehend ist, entscheidet die aufnehmende Hochschule. In Bezug auf die Studiengänge der Ostfalia, kannst du dies hier nachlesen.

 

Eine Übersicht der Hochschulzugänge in Niedersachsen findest du hier.

Anlaufstellen für Fragen und Beratung: Immatrikulationsbüro und Zentrale Studienberatung

1.3 Immaturenprüfung

Es besteht die Möglichkeit eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch eine Prüfung zu erlangen.

Die Prüfung (auch Z-Prüfung oder Immaturenprüfung genannt) wird, unabhängig von der vorherigen beruflichen Ausrichtung, für einen selbst gewählten Studiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Universität abgelegt. Es handelt sich um eine zweigeteilte Prüfung, die einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen (fachspezifischen) Teil umfasst. Es ist i.d.R. ein Vorbereitungskurs erforderlich, der von verschiedenen Trägern der Erwachsenenbildung angeboten wird. Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden von diesen Trägern organisiert und abgenommen, die Prüfungen im Besonderen Teil werden von der entsprechenden Hochschule organisiert und abgenommen.


Viele weitere Informationen
 zur Prüfung sowie den Anbietern der Vorbereitungskurse findest du hier.

Wichtiger Hinweis: Das erfolgreiche Ablegen der Immaturenprüfung sichert dir noch keinen Studienplatz. Im Anschluss hast du zunächst nur die Berechtigung, dich auf einen Studienplatz zu bewerben. Du durchläufst dann das hochschuleigene Vergabeverfahren (s. Punkt 2.2), genauso wie alle anderen Bewerber/-innen.

Mehr Informationen:

Bianca Dietrich (Studierenden-Service-Büro)
Tel.: +49 (0)5331 939 15170
Mail: bi.dietrich@ostfalia.de

1.4 Ausländischer Schulabschluss

Bachelorstudienbewerber/-innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in der Bundesrepublik Deutschland und nicht an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte über:

UNI-ASSIST
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
c/o uni-assist e.V.
11507 Berlin
GERMANY

Nähere Informationen und Ansprechpersonen findest du auf der Webseite des International Student Office.

Für einen Masterstudiengang bewirbst du dich bitte direkt über das  Online-Bewerbungsportal der Ostfalia.

 

2. Bewerbung, Zulassung, NC

2.1 Bewerbung und Fristen

Die Bewerbung für einen Studienplatz an der Ostfalia erfolgt ausschließlich über die  Online-Bewerbung. Es werden keine schriftlichen Bewerbungen mehr angenommen.

Im Bewerbungsportal hast du die Möglichkeit, deine Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss abzugeben bzw. zu ändern. Hierfür ist eine Registrierung über deine E-Mail-Adresse nötig. Weitere Informationen zum Ablauf findest du unter www.ostfalia.de/bewerbung.

 

WICHTIG:

  • Für  einige Studiengänge ist eine vorherige Registrierung bei Hochschulstart nötig (siehe  Leitfaden zur Online-Bewerbung).
  • Nach erfolgter Eingabe in das Portal wirst du über den Button „ Bewerbungsbestätigung“ über das weitere Vorgehen informiert. Wir bitten dich daher dringend, die Bewerbungsbestätigung DURCHZULESEN und als Nachweis der erfolgten Bewerbung AUSZUDRUCKEN.
  • Für Bewerber/-innen mit  ausländischem Bildungsabschluss gelten gesonderte Regelungen →  Internationale Bewerbungen
  • Um die Onlinebewerbung abschließen zu können, muss zwingend die  Durchschnittsnote  deiner Hochschulzugangsberechtigung vorliegen. Bitte schließe deine Bewerbung daher erst dann ab, wenn deine Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, Zeugnis der Fachhochschulreife o.ä.) vorliegt.

    Hinweis bei Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung durch schulischen und praktischen Teil der HZB: 
    Wenn du den schulischen Teil deiner Hochschulzugangsberechtigung an einer Schule mit gymnasialer Oberstufe erworben hast und anschließend durch Ableistung eines Praktikums, Dienstes oder einer Ausbildung die Fachhochschulreife erworben hast, dann gebe als Datum den Abschluss deiner praktischen Ausbildung an. Sofern der praktische Teil zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist (muss jedoch bis spätestens 31.08. zum Wintersemester und 28.02. zum Sommersemester vollständig abgeleistet sein), gebe bitte in der Onlinebewerbung das aktuelle Tagesdatum ein.

Bei Rückfragen hierzu wendest du dich bitte an die Bewerbungshotline des Immatrikulationsbüros unter der Rufnummer: 05331/93977770.

 


Bewerbung zum Wintersemester:
Mitte Mai bis 15. Juli

Bewerbung zum Sommersemester:
Mitte November bis 15. Januar


Abweichende Fristen:

Die Abgabefrist für die künstlerische Mappe im Studiengang  Mediendesign  endet immer am 07. Juni, 12:00 Uhr eines jeden Jahres.

Für die Bewerbung auf einen  Studiengang im Praxisverbund  ist zunächst ein Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen Voraussetzung. Bitte beachte daher die Bewerbungsfristen der Unternehmen, welche häufig bereits im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres enden (s.  Punkt 7.3).

Bei wenigen  Masterstudiengängen gibt es zudem gesonderte Fristen. Diese findest du auf der jeweiligen Infoseite zum Studiengang (s.  Studienangebot).

2.2 Hochschuleigenes Auswahlverfahren

Die meisten Bachelorstudiengänge der Ostfalia Hochschule sind zulassungfrei (s. Es gibt zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Ostfalia. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, ist dir ein Studienplatz in den zulassungsfreien Studiengängen sicher, da dort ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen.  Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen hingegen gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, daher findet in diesen Studiengängen ein Auswahlverfahren statt, sobald mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind. 

 

Die Studienplätze werden nach folgenden Grundsätzen (gemäß Vergabeverordnung Niedersachsen) vergeben:

Vorabquoten:

Zunächst werden verschiedene Vorabquoten berücksichtigt, hierzu zählt u.a. die Zulassungsquote auf Grund beruflicher Qualifikation (wie z.B. MeisterInnen, TechnikerInnen, staatl. gepr. BetriebswirtInnen und andere Berufsqualifizierte). Für diesen Personenkreis stehen bis zu 10 % der Plätze zur Verfügung. Die tatsächliche Höhe der Quote entspricht dem Anteil dieses Personenkreises an der Gesamtzahl der Bewerbungen für diesen Studiengang.

Hauptquoten:

90 % der verbleibenden Studienplätze werden nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. In diesem Auswahlverfahren werden die Studienplätze wiederum zu 40 Prozent nach der Durchschnittsnote (Rangliste 1) deiner Hochschulzugangsberechtigung und zu 60 Prozent nach der besonderen Eignung für den gewählten Studiengang in Verbindung mit der o.g. Durchschnittsnote (Rangliste 2) vergeben. Hier kannst du deine Durchschnittsnote auf Grund von z.B. einer mit mindestens „gut“ abgeschlossenen Berufsausbildung verbessern. Weitere Kriterien zur Verbesserung deiner Note findest du in der Vergabeordnung. In der Regel wird es eine große Anzahl von Bewerber/-innen mit der gleichen Durchschnittsnote geben. Bei solcher Ranggleichheit wird als nachrangiges Ordnungskriterium die Wartezeit (s.u.) herangezogen.

10 % der Plätze werden nach Wartezeit (Rangliste 3) vergeben. Die Wartezeit ist die Zeit, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zum Bewerbungssemester vergangen ist. Die Wartezeit wird in Semestern gezählt. Ausschließlich vollendete Semester (01.09.-28.02. bzw. 01.03.-31.08.) zählen. Zeiten, in denen du studierst hast, werden auf die Wartezeit nicht angerechnet (s. Punkt 2.7).

 

Wenn du nicht bereits über die Vorabquoten einen Studienplatz erhalten hast, was nur bei wenigen Bewerber/-innen der Fall ist, wird deine Bewerbung somit in allen drei Ranglisten (Durchschnittsnote, Note plus Boni für besondere Eignung und Wartezeit) berücksichtigt. Diese drei Ranglisten findest du in der Auflistung der vergangenen Zulassungsgrenzen (NC) wieder (s. Punkt 2.5).

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren findest du in der Broschüre "Bewerbungsinformationen" des Immatrikulationsbüros: Bewerbungsinformationen

2.3 besondere Aufnahmekriterien

Einige Bachelorstudiengänge haben in der Zulassungsordnung besondere Aufnahmekriterien festgelegt.

  • Zum Teil sind Vorpraktika nachzuweisen. Infos hierzu findest du hier.
  • Für die Studiengänge  Mediendesign und Digitales Storytelling ist eine künstlerische Eignungsprüfung Voraussetzung.
  • Bei einem Studium im Praxisverbund ist ein Vertrag mit einem unserer Praxispartner nötig (s.  Punkt 7.3).
  • Unsere berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge setzen eine entsprechende Berufsausbildung voraus.

Auf den Informationsseiten der jeweiligen Studiengänge unseres Studienangebotes sind unter dem Punkt „Zulassung“ besondere Aufnahmekriterien aufgeführt, falls vorhanden.

2.4 Numerus clausus (NC)

Die Zulassungsgrenzen der vorangegangenen Auswahlverfahren (Punkt 2.2) auf den drei Ranglisten spiegeln die Note (Numerus Clausus = NC) bzw. Wartezeit der Bewerberin/des Bewerbers wieder, die/der in dem jeweiligen Verfahren als letzte/-r zum Studium zugelassen wurden. Diese Zulassungsgrenzen findest du hier.

Diese Auswahlgrenzen beziehen sich ausschließlich auf zurückliegende Semester und können daher nur als Richtwert für kommende Semester angesehen werden. Die tatsächliche Auswahlgrenze für ein anstehendes Verfahren kann erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens festgestellt werden.

2.5 Schlechter Notendurchschnitt

Du planst ein Studium aufzunehmen, aber dein Notendurchschnitt im Abitur bzw. deine Fachhochschulreife ist nicht so günstig?

 

Zunächst solltest du wissen, dass nach zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen unterschieden wird:

Bei den zulassungsfreien Studiengängen erhält jede/-r einen Studienplatz, die/der über die Voraussetzungen verfügt und sich fristgerecht bewirbt. Unsere zulassungsfreien Studiengänge findest du unter Punkt 2.6.

 

Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge gibt es i. d. R. mehr Bewerber/-innen als Studienplätze vorhanden sind – es muss also ein Auswahlverfahren durchgeführt werden (s. Punkt 2.2). Die Ergebnisse = Zulassungsgrenzen der vorangegangenen Auswahlverfahren veröffentlichen wir hier.

Hier wird dir auffallen, dass es vorkommen kann, dass das Verhältnis Bewerber/-innen – vorhandene Studienplätze in etwa ausgeglichen ist und alle zugelassen werden können. Weiterhin wird dir auffallen, dass es in unserem Studienangebot Studiengänge gibt, die weder in der Liste der zulassungsfreien Studiengänge noch in der Darstellung der Zulassungsgrenzen auftauchen (ausgenommen: Studiengänge im Praxisverbund und der Studiengang Mediendesign [Eignungsprüfung]). Hierbei handelt es sich zwar um zulassungsbeschränkte Studiengänge, in denen jedoch bislang kein Auswahlverfahren durchgeführt werden musste, da die jeweilige Bewerberzahl die Anzahl der vorhandenen Studienplätze nicht sehr weit überstieg.

 

Solltest du Fragen zu deinen Studienmöglichkeiten haben oder eine Beratung benötigen, wende dich bitte an die Zentrale Studienberatung.

2.6 Zulassungsfreie Studiengänge

Welche Studiengänge unserer Hochschule zulassungsfrei sind, kannst du im  Studienangebot  einsehen, wenn du im Filter den entsprechenden Haken setzt.

Ein Auswahlverfahren, wie in Punkt 2.2 beschrieben, findet bei den zulassungsfreien Studiengängen nicht statt.

WICHTIG: Auch bei einer Bewerbung auf einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang ist eine in Niedersachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (s. Punkt 1) nötig. Sollte der gewünschte Studiengang besondere Aufnahmekriterien (s. Punkt 2.3) aufweisen, sind auch diese zu erfüllen.

2.7 Wartezeit und Wartesemester

Die Wartezeit ist die Zeit, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zum Bewerbungssemester vergangen ist. Sie wird also rückblickend betrachtet. Die Wartezeit wird ausschließlich in ganzen Semestern (01. September bis 28. Februar / 01. März bis 31. August) gezählt. Das Halbjahr, in dem die HZB erworben wurde, wird nicht als Wartesemester berücksichtigt. Zeiten, in denen du in Deutschland studiert hast, werden auf die Wartezeit ebenfalls nicht angerechnet.

Es gibt keine Wartelisten. Es gibt jedoch eine Zulassungsquote nach Wartezeit. Hierfür musst du dich NICHT gesondert bewerben. Mit Eingang deiner Bewerbung wird die ggf. vorhandene Wartezeit durch die Hochschule berechnet. Weitere Infos zum Auswahlverfahren findest du unter Punkt 2.2.

 

3. Kosten und Finanzierung

3.1 Semesterbeiträge

Für ein Studium an einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen fallen Semesterbeiträge an, die vor Beginn des Semesters gezahlt werden müssen. Diese sind an jeder Hochschule unterschiedlich hoch. Die Zusammensetzung und Höhe der aktuellen Semesterbeiträge an den einzelnen Standorten der Ostfalia Hochschule kannst du hier einsehen.

Zu den Semesterbeiträgen kommen die Kosten für den Lebensunterhalt sowie für Lernmittel hinzu.

3.2 Studienfinanzierung

Um das Studium zu finanzieren, greifen die meisten Studierenden auf den Unterhalt der Eltern, das BAföG oder Einkünfte aus Nebenjobs zurück. Es gibt allerdings auch Stipendien und Studienkredite. Häufig werden auch mehrere Finanzierungswege miteinander kombiniert.

Solltest du Fragen zu deiner individuellen Finanzierung haben, kannst du dich gerne an die Studienfinanzierungsberatung der Ostfalia  wenden. Auf deren Seiten sind bereits erste Informationen zu diesem Thema zu finden.

Fragen zum BAföG kannst du gerne auch direkt an die Finanzierungsabteilung des Studierendenwerkes richten. Für die Ostfalia ist das Studierendenwerk OstNiedersachsen zuständig. Auf deren Seite muss dann zunächst der (künftige) Studienstandort ausgewählt und auf den Punkt "Finanzen" geklickt werden, um die Kontakte der zuständigen Regionalabteilung einsehen zu können.

Hilfreiche Informationen erhältst du zudem unter www.das-neue-bafoeg.de.

Insbesondere bei komplexen Problemlagen im Studienverlauf, bei denen auch die finanzielle Sicherung der Studierenden betroffen ist, kann auch die Sozialberatung des Studierendenwerkes  OstNiedersachsen eine gute Anlaufstelle sein. Nach Auswahl des Studienstandortes und Klick auf "Beratung" findest du unter www.stw-on.de den Kontakt zum/zur zuständigen Sozialberater/-in.

3.3 Langzeitstudiengebühren

Informationen zu den Langzeitstudiengebühren findest du hier.

 

4. Studiengangs- und Hochschulwechsel, Anerkennung von Leistungen

4.1 Studiengangswechsel

Für einen Wechsel des Studiengangs ist eine (neue) Bewerbung erforderlich. Auch hier gelten die regulären Bewerbungsfristen (s. Punkt 2.1). Handelt es sich um einen fachlich nahestehenden Studiengang, ist eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ggfs. möglich (s. Punkt 4.3). 

Möchtest du in einen fachlich nicht mit deinem derzeitigen Studiengang in Verbindung stehenden Studiengang wechseln, ist eine Bewerbung auf das erste Fachsemester erforderlich. Für Ostfalia-interne Bewerbungen wendest du dich hinsichtlich der Formalitäten bitte an das  Immatrikulationsbüro.

HINWEIS: Ein Studiengangswechsel könnte möglicherweise Auswirkungen auf deinen BAFöG-Anspruch haben - für detaillierte Informationen wendest du dich bitte rechtzeitig vor dem geplanten Wechsel an die für dich zuständige BAFöG-Abteilung.

Solltest du eine Beratung zur Wahl des passenden Studienganges benötigen, wende dich gerne an die Zentrale Studienberatung.

4.2 Hochschulwechsel

Möchtest du von der Ostfalia an eine andere Hochschule wechseln, trete hinsichtlich Bewerbungs- und Zugangsfragen bitte mit der Zentralen Studienberatung der aufnehmenden Hochschule in Verbindung.

Bei einem Wechsel innerhalb deiner Fachrichtung von einer anderen Hochschule an die Ostfalia kannst du dich auf das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben.

Bzgl. Bewerbungen für einen anderen Studiengang bei Hochschulwechsel an die Ostfalia siehe Punkt 4.1 "Studiengangswechsel".

Für nähere Informationen wendest du dich bitte direkt an das  Immatrikulationsbüro.

HINWEIS: Ein Studiengangswechsel könnte möglicherweise Auswirkungen auf deinen BAFöG-Anspruch haben - für detaillierte Informationen wendest du bitte rechtzeitig vor dem geplanten Wechsel an die für dich zuständige BAFöG-Abteilung.

4.3 Anerkennung von Leistungen

Akademische Leistungen:

Für die Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, ist der Prüfungsausschuss der aufnehmenden Fakultät zuständig. Eine Prüfung erfolgt erst bei Vorlage einer fristgerechten Bewerbung (s.  Punkt 2.1).

Auf Nachfrage sind entsprechende Nachweise einzureichen, aus denen erbrachte Leistungen und Studieninhalte hervorgehen. Diese sind i. d. R. ein Nachweis der erlangten Noten und Credit Points sowie das Prüfungshandbuch des vorangegangenen Studienganges. Für konkrete Informationen zum weiteren Vorgehen bzgl. der Anerkennung von Leistungen (Art und Weise der Einreichung von Unterlagen etc.) stehen dir die Mitarbeitenden des Immatrikulationsbüros zur Verfügung.

 

Nicht-akademische Leistungen:

Außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen (z. B. aus einer Aus- oder Weiterbildung) werden einer Einzelfallprüfung unterzogen. Zu diesem Zweck wendest du dich bitte zu Beginn des Studiums mit den entsprechenden Unterlagen an den Prüfungsausschuss deiner Fakultät.

Im Vorfeld erteilen die Prüfungsausschüsse der Fakultäten i. d. R. keine Auskunft.

 

5. Gasthörerschaft, Schnuppervorlesung

Neben den Internetseiten der Ostfalia – zum Beispiel zum Studienangebot oder zur Studienorientierung – gibt es einige Möglichkeiten das Studium an unserer Hochschule persönlich zu erleben, bevor du dich immatrikulierst.

5.1 Schnuppervorlesung vor Studienbeginn

Wenn du dich für einen unserer Bachelor-Studiengänge interessierst, kannst du dir gerne zuvor den Studiengang vor Ort ansehen und an Vorlesungen teilnehmen. Auf unserer Seite für Studieninteressierte Ostfalia erleben&treffen findest du unter dem Punkt "Schnuppervorlesungen" die Kontakte der Personen, die du für einen solchen Besuch ansprechen kannst. Manche unserer Fakultäten bieten auch ein spezielles Angebot hierfür an: "Student for one day". Auch dies findest du auf der oben genannten Seite.

Bitte bedenke, dass dies nur innerhalb der Vorlesungszeit möglich ist. Wir empfehlen die Zeiträume Oktober - Mitte Dezember sowie Mitte März - Mai. In den niedersächsischen Ostfer- oder Herbstferien finden Vorlesungen statt. Lediglich wenige Tage vor und nach Feiertagen könnten Vorlesungsfrei sein. Die Info hierzu kannst du dem Semesterzeitplan entnehmen.

5.2 Gasthörerschaft

Es ist grundsätzlich möglich, an Veranstaltungen der Hochschule als Gasthörer/-in teilzunehmen. Die Entscheidung über eine Gasthörerschaft wird nach Kapazität pro Studiengang von der jeweiligen Fakultät getroffen. Hierfür ist der  Antrag auf Gasthörerschaft zu stellen, in welchem das Einverständnis der jeweiligen Dozent/-in und Studiendekan/-in einzuholen ist. Abgabefristen sind dem aktuell gültigen Semesterzeitplan zu entnehmen.

Für eine Gasthörerschaft fallen Gebühren an, die sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen richtet. Diese findest du auf dem Antrag (Link s. oben).

Informationen hierzu erhältst du beim  Immatrikulationsbüro.

5.3 Hochschulinformationstage


"Studium unter der Lupe"


Einmal jährlich öffnen wir im Rahmen unserer Hochschulinfotage unsere Türen für dich, stellen unser Studienangebot vor und geben dir Informationen rund um Zulassung, Bewerbung und Hochschulleben mit auf den Weg. 

  • Lerne die Hochschule kennen!
  • Komme mit Studierenden ins Gespräch!
  • Probiere Mensa-Essen!
  • Lass dir Labore und Versuchsaufbauten zeigen!
  • Besuche Vorträge zu den Studiengängen!
  • Entdecke die Hochschule bei einer Campusführung!

Nimm alles gründlich unter die Lupe!

Hier geht's zur Infoseite:  Studium unter der Lupe

 

6. Studienorganisation

6.1 Vorkurse und Studienbeginn

Auf der Infoseite für Erstsemesterstudierende findest du alle wichtigen Informationen zum Studienstart. Mit einen Klick auf deine Fakultät gelangst du darüber hinaus zu den spezifischen Informationen zu deinem Studiengang. Dies sind u.a. fakultätsinterne Begrüßungsveranstaltungen aber auch die Vorkurse, die für deinen Studiengang relevant sind.

Diese Vorkurse finden im Februar (SS) bzw. im September (WS) unmittelbar vor Vorlesungsbeginn statt und sind nicht verpflichtend. Vorkurse werden beispielsweise in Mathematik und EDV angeboten. Mit diesen Vorkursen soll dir aufgezeigt werden, welche Anforderungen dich zu Beginn des Studiums erwarten. Sie stellen keine Kurse zur Auffrischung von Wissen dar, sondern sollen eventuelle Defizite sichtbar machen, um sie ggfs. bis Studienbeginn ausgleichen zu können.

6.2 Familie und Studium

Die Ostfalia, als familiengerechte Hochschule, bietet neben Kinderbetreuungsmöglichkeiten an allen Studienorten eine familienfreundliche Infrastruktur (z. B. Wickel- und Stillräume, Spielecken) und Beratungsangebote für Studierende mit Kind oder Pflegeaufgaben.

Es gibt zudem die Möglichkeit einer großzügigen Beurlaubungsregelung bei Schwangerschaft und Kindererziehungszeiten sowie bei einer akuten Phase der Pflegebedürftigkeit eines zu pflegenden Angehörigen. Informationen hierzu erhältst du beim  Immatrikulationsbüro oder dem Gleichstellungsbüro.

Weitere umfassende Informationen einschließlich Empfehlungen zur Erleichterung der Studien- und Prüfungsorganisation erhältst du beim Gleichstellungsbüro der Ostfalia.

6.3 Studieren mit gesundheitlichen Einschränkungen

Umfangreiche Informationen für Studierende und Studieninteressierte mit gesundheitlichen Einschränkungen findest du hier.

 

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen:
Dipl.-Biol. Anka Tobias
Telefon: +49 (0)5331 939 15220
E-Mail: zsb@ostfalia.de

6.4 Auslandssemester

Es ist möglich im Laufe deines Studiums ein Auslandssemester oder auch eine Praxisphase im Ausland zu absolvieren. Informationen und Beratung zu diesem Thema erhältst du in unserem International Student Office.

Bei Bedarf kann über das Sprachenzentrum ein Sprachkurs als Vorbereitung auf deinen Auslandsaufenthalt belegt werden.

Solltest du dich für eine Praxisphase im Ausland bewerben wollen, kann dich zudem der Career Service der Ostfalia bei deiner englischsprachigen Bewerbung unterstützen.

6.5 Wohnen

Wohnheim, WG, eigene Wohnung oder zur Untermiete?

Auf den Seiten der Studierenden-Servicebüros sind alle wichtigen Informationen zum studentischen Wohnen an den vier Ostfalia-Standorten zusammengefasst:

> studentisches Wohnen

 

7. Studiengangsformen und -formate

Die meisten Studiengänge der Ostfalia sind in Vollzeit studierbar. Im Folgenden findest du Informationen zu den anderen Studienformen und -formaten. Die Information dazu, in welcher Form ein Studiengang angeboten wird, entnimmst du bitte dem Studienangebot.

7.1 Online-Studium

Ein Online-Studium ist im Wesentlichen ein internet- bzw. E-learning-basiertes Fernstudium und bietet sich für Personen an, welche aus unterschiedlichen Gründen kein herkömmliches Präsenzstudium an der Hochschule besuchen können. Auch wenn der größte Teil des Studiums multimedial (Audio-, Video-, Schriftform) über Internetforen, Chats, Videovorlesungen, Mails (eine entsprechende Computerausstattung ist erforderlich) und im Selbststudium absolviert wird, gibt es dennoch auch regelmäßige Präsenzveranstaltungen an ausgewählten Wochenenden in der Hochschule. Auch die Prüfungen am Semesterende finden in Präsenz statt. Durch einen i.d.R. modularen Studienaufbau ist ggf. ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium (s. Punkt 7.6) möglich. 

Welche Studiengänge an der Ostfalia als Online-Studium angeboten werden, kannst du unserem Studienangebot entnehmen. 

7.2 Masterstudium

Der Master ist im gestuften Bachelor-Master-Studiensystem der zweite berufsqualifizierende akademische Grad, der erlangt werden kann. Es wird unterschieden zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen. Konsekutive Masterstudiengänge vertiefen Wissensgebiete des vorangegangenen Bachelorstudienganges, daher sind die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel relativ eng gefasst. Bei den weiterbildenden Masterstudiengängen ist oftmals Berufserfahrung von ein bis zwei Jahren erforderlich, zudem werden verstärkt Aspekte aus der Berufspraxis wissenschaftlich vertieft.

Das Masterstudienangebot der Ostfalia findest du im Studienangebot. Auf der Seite des Studiengangs findest du ein Kontaktformular, über dass du Kontakt zur Fachstudienberatung aufnehmen kannst. Diese stehen für Fragen zur Zulassung sowie detaillierten inhaltlichen Fragen zur Verfügung. Für Erstinformationen, Überblicke und allgemeine Fragen zu den Masterstudiengängen wendest du dich bitte an die Zentrale Studienberatung.

Bei Fragen zur Bewerbung (s. Punkt 2.1) wendest du dich bitte an das Immatrikulationsbüro.

7.3 Studium im Praxisverbund

Bei einem Studium im Praxisverbund (wie beim dualen Studium) wird in Kooperation mit einem Unternehmen studiert. Meistens wird hierbei parallel zum Studium eine Ausbildung absolviert. Der Wechsel zwischen den Studien- und Praxisphasen richtet sich nach dem Studienablauf des gewählten Studienganges und kann semesterweise oder auch in Blöcken innerhalb des Semesters wechseln.

Eine Übersicht unserer Studiengänge im Praxisverbund findest du im Studienangebot.

 

An der Ostfalia gibt es zwei Formen des Studiums im Praxisverbund:

  • ausbildungsintegrierend
    • Studium und Berufsausbildung
    • zwei berufsqualifizierende Abschlüsse
  • praxisintegrierend
    • Studium und betriebliche Praxis
    • ein berufsqualifizierender Abschluss

Wichtig: Welche Form gewählt wird, entscheidet das Unternehmen.

 

Bewerbung

Von unseren Praxispartnern werden Ausbildungs- bzw. Praktikumsplätze im Rahmen des Studiums im Praxisverbund angeboten. Bei diesen Firmen kannst du dich direkt um einen solchen Platz bewerben. Mit welchen Unternehmen wir kooperieren kannst du auf der Infoseite des Studienganges nachlesen. Diese findest du im Studienangebot.

Bitte beachte die Bewerbungsfristen der einzelnen Unternehmen. Nach Erhalt eines Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrages mit einem unserer Praxispartner musst du deine Unterlagen fristgerecht bei der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften einreichen, um zum Studium zugelassen zu werden. Da die Hochschule eine entsprechende Anzahl an Studienplätzen für die Praxispartner zur Verfügung stellt, ist dir der Studienplatz dann sicher.

7.4 Doppel-/Parallelstudium

Ein Doppel- bzw. Parallelstudium liegt vor, wenn zusätzlich zum bestehenden grundständigen Studium ein zweiter Studiengang aufgenommen wird, mit der Absicht, beide Studiengänge zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Die beiden Studiengänge können auch an unterschiedlichen Hochschulen studiert werden. Das Einverständnis sowie eine Genehmigung beider Fakultäten bzw. Hochschulen ist vorzulegen. Über die Semesterkosten und die studentischen Rechte (z.B. Wahlrecht) informieren die Immatrikulationsbüros/-ämter. Für Leistungen nach dem BAFöG kann nur ein Studiengang als Referenz heran gezogen werden.

7.5 Zweitstudium

Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges (Bachelor-)Studium, welches nach einem erfolgreichen Abschluss eines ersten (Bachelor- oder Diplom*-)Studiums aufgenommen wird. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudierende nur eine geringe Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung (Zweitstudierenden-Quote: 3% der verfügbaren Studienplätze). Es besteht i.d.R. kein BAFöG-Anspruch, ggf. fallen zudem Langzeitstudiengebühren an. Bei der Bewerbung ist eine Begründung für die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit des Zweitstudiums einzureichen.

*Magister, Staatsexamen etc.

7.6 Teilzeitstudium

Das Teilzeitstudium ist ein offiziell geregeltes Studium oder ein Studienabschnitt, in dem nur die Hälfte der Studienleistungen pro Semester zu erbringen sind. Es ermöglicht dir ein geregeltes langsameres Studieren mit einer entsprechenden Verlängerung der Regelstudienzeit.

Ein Antrag auf ein Teilzeitstudium kann nur dann gestellt werden, wenn die Fakultät für den betreffenden Studiengang die Eignung des Studiengangs für ein Teilzeitstudium festgestellt hat. Auf den Seiten des Immatrikulationsbüros findest du unter "Teilzeitstudium" eine Auflistung der möglichen Studiengänge. Der Antrag kann bis eine Woche vor der Rückmeldung, von Studienanfänger/-innen bis zur Einschreibung für zwei aufeinander folgende Semester (ein Teilzeitstudienjahr) an das Immatrikulationsbüro gestellt werden.

Die  Richtlinie zum Teilzeitstudium sowie das  Antragsformular findest du unter "T" hier.

Studienverlauf, Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium

Die Vollzeit-Regelstudienzeit wird pro Studienjahr im Teilzeitstudium um ein Semester verlängert. Ein 6-semestriger Bachelorstudiengang verlängert sich z. B. bei einem kompletten Studium in Teilzeitform auf 12 Semester. Eine Festlegung auf ein Teilzeitstudium gilt jeweils für ein ganzes Studienjahr.

Studierende sind in den normalen Studienbetrieb integriert, d. h., es sind keine gesonderten Lehrveranstaltungen oder Zeitschienen für Teilzeitstudierende vorgesehen. Die Lehrveranstaltungen werden im wöchentlichen Turnus über die unterschiedlichen Wochentage verteilt oder aber zum Teil als Blockveranstaltungen angeboten.

Im Teilzeitstudium können bis zur Hälfte der für ein Semester vorgesehenen Module belegt werden; die verbleibenden Module können dann in einem folgenden Winter- oder Sommersemester absolviert werden. Es können in einem Semester maximal 18 Leistungspunkte (LP), im Studienjahr maximal 30 LP an Prüfungsleistungen neu erarbeitet werden. Wiederholungen von angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungen werden dabei nicht angerechnet. Wiederholungsverpflichtungen entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung bleiben unberührt.

Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf andere Leistungen

Der Wechsel in ein Teilzeitstudium kann gravierende Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Ansprüche haben, z.B.:

  • BAföG
  • Stipendien
  • Studienkredite
  • Kindergeld
  • Kranken- und Sozialversicherung
  • Leistungen und Ansprüche für Studierende aus dem Ausland

 

Fragen hierzu beantworten die jeweils zuständigen Stellen und auch die Sozialberatung des Studierendenwerkes:

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