FAQ - Häufig gestellte Fragen
Themen:
- Hochschulzugänge
- Bewerbung, Zulassung, NC
- Kosten
- Anerkennung von Leistungen, Studiengangswechsel
- Gasthörerschaft, Schnuppervorlesung
- Studienorganisation
- Studiengänge, Studienformen
An der Ostfalia Hochschule wird der Vorlesungsbetrieb im Wintersemester 2020/21 ebenso wie an den anderen niedersächsischen Hochschulen Corona-bedingt voraussichtlich überwiegend in online-Formaten stattfinden. Diese werden durch ausgewählte Präsenzangebote ergänzt.
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung („HZB“), die Sie auf schulischem Wege oder auch aufgrund beruflicher Qualifikationen (Sonderquote) erlangen können.
Eine Übersicht über den Hochschulzugang in Niedersachsen finden Sie hier.
Abhängig vom Studiengang benötigen Sie außerdem ein Vorpraktikum (siehe Punkt 2.9).
Bitte lesen Sie die Ausführungen bezüglich der Zulassung bei einer Bewerbung für ein Studium im Praxisverbund (siehe Punkt 7.3) oder einen unserer berufsbegleitenden Studiengänge. Für unseren Studiengang Mediendesign ist eine künstlerische Eignungsprüfung erforderlich.
Mit der Fachhochschulreife können Sie sich an jeder FH für jeden Studiengang (s. ggfs. besondere Aufnahmekriterien) bewerben. An den niedersächsischen Universitäten bzw. gleichgestellten Hochschulen (z.B. künstlerische, medizinische) können Sie sich für der fachlichen Ausrichtung Ihrer FH-Reife nahestehende Studiengänge bzw. das entsprechende Berufsschullehramt bewerben.
Nein, diese Qualifikation reicht nicht für eine Hochschulzugangsberechtigung aus.
Tipp: Besuchen Sie die einjährige FOS (12. Klasse)!
Ja, ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist möglich. In Niedersachsen eröffnen verschiedene berufliche Qualifikationen den Weg an die Hochschulen.
Einige Aus- und Weiterbildungen ermöglichen einen uneingeschränkten Hochschulzugang. Zudem stellt eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in Verbindung mit einer mindestens dreijähriger Berufserfahrung im erlernten Beruf eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in einem fachlich nahestehenden Bereich dar.
Eine Übersicht der Hochschulzugänge in Niedersachsen finden Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.studieren-in-niedersachsen.de oder auf telefonische Nachfrage direkt bei den Mitarbeitern-/Innen des Immatrikulationsbüros unter der Rufnummer 05331 939-77770.
Auch mit einer Prüfung für den Erwerb der fachbezogenen
Hochschulzugangsberechtigung nach beruflicher Vorbildung können Sie ein Studium an einer
niedersächsischen Hochschule aufnehmen.
Die Prüfung (auch Z-Prüfung oder Immaturenprüfung genannt) wird, unabhängig von der
vorherigen beruflichen Ausrichtung, für einen selbst gewählten Studiengang an einer Hochschule für
angewandte Wissenschaften oder Universität abgelegt. Es handelt sich um eine zweigeteilte Prüfung
die einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen (fachspezifischen) Teil umfasst. Es ist i.d.R. ein
Vorbereitungskurs erforderlich, der von verschiedenen Trägern der Erwachsenenbildung angeboten
wird. Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden von diesen Trägern organisiert und abgenommen, die
Prüfungen im Besonderen Teil werden von der entsprechenden Hochschule organisiert und abgenommen.
Ansprechpartnerin für den Besonderen Teil der Immaturenprüfung (Organisation) ist an der
Ostfalia Hochschule Frau Lison:
immaturen@ostfalia.de
+49 (0)5331 939 15010
Für den Allgemeinen Teil der Immaturenprüfung finden Sie weiterführende Informationen und eine Übersicht der Anbieter der Vorbereitungskurse unter folgenden Links:
Allgemeiner Kontakt Immaturenkurse (Z-Prüfung) Niedersachsen
Anbieter von Immaturenkursen (Z-Prüfung) in Niedersachsen, Informationen
und Formulare
Hinweis: Das erfolgreiche Ablegen der Immaturenprüfung sichert Ihnen noch keinen Studienplatz. Im Anschluss haben Sie zunächst nur die Berechtigung, sich auf einen Studienplatz zu bewerben. Sie durchlaufen das hochschuleigene Vergabeverfahren.
Bachelor-StudienbewerberInnen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in der Bundesrepublik Deutschland und nicht an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte über:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
c/o uni-assist e.V.
11507 Berlin
GERMANY
Nähere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf den Seiten des International Student Office: International Student Office
Für einen Master-Studiengang bewerben Sie sich bitte direkt über das Online-Bewerbungsportal der Ostfalia.
Eine Bewerbung für einen Studienplatz an der Ostfalia ist AUSSCHLIEßLICH im Online-Verfahren möglich. Es werden keine schriftlichen Bewerbungen mehr angenommen.
Im Bewerbungsportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss abzugeben bzw. zu ändern. Hierfür ist eine Registrierung über Ihre E-Mailadesse nötig. Bitte entnehmen Sie zu gegebener Zeit alle weiteren Abläufe den Informationen unter www.ostfalia.de/bewerbung.
WICHTIG:
Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten auf den Seiten des Immatrikulationsbüros.
Bewerbung zum Wintersemester:
Mitte Mai bis 15. Juli
Bewerbung zum Sommersemester:
Mitte November bis 15. Januar
abweichende Fristen:
Die Abgabefrist für die Arbeitsmappe im Studiengang Mediendesign endet am 07. Juni, 12:00 Uhr eines jeden Jahres.
Für die Bewerbung für einen Studiengang im Praxisverbund ist zunächst ein Vertrag über ein Studium im Praxisverbund mit einem mit der Ostfalia kooperierenden Unternehmen Voraussetzung. Bitte beachten Sie daher die Bewerbungsfristen der Unternehmen.
Bei wenigen Masterstudiengängen gibt es zudem gesonderte Fristen.
Um die Online-Bewerbung abschließen zu können, muss zwingend die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung vorliegen und von Ihnen in das Online-Formular eingetragen werden. Als Datum des Erlangens der Hochschulzugangsberechtigung tragen Sie bitte zunächst das Datum der Bewerbungsfrist, also 15.07. für das Wintersemester (WS 20/21 Corona-bedingt 20.8.20) oder 15.01 für das Sommersemester, ein.
Es gibt zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Ostfalia. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist Ihnen ein Studienplatz in den zulassungsfreien Studiengängen sicher, da dort ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen. Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen hingegen gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, daher findet in diesen Studiengängen ein Auswahlverfahren statt, sobald mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind.
Die Studienplätze werden nach folgenden Grundsätzen (gemäß Vergabeverordnung Niedersachsen) vergeben:
Zunächst werden verschiedene Vorabquoten berücksichtigt, hierzu zählt u.a. die Zulassungsquote auf Grund beruflicher Qualifikation (wie z.B. MeisterInnen, TechnikerInnen, staatl. gepr. BetriebswirtInnen und andere Berufsqualifizierte). Für diesen Personenkreis stehen bis zu 10 Prozent der Plätze zur Verfügung. Die tatsächliche Höhe der Quote entspricht dem Anteil dieses Personenkreises an der Gesamtzahl der Bewerbungen für diesen Studiengang.
Die verbleibenden Studienplätze werden zu 90 Prozent nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. In diesem Auswahlverfahren werden die Studienplätze zu 40 Prozent nach der Durchschnittsnote (Rangliste 1) Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und zu 60 Prozent nach der besonderen Eignung für den gewählten Studiengang in Verbindung mit der o.g. Durchschnittsnote (Rangliste 2) vergeben. Hier können Sie Ihre Durchschnittsnote auf Grund von z.B. einer mit mindestens „gut“ abgeschlossenen Berufsausbildung verbessern. Weitere Kriterien zur Verbesserung Ihrer Note führen finden Sie hier . In der Regel wird es eine große Anzahl von BewerberInnen mit der gleichen Durchschnittsnote geben. Bei solcher Ranggleichheit wird als nachrangiges Ordnungskriterium die Wartezeit (s.u.) herangezogen.
10 Prozent der Plätze werden nach Wartezeit (Rangliste 3) vergeben. Die Wartezeit ist die Zeit, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zum Bewerbungssemester vergangen ist. Die Wartezeit wird in Semestern gezählt. Ausschließlich vollendete Semester (01.09.-28.02. bzw. 01.03.-31.08.) zählen. Das Halbjahr, in dem die HZB erworben wurde, wird nicht als Wartesemester berücksichtigt. Zeiten, in denen Sie studiert haben, werden auf die Wartezeit nicht angerechnet (s. a. Punkt 2.7 ).
Ihre Bewerbung wird somit in allen drei Ranglisten berücksichtigt.
Weiter Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie in der Broschüre "Bewerbungsinformationen" des Immatrikulationsbüros: Bewerbungsinformationen
Für BewerberInnen im Fach Mediendesign gilt ein besonderes zweistufiges Feststellungsverfahren. In der ersten Stufe wird eine Arbeitsmappe eingereicht. Ist diese geprüft und positiv bewertet, wird in der zweiten Stufe zu einem Eignungstest eingeladen.
Wichtig: Aufgrund dieses längeren Verfahrens gilt als Abgabeschluss der Arbeitsmappe der 07. Juni, 12:00 Uhr eines Jahres!
Alle weiteren Informationen zur Bewerbung in diesem Studiengang sowie zur Mappenberatung finden Sie hier.
Die Zulassungsgrenzen der vorangegangenen Auswahlverfahren (Punkt 2.3) auf den drei Ranglisten spiegeln die Note (Numerus Clausus = NC) bzw. Wartezeit der Bewerberin/des Bewerbers wieder, die in dem jeweiligen Verfahren als letzte/r zum Studium zugelassen wurden. Diese Zulassungsgrenzen finden Sie hier.
Diese Auswahlgrenzen beziehen sich ausschließlich auf zurückliegende Semester und können daher nur als Richtwert für kommende Semester angesehen werden. Die tatsächliche Auswahlgrenze für ein anstehendes Verfahren können erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens festgestellt werden.
Sie planen, ein Studium aufzunehmen? Ihr Notendurchschnitt im Abitur bzw. Ihrer Fachhochschulreife ist nicht so günstig?
Zunächst sollten Sie wissen, dass nach zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen unterschieden wird. – Bei den zulassungsfreien Studiengängen erhält jede/r einen Studienplatz, die/der über die Voraussetzungen verfügt und sich fristgerecht bewirbt.
Unsere zulassungsfreien Studiengänge finden Sie unter Punkt 2.7.
Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge gibt es i.d.R. mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätz vorhanden sind – es muss also ein Auswahlverfahren durchgeführt werden (siehe Punkt 2.3). Die Ergebnisse = Zulassungsgrenzen der vorangegangenen Auswahlverfahren veröffentlichen wir hier.
Hier wird Ihnen auffallen, dass es vorkommen kann, dass das Verhältnis Bewerber/innen – vorhandene Studienplätze in etwa ausgeglichen ist und alle zugelassen werden können. Weiterhin wird Ihnen auffallen, dass es in unserem Studienangebot Studiengänge gibt, die weder in der Liste der zulassungsfreien Studiengänge noch in der Darstellung der Zulassungsgrenzen auftauchen (ausgenommen: Studiengänge im Praxisverbund und der Studiengang Mediendesign [Eignungsprüfung]). Hierbei handelt es sich zwar um zulassungsbeschränkte Studiengänge, in denen jedoch bislang kein Auswahlverfahren durchgeführt werden musste, da die jeweilige Bewerberzahl die Anzahl der vorhandenen Studienplätze nicht sehr weit überstieg:
Campus Salzgitter: Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien:
Personenverkehrsmanagement | Stadt- und RegionalmanagementCampus Wolfsburg: Fakultät Fahrzeugtechnik:
Fahrzeugmechatronik und -informatik | Fahrzeugtechnik | Fahrzeugtechnik/Fahrzeugsystemtechnik (online) | Material + Technisches Design |
Es lohnt also, sich diese Studiengänge einmal genauer anzusehen. Informieren Sie sich und sprechen Sie uns gern an.
Fakultät Bau-Wasser-Boden:
Angewandte Informatik
Bauingenieurwesen
Wasser- und Bodenmanagement
(Umweltingenieurwesen)
Fakultät Elektrotechnik:
Elektro- und Informationstechnik
Wirtschaftsingenieurwesen Elektro- und
Informationstechnik
Fakultät Gesundheitswesen:
Management im Gesundheitswesen
Fakultät Informatik:
Medieninformatik (Online-Studiengang)
Wirtschaftsinformatik (Online-Studiengang)
Fakultät Maschinenbau:
Digital Engineering
Maschinenbau
Maschinenbau
Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau
Fakultät Verkehr-Sport-Tourismus-Medien
Logistik und Informationsmanagement
Wirtschaftsingenieurwesen Mobilität und Verkehr
Fakultät Versorgungstechnik:
Bio- und Umwelttechnik (Bio- and Environmental
Engineering)
Energie- und Gebäudetechnik
Green Engineering – Umwelt- und Energietechnik
Smart City Engineering
Wirtschaftsingenieurwesen Energie/Umwelt
Es gibt keine Wartelisten. Es gibt jedoch eine Zulassungsquote nach Wartezeit. Hierfür müssen Sie sich NICHT gesondert bewerben. Mit Eingang Ihrer Bewerbung wird die ggf. vorhandene Wartezeit durch die Hochschule berechnet.
Die Wartezeit ist die Zeit, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zum Bewerbungssemester vergangen ist. Sie wird also rückblickend betrachtet. Die Wartezeit wird ausschließlich in ganzen Semestern (01.09.-28.02. bzw. 01.03.-31.08.) gezählt. Das Halbjahr, in dem die HZB erworben wurde, wird nicht als Wartesemester berücksichtigt. Zeiten, in denen Sie in Deutschland studiert haben, werden auf die Wartezeit nicht angerechnet.
Vorpraktika sind an der Ostfalia für bestimmte Studiengänge in unterschiedlichem Umfang zu absolvieren und müssen zu einem definierten Zeitpunkt abgeschlossen sein.
Richtlinien zu den einzelnen Vorpraktika finden Sie in der Broschüre "Bewerbungsinformationen".
Gemäß dem Gesetz zur Verbesserung der Chancengleichheit durch Abschaffung und Kompensation der Studienbeiträge werden ab dem Wintersemester 2014/15 keine Studiengebühren (mehr) erhoben. Die Kosten für ein Studium an der Ostfalia unterschieden sich zum Teil an den vier Standorten. Die aktuellen Semesterbeiträge finden Sie hier.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten zur Studienfinanzierung. Um die für Sie passende Finanzierung zu finden bzw. Informationen zu Studienkrediten zu erhalten, wenden Sie sich bitte an unsere Studienfinanzierungsberatung.
Zusätzlich hierzu berät auch das BAföG-Amt zum Thema BAföG.
Hilfreiche Informationen im Internet erhalten Sie unter www.das-neue-bafoeg.de.
Informationen zu den Langzeitstudiengebühren erhalten Sie hier.
Für einen Wechsel des Studiengangs ist eine (neue) Bewerbung erforderlich. Auch hier gelten die regulären Bewerbungsfristen. Handelt es sich um einen fachlich nahestehenden Studiengang, ist eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ggfs. möglich.
Möchten Sie in einen fachlich nicht mit Ihrem derzeitigen Studiengang in Verbindung stehenden Studiengang wechseln, ist eine Bewerbung auf das erste Fachsemester erforderlich. Für Ostfalia-interne Bewerbungen wenden Sie sich hinsichtlich der Formalitäten bitte an das entsprechende Immatrikulationsbüro.
HINWEIS: Ein Studiengangswechsel könnte möglicherweise Auswirkungen auf Ihren BAFöG-Anspruch haben - für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem geplanten Wechsel an die für Sie zuständige BAFöG-Abteilung.
Möchten Sie von der Ostfalia an eine andere Hochschule wechseln, treten Sie hinsichtlich Bewerbungs- und Zugangsfragen bitte mit der Zentralen Studienberatung der aufnehmenden Hochschule in Verbindung.
Bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule an die Ostfalia können Sie sich auf das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben.
Bzgl. Bewerbungen für einen anderen Studiengang bei Hochschulwechsel an die Ostfalia siehe Punkt 4.1 "Studiengangswechsel".
Für nähere Informationen wenden sie sich bitte direkt an die Mitarbeit-/innen des Immatrikulationsbüros der Ostfalia unter der Rufnummer 05331/939-77770.
HINWEIS: Ein Studiengangswechsel könnte möglicherweise Auswirkungen auf Ihren BAFöG-Anspruch haben - für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem geplanten Wechsel an die für Sie zuständige BAFöG-Abteilung.
Für die Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, ist der Prüfungsausschuss der aufnehmenden Fakultät zuständig. Eine Prüfung erfolgt erst bei Vorlage einer fristgerechten Bewerbung (siehe Punkt 2.1 Informationen zum Bewerbungsverfahren).
Auf Nachfrage sind entsprechende Nachweise einzureichen, aus denen erbrachte Leistungen und Studieninhalte hervorgehen. Für konkrete Informationen zum weiteren Vorgehen bzgl. der Anerkennung von Leistungen (Art und Weise der Einreichung von Unterlagen etc.) stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Immatrikulationsbüros zur Verfügung.
Prüfungsleistungen, welche auf ein Hochschulstudium anerkannt werden können, wurden i.d.R. in einem anderen Studiengang an einer anderen Hochschule erbracht. Außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen werden ggf. einer Einzelfall-Prüfung unterzogen. Zu diesem Zweck wenden Sie sich bitte zu Beginn des Studiums mit den entsprechenden Unterlagen an den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät.
Im Vorfeld erteilen die Prüfungsausschüsse der Fakultäten KEINE Auskunft.
Ja. Hierzu treten Sie gerne mit den entsprechenden Fachstudienberatungen in Verbindung. Den Kontakt finden Sie auf der Seite des entsprechenden Studiengangs
Es ist grundsätzlich möglich, an Veranstaltungen der Hochschule als GasthörerIn teilzunehmen. Die Entscheidung über eine Gasthörerschaft wird nach Kapazität pro Studiengang von der jeweiligen Fakultät getroffen. Hierfür ist der Antrag auf Gasthörerschaft zu stellen, in welchem das Einverständnis der jeweiligen DozentInnen und des jeweiligen Studiendekans einzuholen ist. Abgabefristen sind dem aktuell gültigen Semesterzeitplan zu entnehmen.
Die Gasthörergebühr beträgt bei einer Belegung bis zu vier Semesterwochenstunden (SWS) 50,-€, bei mehr als vier SWS 100,-€ (maximale Anzahl 10 SWS).
Informationen hierzu erhalten Sie beim Immatrikulationsbüro.
4 Standorte, 4 Tage – wir öffnen unsere Türen für Sie, stellen unser Studienangebot vor und geben Ihnen Informationen rund um Zulassung, Bewerbung und Hochschulleben mit auf den Weg.
Nehmen Sie alles gründlich unter die Lupe!
Mit Ihren Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie Informationen zu den für Ihren Studiengang angebotenen Vorkursen. Die Vorkurse finden im Februar (SS) bzw. im September (WS) unmittelbar vor Vorlesungsbeginn statt. Eine Teilnahme ist nicht verpflichtend.
Vorkurse werden beispielsweise in Mathematik und EDV angeboten. Eine Liste der angebotenen Vorkurse finden Sie hier.
Mit diesen Vorkursen soll Ihnen aufgezeigt werden, welche Anforderungen Sie zu Beginn des Studiums erwarten. Sie stellen keine Kurse zur Auffrischung von Wissen dar, sondern sollen eventuelle Defizite sichtbar machen, um sie ggfs. bis Studienbeginn ausgleichen zu können.
Die Ostfalia, als familiengerechte Hochschule, bietet neben Kinderbetreuungsmöglichkeiten an allen Studienorten eine familienfreundliche Infrastruktur (z.B. Wickel- und Stillräume, Spielecken) und Beratungsangebote für Studierende mit Kind.
Es gibt zudem die Möglichkeit einer großzügigen Beurlaubungsregelung bei Schwangerschaft und Kindererziehungszeiten. Informationen hierzu erhalten Sie beim Immatrikulationsbüro oder dem Gleichstellungsbüro.
Weitere umfassende Informationen zu allen Fragen rund um das Studium mit Kind einschließlich Empfehlungen zur Erleichterung der Studien- und Prüfungsorganisation erhalten Sie beim Gleichstellungsbüro der Ostfalia.
Informationen für Studierende und Studieninteressierte mit gesundheitlichen Einschränkungen finden Sie hier.
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen
Erkrankungen:
Dipl.-Biol. Anka Tobias
Telefon: +49 (0)5331 939 15220
E-Mail: a.tobias@ostfalia.de
Ja. Es ist sowohl möglich, für ein Semester an einer Hochschule im Ausland zu studieren als auch eine Praxisphase im Ausland zu absolvieren. Informationen und Beratung zu diesem Thema erhalten Sie in unserem International Student Office.
Mit den Zulassungsunterlagen erhalten Sie die Informationen über die angebotenen Vorkurse (siehe Punkt 6.1) sowie die Erstsemester-Info-Broschüre. Auch die Einladung zur fakultätsübergreifenden Erstsemesterbegrüßung ist in diesem Schreiben enthalten.
In der Regel finden in den Fakultäten Einführungstage statt, bei denen Sie wichtige Informationen zum Studienstart von Lehrenden sowie Studierenden höherer Semester erhalten. Die Fachschaftsräte (Studierendenvertretungen der jeweiligen Fakultäten) organisieren zudem ein Rahmenprogramm zum Kennenlernen.
Ein Online-Studium ist im Wesentlichen ein internet- bzw. E-learning-basiertes Fernstudium und bietet sich für diejenigen an, welche aus verschiedensten Gründen kein herkömmliches Präsenzstudium an der Hochschule besuchen können. Auch wenn der größte Teil des Studiums multimedial (Audio-, Video-, Schriftform) über Internetforen, Chats, Videovorlesungen, Mails (eine entsprechende Computerausstattung ist erforderlich) und im Selbststudium absolviert wird, gibt es dennoch auch regelmäßige Präsenzveranstaltungen (an ausgewählten Wochenenden) in der Hochschule. Durch einen i.d.R. modularen Studienaufbau ist ggf. ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium möglich.
Welche Studiengänge an der Ostfalia als Online-Studium angeboten werden, können Sie unserem Studienangebot entnehmen.
Der Master ist im gestuften Bachelor-Master-Studiensystem der zweite berufsqualifizierende akademische Grad, der erlangt werden kann. Es wird unterschieden zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen. Konsekutive Masterstudiengänge vertiefen Wissensgebiete des vorangegangenen Bachelorstudienganges, daher sind die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel relativ eng gefasst. Bei den weiterbildenden Masterstudiengängen ist oftmals Berufserfahrung von ein bis zwei Jahren erforderlich, zudem werden verstärkt Aspekte aus der Berufspraxis wissenschaftlich vertieft.
Für Erstinformationen, Überblicke und allgemeine Fragen zu den Masterstudiengängen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung. Bei Fragen zur Zulassung sowie bei detaillierten inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung des jeweiligen Studienganges bzw. an die Mitarbeiter-/Innen des Immatrikulationsbüros.
Das Masterstudienangebot unserer Hochschule mit den jeweiligen Fachberatungen finden Sie hier.
Ein Studium im Praxisverbund bezeichnet die Kombination von einem Bachelorstudium und einer betrieblichen Berufsausbildung. Hierbei wechseln sich die Hochschulphasen mit den Praxisphasen im Ausbildungsbetrieb (ggf. auch Berufsschulbesuche und überbetriebliche Ausbildungen) ab.
Von unseren Praxispartnern werden Ausbildungsplätze im Rahmen des Studiums im Praxisverbund angeboten. Bei diesen Firmen können Sie sich direkt um einen Ausbildungsplatz bewerben, bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen der einzelnen Unternehmen. Nach Erhalt eines Ausbildungsvertrages müssen Sie Ihre Unterlagen fristgerecht bei der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften einreichen, um zum Studium zugelassen zu werden.
Eine Übersicht unserer Studiengänge im Praxisverbund finden Sie hier.
Ein Doppel- bzw. Parallelstudium liegt vor, wenn zusätzlich zum bestehenden grundständigen Studium ein zweiter Studiengang an derselben, einer anderen Fakultät oder einer anderen Hochschule aufgenommen wird, mit der Absicht, beide Studiengänge zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Dazu bedarf es des Einverständnisses, der Genehmigung beider Fakultäten bzw. Hochschulen. Über die Semesterkosten und die studentischen Rechte (z.B. Wahlrecht) informieren die Immatrikulationsbüros/-ämter. Für Leistungen nach dem BAFöG kann nur ein Studiengang als Referenz heran gezogen werden.
Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges (Bachelor-)Studium, welches nach einem erfolgreichen Abschluss eines ersten (Bachelor- oder Diplom*-)Studiums aufgenommen wird. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudierende nur eine geringe Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung (Zweitstudierenden-Quote: 3% der verfügbaren Studienplätze). Es besteht i.d.R. kein BAFöG-Anspruch, ggf. fallen zudem Langzeitstudiengebühren an. Bei der Bewerbung ist eine Begründung für die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit des Zweitstudiums einzureichen.
*Magister, Staatsexamen etc.
Das Teilzeitstudium ist ein offiziell geregeltes Studium oder Studienabschnitt, in dem nur die Hälfte der Studienleistungen pro Semester zu erbringen sind. Das Teilzeitstudium ermöglicht Ihnen ein geregeltes langsameres Studieren mit einer entsprechenden Verlängerung der Regelstudienzeit. Das Teilzeitstudium muss beim Immatrikulationsbüro beantragt werden.
Alle Studierenden der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften können einen Antrag auf ein Teilzeitstudium stellen, vorausgesetzt, die Fakultät hat für den betreffenden Studiengang die Eignung des Studiengangs für ein Teilzeitstudium festgestellt. Dies sind zur Zeit die Fakultäten Bau-Wasser-Boden, Informatik und Versorgungstechnik. Diese Fakultät bietet eine individuelle Fachstudienberatung zur Ausgestaltung des Teilzeitstudiums (insbesondere Wahl der Module) an.
Auch einige konsekutive Masterstudiengänge sind in Teilzeit studierbar.
Die Vollzeit-Regelstudienzeit wird pro Studienjahr im Teilzeitstudium um ein Semester verlängert. Ein 6-semestriger Bachelor-Studiengang verlängert sich z.B. bei einem kompletten Studium in Teilzeitform auf 12 Semester. Eine Festlegung auf ein Teilzeitstudium gilt jeweils für ein ganzes Studienjahr.
Studierende sind in den normalen Studienablauf und –betrieb integriert, d.h., es werden keine gesonderten Lehrveranstaltungen oder Zeitschienen für Teilzeitstudierende vorgesehen. Die Lehrveranstaltungen werden im wöchentlichen Turnus verteilt über die unterschiedlichen Wochentage oder aber zum Teil als Blockveranstaltungen angeboten.
Im Teilzeitstudium können bis zur Hälfte der für ein Semester vorgesehen Module belegt werden, die verbleibenden Module können dann in einem folgenden Wintersemester oder Sommersemester belegt werden. Es können in einem Semester maximal 18 Leistungspunkte (LP), im Studienjahr maximal 30 LP an Prüfungsleistungen neu absolviert werden. Wiederholungen von angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungen werden dabei nicht angerechnet. Wiederholungsverpflichtungen entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung bleiben unberührt.
Der Wechsel in ein Teilzeitstudium kann gravierende Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Ansprüche haben, z.B. BAföG, Stipendien, Kindergeld, Krankenversicherung, usw. Die für Sie persönlich in Frage kommenden Auswirkungen klären Sie bitte direkt mit der jeweils zuständigen Stelle. Nachfolgend einige allgemeine Hinweise:
BAföG
Teilzeitstudierende sind nicht BAföG-berechtigt. Nähere Informationen hierzu
erteilt das BAföG-Amt.
Für Eltern und Studierende mit chronischer Erkrankung bzw. Behinderung gibt es im BAföG ohnehin einen längeren Förderungsanspruch, so dass ein Wechsel in ein Teilzeitstudium in diesen Fällen ggfs. nicht unbedingt erforderlich ist.
Kindergeld
In der Dienstanordnung zum Kindergeld gibt es den Begriff "Teilzeitstudium" oder
"Teilzeitausbildung" nicht. Anders als beim BAföG ist damit also kein kategorischer Ausschluss
verbunden. Prinzipiell beginnt bei Studierenden der Ausbildungsstatus und somit der
Kindergeldanspruch mit dem ersten Tag des ersten Semesters und endet in der Regel mit dem Erhalt
des Abschlusszeugnisses (bzw. in der Regel mit dem 25. Lebensjahr). Eine Unterbrechung des Studiums
z.B. durch Beurlaubung bewirkt für diesen Zeitraum jedoch eine Einstellung der Kindergeldzahlungen
(Ausnahmen: Beurlaubung in der Mutterschutzfrist, wegen Krankheit, Durchführung von Praktika,
Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen).
Kindergeld wird an die Eltern eines über 18 Jahre alten Kindes nur gezahlt, solange das Kind unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze bleibt. Diese Grenze orientiert sich grob am steuerlichen Existenzminimum. Sollten Ihre Einkünfte also steigen, weil Sie während des Teilzeitstudiums in höherem Maße erwerbstätig sind, könnte Ihr Kindergeldanspruch erlöschen.
Kranken- und Sozialversicherung
Da eine hochschulrechtlich ordnungsgemäße Immatrikulation vorliegt, wird die
Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) in der Regel auch im Teilzeitstudium weitergeführt, was
auch auf die Familienversicherung übertragbar ist. Die Beihilferegelung bei Beamtenkindern
orientiert sich am Kindergeld (s. oben!).
Bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung setzt allerdings eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht als ArbeitnehmerIn ein, welche jede andere gesetzliche Krankenversicherung (KVdS, Familienversicherung, freiwillige Versicherung) automatisch verdrängt.
Solange bei Vollzeitstudierenden das Studium gegenüber einer mehr als geringfügigen Beschäftigung im Vordergrund steht, ist diese Beschäftigung in der Regel versicherungsfrei bzgl. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (nur Rentenversicherung setzt ein). Bei Teilzeitstudierenden ist dieses Verhältnis von Studium und Arbeit nicht unterstellbar: Wenn die Arbeit überwiegt, hat dies die volle Sozialversicherungspflicht zur Folge.
Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Vor Beantragung des Teilzeitstudiums müssen Studierende mit ausländischer
Hochschulzugangsberechtigung mit der zuständigen Ausländerbehörde klären, ob ein Wechsel in ein
Teilzeitstudium im Rahmen der Aufenthaltsgenehmigung überhaupt möglich ist.
Stipendium, Studienkredit
Bei Erhalt eines Stipendiums muss der Stipendiengeber über den beabsichtigten
Wechsel in ein Teilzeitstudium informiert werden, evtl. stellt dieser die Zahlung ein, da diese
i.d.R. ein Vollzeitstudium voraussetzen. Bei Aufnahme eines Studienkredits zur Finanzierung des
Lebensunterhalts bei einem Kreditinstitut muss der Kreditgeber ebenfalls über den Wechsel in ein
Teilzeitstudium informiert werden.
Der Antrag auf ein Teilzeitstudium kann bis eine Woche vor der Rückmeldung, von StudienanfängerInnen bis zur Einschreibung für zwei aufeinander folgende Semester (ein Teilzeitstudienjahr) gestellt werden.
Für die Beantragung des Teilzeitstudiums ist das Antragsformular der Ostfalia zu benutzen.