Bei der Ostfalia Hochschule handelt es sich um eine Fachhochschule (FH), daher können Sie sich sowohl mit einem Abitur als auch mit der Fachhochschulreife für jeden Bachelor-Studiengang (s. ggf. besondere Aufnahmekriterien im Punkt 2.3) bewerben. Dies gilt auch für andere niedersächsische Fachhochschulen (auch Hochschulen für angewandte Wissenschaften genannt).
An den niedersächsischen Universitäten bzw. gleichgestellten Hochschulen (z. B. künstlerische, medizinische) können Sie sich mit der Fachhochschulreife, im Gegensatz zum Abitur, nur auf Studiengänge bewerben, die Ihrer fachlichen Ausrichtung der Fachhochschulreife entsprechen. Auch eine Bewerbung auf das entsprechende Berufsschullehramt ist mit der Fachhochschulreife möglich.
Ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ist möglich. In Niedersachsen eröffnen verschiedene berufliche Qualifikationen den Weg an die Hochschulen.
Einige Aus- und Weiterbildungen ermöglichen einen uneingeschränkten Hochschulzugang (alle Studiengänge an allen Hochschularten). Dies sind z. B. Ausbildungen an zwei- oder dreijährigen Fachschulen oder Weiterbildungen zum bzw. zur TechnikerIn, BetriebswirtIn oder MeisterIn.
Allerdings fällt ein Großteil der Ausbildungen nicht unter diese Regelung, sodass häufig ein (erweiterter) Realschulabschluss mit anschließender Ausbildung allein nicht zum Studium berechtigt.
Wenn im Anschluss an eine mindestens dreijährige anerkannte Berufsausbildung auch mindestens drei Jahre Berufserfahrung (3+3-Regelung) im erlernten Beruf gesammelt wurden, stellt dies eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in einem fachlich nahestehenden Bereich dar. Die drei Jahre Berufserfahrung beziehen sich auf eine Tätigkeit in Vollzeit, sollten Sie in Teilzeit arbeiten muss diese entsprechend länger sein. Ob ein Studiengang fachlich nahestehend ist, entscheidet die aufnehmende Hochschule. In Bezug auf die Studiengänge der Ostfalia, können Sie dies hier nachlesen.
Eine Übersicht der Hochschulzugänge in Niedersachsen finden Sie hier.
Anlaufstellen für Fragen und Beratung: Immatrikulationsbüro und Zentrale Studienberatung
Es besteht die Möglichkeit eine fachbezogene Hochschulzugangsberechtigung durch eine Prüfung zu erlangen.
Die Prüfung (auch Z-Prüfung oder Immaturenprüfung genannt) wird, unabhängig von der vorherigen beruflichen Ausrichtung, für einen selbst gewählten Studiengang an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Universität abgelegt. Es handelt sich um eine zweigeteilte Prüfung, die einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen (fachspezifischen) Teil umfasst. Es ist i.d.R. ein Vorbereitungskurs erforderlich, der von verschiedenen Trägern der Erwachsenenbildung angeboten wird. Die Prüfungen des Allgemeinen Teils werden von diesen Trägern organisiert und abgenommen, die Prüfungen im Besonderen Teil werden von der entsprechenden Hochschule organisiert und abgenommen.
Viele weitere Informationen zur Prüfung sowie den Anbietern der
Vorbereitungskurse finden Sie
hier.
Wichtiger Hinweis: Das erfolgreiche Ablegen der Immaturenprüfung sichert Ihnen noch keinen Studienplatz. Im Anschluss haben Sie zunächst nur die Berechtigung, sich auf einen Studienplatz zu bewerben. Sie durchlaufen dann das hochschuleigene Vergabeverfahren (s. Punkt 2.2), genauso wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber.
Bachelorstudienbewerber/-innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in der Bundesrepublik Deutschland und nicht an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte über:
UNI-ASSIST
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
c/o uni-assist e.V.
11507 Berlin
GERMANY
Nähere Informationen und Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten des International Student Office.
Für einen Masterstudiengang bewerben Sie sich bitte direkt über das Online-Bewerbungsportal der Ostfalia.
Die Bewerbung für einen Studienplatz an der Ostfalia erfolgt ausschließlich über die Online-Bewerbung. Es werden keine schriftlichen Bewerbungen mehr angenommen.
Im Bewerbungsportal haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss abzugeben bzw. zu ändern. Hierfür ist eine Registrierung über Ihre E-Mail-Adresse nötig. Bitte entnehmen Sie zu gegebener Zeit alle weiteren Abläufe den Informationen unter www.ostfalia.de/bewerbung.
WICHTIG:
Bei Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Hotline des Immatrikulationsbüros unter der Rufnummer: 05331/93977770.
Bewerbung zum Wintersemester:
Mitte Mai bis 15. Juli
Bewerbung zum Sommersemester:
Mitte November bis 15. Januar
Abweichende Fristen:
Die Abgabefrist für die künstlerische Mappe im Studiengang Mediendesign endet immer am 07. Juni, 12:00 Uhr eines jeden Jahres.
Für die Bewerbung auf einen Studiengang im Praxisverbund ist zunächst ein Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen Voraussetzung. Bitte beachten Sie daher die Bewerbungsfristen der Unternehmen, welche häufig bereits im Spätsommer oder Herbst des Vorjahres enden (s. Punkt 7.3).
Bei wenigen Masterstudiengängen gibt es zudem gesonderte Fristen. Diese finden Sie auf der jeweiligen Infoseite zum Studiengang (s. Studienangebot).
Es gibt zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge an der Ostfalia. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, ist Ihnen ein Studienplatz in den zulassungsfreien Studiengängen sicher, da dort ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen. Bei den zulassungsbeschränkten Studiengängen hingegen gibt es nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen, daher findet in diesen Studiengängen ein Auswahlverfahren statt, sobald mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind.
Die Studienplätze werden nach folgenden Grundsätzen (gemäß Vergabeverordnung Niedersachsen) vergeben:
Vorabquoten:
Zunächst werden verschiedene Vorabquoten berücksichtigt, hierzu zählt u.a. die Zulassungsquote auf Grund beruflicher Qualifikation (wie z.B. MeisterInnen, TechnikerInnen, staatl. gepr. BetriebswirtInnen und andere Berufsqualifizierte). Für diesen Personenkreis stehen bis zu 10 % der Plätze zur Verfügung. Die tatsächliche Höhe der Quote entspricht dem Anteil dieses Personenkreises an der Gesamtzahl der Bewerbungen für diesen Studiengang.
Hauptquoten:
90 % der verbleibenden Studienplätze werden nach dem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben. In diesem Auswahlverfahren werden die Studienplätze wiederum zu 40 Prozent nach der Durchschnittsnote (Rangliste 1) Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und zu 60 Prozent nach der besonderen Eignung für den gewählten Studiengang in Verbindung mit der o.g. Durchschnittsnote (Rangliste 2) vergeben. Hier können Sie Ihre Durchschnittsnote auf Grund von z.B. einer mit mindestens „gut“ abgeschlossenen Berufsausbildung verbessern. Weitere Kriterien zur Verbesserung Ihrer Note finden Sie in der Bewerbungsbroschüre (ab S. 31). In der Regel wird es eine große Anzahl von BewerberInnen mit der gleichen Durchschnittsnote geben. Bei solcher Ranggleichheit wird als nachrangiges Ordnungskriterium die Wartezeit (s.u.) herangezogen.
10 % der Plätze werden nach Wartezeit (Rangliste 3) vergeben. Die Wartezeit ist die Zeit, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zum Bewerbungssemester vergangen ist. Die Wartezeit wird in Semestern gezählt. Ausschließlich vollendete Semester (01.09.-28.02. bzw. 01.03.-31.08.) zählen. Zeiten, in denen Sie studiert haben, werden auf die Wartezeit nicht angerechnet (s. Punkt 2.7).
Wenn Sie nicht bereits über die Vorabquoten einen Studienplatz erhalten haben, was nur bei wenigen BewerberInnen der Fall ist, wird Ihre Bewerbung somit in allen drei Ranglisten (Durchschnittsnote, Note plus Boni für besondere Eignung und Wartezeit) berücksichtigt. Diese drei Ranglisten finden Sie in der Auflistung der vergangenen Zulassungsgrenzen (NC) wieder (s. Punkt 2.5).
Weiter Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie in der Broschüre "Bewerbungsinformationen" des Immatrikulationsbüros: Bewerbungsinformationen
Einige Bachelorstudiengänge haben in der Zulassungsordnung besondere Aufnahmekriterien festgelegt.
Auf den Informationsseiten der jeweiligen Studiengänge unseres Studienangebotes sind unter dem Punkt „Zulassung“ besondere Aufnahmekriterien aufgeführt, falls vorhanden.
Die Zulassungsgrenzen der vorangegangenen Auswahlverfahren (Punkt 2.2) auf den drei Ranglisten spiegeln die Note (Numerus Clausus = NC) bzw. Wartezeit der Bewerberin/des Bewerbers wieder, die in dem jeweiligen Verfahren als letzte/r zum Studium zugelassen wurden. Diese Zulassungsgrenzen finden Sie hier.
Diese Auswahlgrenzen beziehen sich ausschließlich auf zurückliegende Semester und können daher nur als Richtwert für kommende Semester angesehen werden. Die tatsächliche Auswahlgrenze für ein anstehendes Verfahren kann erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens festgestellt werden.
Sie planen, ein Studium aufzunehmen, aber Ihr Notendurchschnitt im Abitur bzw. Ihrer Fachhochschulreife ist nicht so günstig?
Zunächst sollten Sie wissen, dass nach zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen unterschieden wird:
Bei den zulassungsfreien Studiengängen erhält jede/r einen Studienplatz, die/der über die Voraussetzungen verfügt und sich fristgerecht bewirbt. Unsere zulassungsfreien Studiengänge finden Sie unter Punkt 2.6.
Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge gibt es i. d. R. mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze vorhanden sind – es muss also ein Auswahlverfahren durchgeführt werden (s. Punkt 2.2). Die Ergebnisse = Zulassungsgrenzen der vorangegangenen Auswahlverfahren veröffentlichen wir hier.
Hier wird Ihnen auffallen, dass es vorkommen kann, dass das Verhältnis BewerberInnen – vorhandene Studienplätze in etwa ausgeglichen ist und alle zugelassen werden können. Weiterhin wird Ihnen auffallen, dass es in unserem Studienangebot Studiengänge gibt, die weder in der Liste der zulassungsfreien Studiengänge noch in der Darstellung der Zulassungsgrenzen auftauchen (ausgenommen: Studiengänge im Praxisverbund und der Studiengang Mediendesign [Eignungsprüfung]). Hierbei handelt es sich zwar um zulassungsbeschränkte Studiengänge, in denen jedoch bislang kein Auswahlverfahren durchgeführt werden musste, da die jeweilige Bewerberzahl die Anzahl der vorhandenen Studienplätze nicht sehr weit überstieg.
Sollten Sie Fragen zu Ihren Studienmöglichkeiten haben oder eine Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
Alle zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge sind in unserem
Studienangebot mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet. Alle anderen
Bachelor-Studiengänge sind somit zulassungsfrei. Ein Auswahlverfahren, wie in Punkt 2.2
beschrieben, findet nicht statt.
WICHTIG: Auch bei einer Bewerbung auf einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang
ist eine in Niedersachsen gültige Hochschulzugangsberechtigung (s.
Punkt 1) nötig. Sollte der gewünschte Studiengang besondere
Aufnahmekriterien (s. Punkt 2.3) aufweisen, sind auch diese zu erfüllen.
Die Wartezeit ist die Zeit, die vom Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bis zum Bewerbungssemester vergangen ist. Sie wird also rückblickend betrachtet. Die Wartezeit wird ausschließlich in ganzen Semestern (01. September bis 28. Februar / 01. März bis 31. August) gezählt. Das Halbjahr, in dem die HZB erworben wurde, wird nicht als Wartesemester berücksichtigt. Zeiten, in denen Sie in Deutschland studiert haben, werden auf die Wartezeit ebenfalls nicht angerechnet.
Es gibt keine Wartelisten. Es gibt jedoch eine Zulassungsquote nach Wartezeit. Hierfür müssen Sie sich NICHT gesondert bewerben. Mit Eingang Ihrer Bewerbung wird die ggf. vorhandene Wartezeit durch die Hochschule berechnet. Weitere Infos zum Auswahlverfahren finden Sie unter Punkt 2.2.
Für ein Studium an einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen fallen Semesterbeiträge an, die vor Beginn des Semesters gezahlt werden müssen. Diese sind an jeder Hochschule unterschiedlich hoch. Die Zusammensetzung und Höhe der aktuellen Semesterbeiträge an den einzelnen Standorten der Ostfalia Hochschule können Sie hier einsehen.
Zu den Semesterbeiträgen kommen die Kosten für den Lebensunterhalt sowie für Lernmittel hinzu. Was dabei zu bedenken ist und mit welchen Beträgen Sie ungefähr rechnen müssen, hat die Studienfinanzierungsberatung unserer Hochschule hier für Sie zusammengefasst.
Um das Studium zu finanzieren, greifen die meisten Studierenden auf den Unterhalt der Eltern, das BAföG oder Einkünfte aus Nebenjobs zurück. Es gibt allerdings auch Stipendien und Studienkredite. Häufig werden auch mehrere Finanzierungswege miteinander kombiniert.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer individuellen Finanzierung haben, können Sie sich gern an die Studienfinanzierungsberatung der Ostfalia wenden. Auf deren Seiten sind bereits erste Informationen zu diesem Thema zu finden.
Fragen zum BAföG können Sie gern auch direkt an die Finanzierungsabteilung des Studierendenwerkes richten. Für die Ostfalia ist das Studierendenwerk OstNiedersachsen zuständig. Auf deren Seite muss dann zunächst der (künftige) Studienstandort ausgewählt und auf den Punkt "Finanzen" geklickt werden, um die Kontakte der zuständigen Regionalabteilung einsehen zu können.
Hilfreiche Informationen erhalten Sie zudem unter www.das-neue-bafoeg.de.
Insbesondere bei komplexen Problemlagen im Studienverlauf, bei denen auch die finanzielle Sicherung der Studierenden betroffen ist, kann auch die Sozialberatung des Studierendenwerkes OstNiedersachsen eine gute Anlaufstelle sein. Nach Auswahl des Studienstandortes und Klick auf "Beratung" finden Sie unter www.stw-on.de den Kontakt zum/zur zuständigen Sozialberater/in.
Informationen zu den Langzeitstudiengebühren erhalten Sie hier.
Für einen Wechsel des Studiengangs ist eine (neue) Bewerbung erforderlich. Auch hier gelten die regulären Bewerbungsfristen (s. Punkt 2.1). Handelt es sich um einen fachlich nahestehenden Studiengang, ist eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester ggfs. möglich (s. Punkt 4.3).
Möchten Sie in einen fachlich nicht mit Ihrem derzeitigen Studiengang in Verbindung stehenden Studiengang wechseln, ist eine Bewerbung auf das erste Fachsemester erforderlich. Für Ostfalia-interne Bewerbungen wenden Sie sich hinsichtlich der Formalitäten bitte an das Immatrikulationsbüro.
HINWEIS: Ein Studiengangswechsel könnte möglicherweise Auswirkungen auf Ihren BAFöG-Anspruch haben - für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem geplanten Wechsel an die für Sie zuständige BAFöG-Abteilung.
Sollten Sie Beratung zur Wahl des passenden Studienganges benötigen, wenden Sie sich gern an die Zentrale Studienberatung.
Möchten Sie von der Ostfalia an eine andere Hochschule wechseln, treten Sie hinsichtlich Bewerbungs- und Zugangsfragen bitte mit der Zentralen Studienberatung der aufnehmenden Hochschule in Verbindung.
Bei einem Wechsel innerhalb Ihrer Fachrichtung von einer anderen Hochschule an die Ostfalia können Sie sich auf das erste oder ein höheres Fachsemester bewerben.
Bzgl. Bewerbungen für einen anderen Studiengang bei Hochschulwechsel an die Ostfalia siehe Punkt 4.1 "Studiengangswechsel".
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Immatrikulationsbüro.
HINWEIS: Ein Studiengangswechsel könnte möglicherweise Auswirkungen auf Ihren BAFöG-Anspruch haben - für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem geplanten Wechsel an die für Sie zuständige BAFöG-Abteilung.
Akademische Leistungen:
Für die Anerkennung von Leistungen, die an einer anderen Hochschule erbracht wurden, ist der Prüfungsausschuss der aufnehmenden Fakultät zuständig. Eine Prüfung erfolgt erst bei Vorlage einer fristgerechten Bewerbung (s. Punkt 2.1).
Auf Nachfrage sind entsprechende Nachweise einzureichen, aus denen erbrachte Leistungen und Studieninhalte hervorgehen. Diese sind i. d. R. ein Nachweis der erlangten Noten und Credit Points sowie das Prüfungshandbuch des vorangegangenen Studienganges. Für konkrete Informationen zum weiteren Vorgehen bzgl. der Anerkennung von Leistungen (Art und Weise der Einreichung von Unterlagen etc.) stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Immatrikulationsbüros zur Verfügung.
Nicht-akademische Leistungen:
Außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen (z. B. aus einer Aus- oder Weiterbildung) werden einer Einzelfallprüfung unterzogen. Zu diesem Zweck wenden Sie sich bitte zu Beginn des Studiums mit den entsprechenden Unterlagen an den Prüfungsausschuss Ihrer Fakultät.
Im Vorfeld erteilen die Prüfungsausschüsse der Fakultäten i. d. R. keine Auskunft.
Neben den Internetseiten der Ostfalia – zum Beispiel zum Studienangebot oder zur Studienorientierung – gibt es einige Möglichkeiten das Studium an unserer Hochschule persönlich zu erleben, bevor Sie sich immatrikulieren.
Wenn Sie sich für einen unserer Bachelor-Studiengänge interessieren, können Sie sich gern zuvor den Studiengang vor Ort ansehen und an Vorlesungen teilnehmen. Hierzu treten Sie gerne mit der zuständigen Fachstudienberatung des gewünschten Studienganges in Verbindung. Den Kontakt finden Sie auf der Seite des Studiengangs über unser Studienangebot unter dem Punkt "Kontakt".
Bitte bedenken Sie, dass dies nur innerhalb der Vorlesungszeit möglich ist. Den Semesterzeitplan finden Sie hier.
Es ist grundsätzlich möglich, an Veranstaltungen der Hochschule als GasthörerIn teilzunehmen. Die Entscheidung über eine Gasthörerschaft wird nach Kapazität pro Studiengang von der jeweiligen Fakultät getroffen. Hierfür ist der Antrag auf Gasthörerschaft zu stellen, in welchem das Einverständnis der jeweiligen DozentInnen und des jeweiligen Studiendekans einzuholen ist. Abgabefristen sind dem aktuell gültigen Semesterzeitplan zu entnehmen.
Für eine Gasthörerschaft fallen Gebühren an, die sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen richtet. Diese finden Sie auf dem Antrag (Link s. oben).
Informationen hierzu erhalten Sie beim Immatrikulationsbüro.
4 Standorte, 4 Tage – wir öffnen unsere Türen für Sie, stellen unser Studienangebot vor und geben Ihnen Informationen rund um Zulassung, Bewerbung und Hochschulleben mit auf den Weg.
Nehmen Sie alles gründlich unter die Lupe!
Hier geht's zur Infoseite: Studium unter der Lupe
Auf der Infoseite für Erstsemesterstudierende finden Sie alle wichtigen Informationen zum Studienstart. Mit einen Klick auf Ihre Fakultät gelangen Sie darüber hinaus zu den spezifischen Informationen zur Ihrem Studiengang. Dies sind u.a. fakultätsinterne Begrüßungsveranstaltungen aber auch die Vorkurse, die für Ihren Studiengang relevant sind.
Diese Vorkurse finden im Februar (SS) bzw. im September (WS) unmittelbar vor Vorlesungsbeginn statt und sind nicht verpflichtend. Vorkurse werden beispielsweise in Mathematik und EDV angeboten. Mit diesen Vorkursen soll Ihnen aufgezeigt werden, welche Anforderungen Sie zu Beginn des Studiums erwarten. Sie stellen keine Kurse zur Auffrischung von Wissen dar, sondern sollen eventuelle Defizite sichtbar machen, um sie ggfs. bis Studienbeginn ausgleichen zu können.
Die Ostfalia, als familiengerechte Hochschule, bietet neben Kinderbetreuungsmöglichkeiten an allen Studienorten eine familienfreundliche Infrastruktur (z. B. Wickel- und Stillräume, Spielecken) und Beratungsangebote für Studierende mit Kind oder Pflegeaufgaben.
Es gibt zudem die Möglichkeit einer großzügigen Beurlaubungsregelung bei Schwangerschaft und Kindererziehungszeiten sowie bei einer akuten Phase der Pflegebedürftigkeit eines zu pflegenden Angehörigen. Informationen hierzu erhalten Sie beim Immatrikulationsbüro oder dem Gleichstellungsbüro.
Weitere umfassende Informationen einschließlich Empfehlungen zur Erleichterung der Studien- und Prüfungsorganisation erhalten Sie beim Gleichstellungsbüro der Ostfalia.
Umfangreiche Informationen für Studierende und Studieninteressierte mit gesundheitlichen Einschränkungen finden Sie hier.
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen
Erkrankungen:
Dipl.-Biol. Anka Tobias
Telefon: +49 (0)5331 939 15220
E-Mail:
zsb@ostfalia.de
Es ist möglich im Laufe seines Studiums ein Auslandssemester oder auch eine Praxisphase im Ausland zu absolvieren. Informationen und Beratung zu diesem Thema erhalten Sie in unserem International Student Office.
Bei Bedarf kann über das Sprachenzentrum ein Sprachkurs als Vorbereitung auf Ihren Auslandsaufenthalt belegt werden.
Sollten Sie sich für eine Praxisphase im Ausland bewerben wollen, kann Sie zudem der Career Service der Ostfalia bei Ihrer englischsprachigen Bewerbung unterstützen.
Die meisten Studiengänge der Ostfalia sind in Vollzeit studierbar. Im Folgenden finden Sie Informationen zu den anderen Studienformen und -formaten. Die Information dazu, in welcher Form ein Studiengang angeboten wird, entnehmen Sie bitte dem Studienangebot.
Ein Online-Studium ist im Wesentlichen ein internet- bzw. E-learning-basiertes Fernstudium und bietet sich für Personen an, welche aus unterschiedlichen Gründen kein herkömmliches Präsenzstudium an der Hochschule besuchen können. Auch wenn der größte Teil des Studiums multimedial (Audio-, Video-, Schriftform) über Internetforen, Chats, Videovorlesungen, Mails (eine entsprechende Computerausstattung ist erforderlich) und im Selbststudium absolviert wird, gibt es dennoch auch regelmäßige Präsenzveranstaltungen an ausgewählten Wochenenden in der Hochschule. Auch die Prüfungen am Semesterende finden in Präsenz statt. Durch einen i.d.R. modularen Studienaufbau ist ggf. ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium (s. Punkt 7.6) möglich.
Welche Studiengänge an der Ostfalia als Online-Studium angeboten werden, können Sie unserem Studienangebot am Namenszusatz "(Online-Studiengang)" bzw. "(Online-Masterstudiengang)" entnehmen.
Der Master ist im gestuften Bachelor-Master-Studiensystem der zweite berufsqualifizierende akademische Grad, der erlangt werden kann. Es wird unterschieden zwischen konsekutiven und weiterbildenden Masterstudiengängen. Konsekutive Masterstudiengänge vertiefen Wissensgebiete des vorangegangenen Bachelorstudienganges, daher sind die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel relativ eng gefasst. Bei den weiterbildenden Masterstudiengängen ist oftmals Berufserfahrung von ein bis zwei Jahren erforderlich, zudem werden verstärkt Aspekte aus der Berufspraxis wissenschaftlich vertieft.
Das Masterstudienangebot der Ostfalia finden Sie hier. Über einen Klick auf den gewünschten Studiengang kommen Sie zum Kontakt der Fachstudienberatung, die für Fragen zur Zulassung sowie detaillierten inhaltlichen Fragen zur Verfügung steht. Für Erstinformationen, Überblicke und allgemeine Fragen zu den Masterstudiengängen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung.
Bei Fragen zur Bewerbung (s. Punkt 2.1) wenden Sie sich an das Immatrikulationsbüro.
Bei einem Studium im Praxisverbund (wie beim dualen Studium) wird in Kooperation mit einem Unternehmen studiert. Meistens wird hierbei parallel zum Studium eine Ausbildung absolviert. Der Wechsel zwischen den Studien- und Praxisphasen richtet sich nach dem Studienablauf des gewählten Studienganges und kann semesterweise oder auch in Blöcken innerhalb des Semesters wechseln.
Eine Übersicht unserer Studiengänge im Praxisverbund finden Sie hier.
An der Ostfalia gibt es zwei Formen des Studiums im Praxisverbund:
Wichtig: Welche Form gewählt wird, entscheidet das Unternehmen.
Bewerbung
Von unseren Praxispartnern werden Ausbildungs- bzw. Praktikumsplätze im Rahmen des Studiums im Praxisverbund angeboten. Bei diesen Firmen können Sie sich direkt um einen solchen Platz bewerben. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen der einzelnen Unternehmen. Nach Erhalt eines Ausbildungs- bzw. Praktikumsvertrages mit einem unserer Praxispartner müssen Sie Ihre Unterlagen fristgerecht bei der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften einreichen, um zum Studium zugelassen zu werden. Da die Hochschule eine entsprechende Anzahl an Studienplätzen für die Praxispartner zur Verfügung stellt, ist Ihnen der Studienplatz dann sicher.
Ein Doppel- bzw. Parallelstudium liegt vor, wenn zusätzlich zum bestehenden grundständigen Studium ein zweiter Studiengang aufgenommen wird, mit der Absicht, beide Studiengänge zu einem erfolgreichen Ende zu führen. Die beiden Studiengänge können auch an unterschiedlichen Hochschulen studiert werden. Das Einverständnis sowie eine Genehmigung beider Fakultäten bzw. Hochschulen ist vorzulegen. Über die Semesterkosten und die studentischen Rechte (z.B. Wahlrecht) informieren die Immatrikulationsbüros/-ämter. Für Leistungen nach dem BAFöG kann nur ein Studiengang als Referenz heran gezogen werden.
Ein Zweitstudium ist ein weiteres grundständiges (Bachelor-)Studium, welches nach einem erfolgreichen Abschluss eines ersten (Bachelor- oder Diplom*-)Studiums aufgenommen wird. In den zulassungsbeschränkten Studiengängen stehen für Zweitstudierende nur eine geringe Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung (Zweitstudierenden-Quote: 3% der verfügbaren Studienplätze). Es besteht i.d.R. kein BAFöG-Anspruch, ggf. fallen zudem Langzeitstudiengebühren an. Bei der Bewerbung ist eine Begründung für die Notwendigkeit/Sinnhaftigkeit des Zweitstudiums einzureichen.
*Magister, Staatsexamen etc.
Das Teilzeitstudium ist ein offiziell geregeltes Studium oder ein Studienabschnitt, in dem nur die Hälfte der Studienleistungen pro Semester zu erbringen sind. Es ermöglicht Ihnen ein geregeltes langsameres Studieren mit einer entsprechenden Verlängerung der Regelstudienzeit.
Ein Antrag auf ein Teilzeitstudium kann nur dann gestellt werden, wenn die Fakultät für den betreffenden Studiengang die Eignung des Studiengangs für ein Teilzeitstudium festgestellt hat. Auf den Seiten des Immatrikulationsbüros finden Sie unter "Teilzeitstudium" eine Auflistung der möglichen Studiengänge. Der Antrag kann bis eine Woche vor der Rückmeldung, von StudienanfängerInnen bis zur Einschreibung für zwei aufeinander folgende Semester (ein Teilzeitstudienjahr) an das Immatrikulationsbüro gestellt werden.
Die Richtlinie zum Teilzeitstudium sowie das Antragsformular finden Sie unter "T" hier.
Studienverlauf, Wechsel zwischen Voll- und Teilzeitstudium
Die Vollzeit-Regelstudienzeit wird pro Studienjahr im Teilzeitstudium um ein Semester verlängert. Ein 6-semestriger Bachelorstudiengang verlängert sich z. B. bei einem kompletten Studium in Teilzeitform auf 12 Semester. Eine Festlegung auf ein Teilzeitstudium gilt jeweils für ein ganzes Studienjahr.
Studierende sind in den normalen Studienbetrieb integriert, d. h., es sind keine gesonderten Lehrveranstaltungen oder Zeitschienen für Teilzeitstudierende vorgesehen. Die Lehrveranstaltungen werden im wöchentlichen Turnus über die unterschiedlichen Wochentage verteilt oder aber zum Teil als Blockveranstaltungen angeboten.
Im Teilzeitstudium können bis zur Hälfte der für ein Semester vorgesehenen Module belegt werden; die verbleibenden Module können dann in einem folgenden Winter- oder Sommersemester absolviert werden. Es können in einem Semester maximal 18 Leistungspunkte (LP), im Studienjahr maximal 30 LP an Prüfungsleistungen neu erarbeitet werden. Wiederholungen von angemeldeten und nicht bestandenen Prüfungen werden dabei nicht angerechnet. Wiederholungsverpflichtungen entsprechend der jeweiligen Prüfungsordnung bleiben unberührt.
Auswirkungen eines Teilzeitstudiums auf andere Leistungen
Der Wechsel in ein Teilzeitstudium kann gravierende Auswirkungen auf bestimmte Leistungen und Ansprüche haben, z.B.:
Fragen hierzu beantworten die jeweils zuständigen Stellen und auch die Sozialberatung des Studierendenwerkes: