Beurlaubung

 

Eine Beurlaubung ist nur für volle Semester möglich.

Student*innen sind gemäß der Immatrikulationsordnung während der Beurlaubung nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen.

Unbedingt beachten! Für den Zeitraum Ihrer Beurlaubung sind Sie weder BAföG - noch kindergeldberechtigt und müssen ggf. Leistungen zurückerstatten.


Weitere wichtige Informationen zu einer Beurlaubung:

Antrag auf Beurlaubung

Prozessbeschreibung (nur für Hochschulangehörige)

Rechtsgrundlage:
§ 8 der Immatrikulationsordnung der Ostfalia

FAQ

Aus welchem Grund kann ich ein Urlaubssemester beantragen?

Student*innen können auf schriftlichen Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen ist.

(Bitte beachten Sie die Beantragungsfristen im weiteren Verlauf dieser Seite)

 

Wichtige Gründe sind zum Beispiel:

  • Gesundheitliche Gründe
  • Studienaufenthalt im Ausland, soweit nicht Bestandteil des Studiums
  • Ableistung eines im Studienplan oder in der Prüfungsordnung vorgesehenen Praktikums, das nicht Teil des Studiums ist
  • Tätigkeit in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung
  • Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes in Zeiten, in denen bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses, Anspruch auf Elternzeit bestünde

Wann ist eine Beurlaubung nicht zulässig?

Eine Beurlaubung ist nicht zulässig:

  • vor Aufnahme des Studiums
  • für das erste Fachsemester
  • für vorhergehende Semester

Des Weiteren ist eine Beurlaubung nur für volle Semester und in der Regel nur für jeweils höchstens zwei direkt aufeinanderfolgende Semester zulässig. Student*innen können während der Dauer des Studiums eines Studiengangs in der Regel für nicht mehr als vier Semester beurlaubt werden.

Beantragungsfristen

Gebühren

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Beurlaubung die Semestergebühr fällig wird.

Es wird Ihnen der Verwaltungskostenbeitrag (z. Zt. In Höhe von 75€) erlassen. Die restlichen Gebühren bleiben fällig.

 

Nach erfolgter Rückmeldung und genehmigter Beurlaubung können Sie sich beim Studentenwerk informieren, ob ein Erlass des Studentenwerkbeitrages in Ihrem Falle möglich ist. 

Näheres zu den Rückerstattungsmöglichkeiten des Studentenwerksbeitrages erfahren Sie direkt beim Studentenwerk. Den Antrag sowie die Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.ostfalia.de/cms/de/immatrikulation/rueckerstattung-des-studentenwerksbeitrag/

Ggf. können Sie sich außerdem vom Semesterticket befreien lassen, wenn Sie dies nicht benötigen. Informationen zur Befreiung des Semestertickets finden sie hier: https://asta.ostfalia.de/index.php/2020/09/30/semesterticket/

Insofern Sie sich nicht befreien lassen, können Sie das Semesterticket weiterhin nutzen.

 

Ansprechpartnerin bei Rückfragen:

Ann-Kristin Gronau

Immatrikulationsbüro – Ann-Kristin Bähr

Tel.: 05331-939-15930
E-Mail: an.gronau@ostfalia.de

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