Rückerstattung des vollen Rückmeldebeitrags
Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 6 S. 4 NHG iVm. der Immatrikulationsordnung der Ostfalia
Gem. § 19 Abs. 6 Niedersächsisches Hochschulgesetz in der zurzeit gültigen Fassung werden Gebühren und Entgelte nur dann erstattet, wenn die Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn beantragt und die Ostfalia-Card abgegeben wurde.
Ausschlussfrist für das Sommersemester 2024: 03.04.2024
Antrag auf Rückerstattung von Beiträgen
Prozessbeschreibung
HINWEIS:
Bei Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums mit Kolloquium reichen Sie uns bitte zusätzlich Ihre
Ostfalia-Card ein. Nur nach Vorlage der Ostfalia-Card kann eine Rückerstattung
erfolgen.