Zulassungsvoraussetzungen

 

Für einen Bachelor-Studiengang:

Zulassungsvoraussetzung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Rechtsgrundlage: § 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
§ 18 Abs. 1 S. 1 NHG: Zum Studium in einem grundständigen Studiengang ist berechtigt, wer über eine entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügt.

D.h. (auszugsweise)

 

Sollten Sie über eine NICHT in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung verfügen, klicken Sie bitte hier.

 

Ansprechpartner*innen bei Rückfragen:

Bewerbungshotline, Tel: 05331-939-77770, E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de

 


Für einen konsekutiven Master-Studiengang:

Für einen konsekutiven Master-Studiengang bewerben Sie sich bitte direkt über das

Online-Bewerbungsportal der Ostfalia.   

Ansprechpartner bei Rückfragen:

Björn Srock

Immatrikulationsbüro – Björn Srock

Telefon: +49 (0) 5331 939 77770
E-Mail: b.srock@ostfalia.de

 

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