Für einen Bachelor-Studiengang:
Zulassungsvoraussetzung mit deutscher
Hochschulzugangsberechtigung
Rechtsgrundlage:
§ 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
§ 18 Abs. 1 S. 1 NHG: Zum Studium in einem grundständigen Studiengang ist berechtigt,
wer über eine entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügt.
D.h. (auszugsweise)
- allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- fachgebundene Hochschulreife (Abitur in einer entsprechenden Fachrichtung = Fachabitur)
- Fachhochschulreife
- eine von dem für die Schulen zuständigen Ministerium allgemein oder für bestimmte Studiengänge
als gleichwertig anerkannte schulische Vorbildung (ggf. erfragen)
-
Nachweis einer beruflichen Vorbildung
- Abschluss als Meister
- Abschluss als Techniker
- Abschluss als Fachwirt
- Abschluss einer für den Studiengang einschlägigen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung und
dreijährigen Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf.
Bitte erfragen Sie unter
immatrikulation@ostfalia.de, ob der von Ihnen
erlernte Beruf und die anschließende ausgeübte Berufstätigkeit in diesem Beruf für den gewünschten
Studiengang einschlägig ist.
-
Immaturenprüfung (besondere Begabtenprüfung)
Sollten Sie über eine NICHT in Deutschland erworbene
Hochschulzugangsberechtigung verfügen, klicken Sie bitte
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Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Rückfragen:
Bewerbungshotline, Tel: 05331-939-77770, eMail:
immatrikulation@ostfalia.de