Zulassungsvoraussetzungen

 

Für einen Bachelor-Studiengang:

Zulassungsvoraussetzung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

Rechtsgrundlage: § 18 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG)
§ 18 Abs. 1 S. 1 NHG: Zum Studium in einem grundständigen Studiengang ist berechtigt, wer über eine entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügt.

D.h. (auszugsweise)

  • allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • fachgebundene Hochschulreife (Abitur in einer entsprechenden Fachrichtung = Fachabitur)
  • Fachhochschulreife
  • eine von dem für die Schulen zuständigen Ministerium allgemein oder für bestimmte Studiengänge als gleichwertig anerkannte schulische Vorbildung (ggf. erfragen)
  • Nachweis einer beruflichen Vorbildung
    • Abschluss als Meister
    • Abschluss als Techniker
    • Abschluss als Fachwirt
    • Abschluss einer für den Studiengang einschlägigen, mindestens dreijährigen Berufsausbildung und dreijährigen Berufstätigkeit in dem erlernten Beruf.
      Bitte erfragen Sie unter immatrikulation@ostfalia.de, ob der von Ihnen erlernte Beruf und die anschließende ausgeübte Berufstätigkeit in diesem Beruf für den gewünschten Studiengang einschlägig ist.
  • Immaturenprüfung (besondere Begabtenprüfung)

 

Sollten Sie über eine NICHT in Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung verfügen, klicken Sie bitte hier.

 

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei Rückfragen:

Bewerbungshotline, Tel: 05331-939-77770, eMail: immatrikulation@ostfalia.de

 


Für einen konsekutiven Master-Studiengang:

Für einen konsekutiven Master-Studiengang bewerben Sie sich bitte direkt über das

Online-Bewerbungsportal der Ostfalia.   

Ansprechpartner bei Rückfragen:

Björn Srock

Immatrikulationsbüro – Björn Srock

Telefon: +49 (0) 5331 939 77770
eMail: b.srock@ostfalia.de

 

nach oben
Drucken